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Reservist

Begonnen von x3Kreon, 16. Juni 2015, 22:26:19

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x3Kreon

Guten Abend Zusammen!
Ich wollte mich mal erkundigen, ob man auch Reserveoffizier werden kann, ohne davor eine Ausbildung oder ähnliches zu haben, also direkt nach der Schule praktisch... Wäre cool wenn jemand etwas dazu weiß!
x3Kreon

dunstig

Ja kann man. Einfach mal auf Bundeswehr-Karriere.de umschauen. Dort wird die Möglichkeit ausführlich beschrieben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ToMA

Das hängt auch vom Schulabschluss ab. Abitur ist vorhanden?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Altrec

Hier noch der direkte Link der Bundeswehr Homepage zur Seite für die Reserveoffiziere.

Wie DadOA schon anmerken ließ kann man mit dem Abitur Reserveoffiier werden, sofern keine weitere Ausbildung vorhanden ist. Weiterhin reicht jedoch auch der schulische Teil der Fachhochschulreife aus.
Anschließend kann man in zwei Modellen zum Reserveoffizier ausgebildet werden:


  • Innerhalb des Wehrdienstes mit einer Verpflichtungszeit von 2 oder 3 Jahren
  • Außerhalb des Wehrdienstes in Modulen

Am Besten mal die verlinkten Seiten durchstöbern und bei weiterem Interesse Kontakt mit dem Karriereberater aufnehmen.
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XploD

Ich kapere jetzt einfach mal diesen Thread:

Nach einem Gespräch mit meinem Wehrdienstberater habe ich meine Unterlagen zusammengestellt und an die Bundeswehr geschickt. In der letzten Woche hatte ich dann in Köln meine Eignungsfeststellung zur Laufbahn der Offiziere, und die habe ich erfolgreich abgeschlossen. Ich wäre also somit tauglich, ein Offizier beim Bund zu werden (zumindest Offz. der Reserve, da ich schon 36 Jahre alt bin. Für SaZ gilt max. 30 Jahre alt)

Während dieser Eignungsfeststellung hatte ich viel Zeit, mich mit den bereitgestellten Offizieren zu unterhalten, von denen man viel über den Soldatenalltag erfahren konnte. Aber leider hatten diese Leute alle keine genaueren Kenntnisse darüber, was denn nun die Offizier der Resis bei der Bundeswehr machen kann.

Natürlich könnte ich mich einfach treiben lassen und mich von der Einplanerin irgendwo (wahrscheinlich eine RSU Kompanie ) zuordnen lassen. Ganz böse und überspitzt ausgedrücke: Quasi jährlich 2 Wochen "Krieg spielen" und mich einer Karriereleiter heraufdienen, die eigentlich nicht viel zu sagen hat. Lieber wäre es mir aber, wenn die Zeit sinnvoll und für den Bund nutzbringend zu investieren.

Jetzt aber meine Fragen an euch:
Kennt jemand noch eine andere Verwendung für Reserveoffiziere, auf die man sich hinbewerben könnte?
Ich bin ein Dipl.Ing der Elektrotechnik mit fast 10 Jahren Berufserfahrung. Gibt es z.B. die Möglichkeit, als Hilfs- bzw. kompller Ausbilder tätig zu werden, und dort z.B. den Tagesablauf der "echten" Einheiten kennenzulernen?
Dank des abgeschlossenen Studiums könnte ich mich direkt als "Reserveoffizier mit vorläufig höherem Dienstgrad" bewerben, aber das würde ich nur dann machen, wenn mir der Dienstgrad (wahrscheinlich Leutnant) etwas bringen würde (z.B. bei der Ausbildung von Unterofffizieren und Feldwebeln).

Hat jemand hierzu Erfahrung?

HFlg

Sie sollten zunächst mal unterscheiden: Die Majorität der ResOffz werden im Wehrdienst (2 Jahre) ausgebildet; das reguläre Einstiegsalter hierfür ist allerdings, wie Sie festgestellt haben, überschritten. Also käme bei Ihnen die Ausbildung außerhalb des Wehrdienstes zum tragen. Zunächst mal, wenn ich da nicht einen völlig überholten Stand habe, werden Sie an den entsprechenden Lehrgängen teilnehmen. (ROA 1, ROA 2, Menschenführung, jeweils Truppenpraktika)

§43 hin oder her. Danach erfolgt die entsprechende Beorderung auf einem passenden Dienstposten. Dieser wird in Ihrem Fall wohl am ehesten fachbezogen sein. Nach der sehr abgespeckten ResOffz-Ausbildung sehe ich gerade für einen Ungedienten absolut keine Möglichkeit in der grünen Ausbildung tätig zu sein.

Mein Rat: Erstmal die Laufbahnausbildung (bitte informieren Sie sich, mit 2 Wochen im Jahr ist das nicht getan!), dann Fachverwendung anstreben.
OLt d.R.

HG z.S.

Auf was haben Sie sich denn beworben? Die Einstellung als Reserveoffizier mit höherem Dienstgrad nach §43(3) SLV?
Wenn ja,
nach §43(3) i.V.m. §26(1) SLV (auf einen Dienstposten mit hinterlegtem Studium)
oder §43(3) i.V.m. §26(4) SLV (als Offizier im Truppendienst)?

Oder haben Sie sich als ROA a.d.W. beworben?

sor7

Ist die Ausbildung zum Reserveoffizier außerhalb des Wehrdienstes nicht nur für ehemalige Soldaten?

Ralf

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Altrec

Zitat von: HG z.S. am 22. Juni 2015, 17:14:57
nach §43(3) i.V.m. §26(1) SLV (auf einen Dienstposten mit hinterlegtem Studium)

§26 (2:)
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HG z.S.

Zitat von: Altrec am 22. Juni 2015, 21:14:11
Zitat von: HG z.S. am 22. Juni 2015, 17:14:57
nach §43(3) i.V.m. §26(1) SLV (auf einen Dienstposten mit hinterlegtem Studium)

§26 (2:)
Absatz 1 stimmt schon. Absatz 2 definiert nur näher, mit welchen konkreten Dienstgrad man eingestellt werden kann, hängt also auch damit zusammen. (Ich habe gerade nochmal nachgelesen.)

Altrec

Zitat von: HG z.S. am 23. Juni 2015, 08:39:57
Absatz 1 stimmt schon. Absatz 2 definiert nur näher, mit welchen konkreten Dienstgrad man eingestellt werden kann, hängt also auch damit zusammen. (Ich habe gerade nochmal nachgelesen.)

Dann hast du aber nicht genau gelesen, da Abs. 1 die Einstellung als SAZ regelt, die man als RO hier nicht hat.
Die Einstellung für RO ist unter §43 (3) geregelt, §26 (2) regelt - wie du korrekt gesagt hattest - den Einstellungsdienstgrad.
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HG z.S.

Zitat von: Altrec am 23. Juni 2015, 11:10:51
[...] da Abs. 1 die Einstellung als SAZ regelt, die man als RO hier nicht hat.
Die Einstellung für RO ist unter §43 (3) geregelt, §26 (2) regelt - wie du korrekt gesagt hattest - den Einstellungsdienstgrad.
Richtig, §26 (alleine) gilt für SAZ und §43(3) für ResOffz. §43(3) ist aber zu allgemein, deshalb ist die Einstellung immer in Verbindung mit (i.V.m.) einem anderen Paragraphen:
Zitat§43(3) SLV: Die §§ 26, 27, 32, 37 und 38 gelten entsprechend. [...]
Die "herkömliche" Einstellung von ResOffz mit höherem Dienstgrad gilt also i.V.m. §26(1), denn der Absatz definiert die Einstellungsvoraussetzungen.

Altrec

Ich denke hier weiter zu machen wäre aber etwas müßig und nicht zielführend.
Abgesehen davon wird man überall die von mir genutzte Verwendung finden. Sei es auf der Homepage oder in den offiziellen Dokumenten.
Ich würde daher dem Fragensteller empfehlen sich an die gebräuchliche Unterscheidung

  • Militärfachliche Verwendung - §43 (3) i.V.m. §26 (2)
  • Truppenverwendung           - §43 (3) i.V.m. §26 (4)
zu halten.

-- Trennung --

Wenn er sagt, dass er sich mit vorläufig höherem Dienstgrad bewerben könnte, dann gehe ich davon aus, dass er das (noch) nicht gemacht hat.
Bewirbt man sich für eine militärfachliche Verwendung, so wird man auf einen Posten beordert, der dem eigenen Fachwissen (Studium/ Berufserfahrung) entspricht. Man soll ja eben als Fachmann genutzt werden.
Ausbilder oder Hilfsausbilder würde für mich spontan eher nach einer Truppenverwendung klingen. (Prinzipiell auch möglich)
In beiden Fällen ist der niedrigste Dienstgrad, mit dem man eingestellt wird jedoch Oberleutnant und nicht Leutnant.

Ich selbst habe mich bereits als "a.d.W.'ler" erfolgreich beworben und habe aktuell noch eine Anfrage für eine Einstellung im militärfachlichen Bereich offen.
Sollte kein Bedarf bestehen oder mir die mögliche Verwendung nicht zusagen, kann in der "a.d.W.'ler"-Laufbahn verbleiben. Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit für dich (XploD)?
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HG z.S.

Was die gebräuchliche Unterscheidung angeht, scheint Altrec in der Tat Recht zu haben. Zumindest hier ist auch von Absatz 2 die Rede.
Insofern beuge ich also der Übermacht...  ;-)

Es bleiben also die Optionen:


  • §43(3) i.V.m. §26(2) SLV (auf einen Dienstposten mit hinterlegtem Studium, höherer DG mind. OLt oder höher)
  • §43(3) i.V.m. §26(4) SLV (als Offizier im Truppendienst, höherer DG OLt)?
  • ROA a.d.W.

Die beiden §43(3)er sind übrigens hier zusammengefasst.

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