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Schlechter Beurteilungsbetrag vom TE

Begonnen von Armine 71, 11. Mai 2011, 20:35:56

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Armine 71

Hallo Leute,was kann ich tun.Mein TE war mir während meiner WÜ nicht wohlgesonnen.Jetzt hat er einen Beurteilungsbeitrag geschrieben mit dem ich nicht einverstanden bin.Ist dadurch die ganze Beurteilung schlecht?Ich bin Feldwebel vorläufig und brauche halt diese Beurteilung.Kann es angehen das ein TE , der selbst von meinem Job während der WÜ keinen Schimmer hatte,mir so einen reindrückt?
Danke für Eure Antworten.

KlausP

#1
Gegen den Beurteilungsbeitrag des TE-Führers kannst du erstmal gar nichts machen, erst gegen die Beurteilung des Disziplinarvorgesetzten.

Der Disziplinarvorgesetzte muss dir den Entwurf der Beurteilung aushändigen. Nach Ablauf einer Nacht muss er diesen mit dir besprechen. Hier kannst du schon deine Stellungnahme abgeben und darlegen, was dir an diesem Entwurf nicht gefällt. Da gibt es ein Feld, da steht drin: "Der Entwurf der beurteilung wurde mir am ..... ausgehändigt und am ..... mit mir besprochen. Meine Stellungnahme vom ... ist beigefügt." Nach Ablauf einer weiteren Nacht darf dir der Disziplinarvorgesetzte frühestens die Beurteilung eröffnen. Ist deine Stellungnahme zu dem Entwurf deiner Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt, kannst du nach Ablauf einer weiteren Nacht eine Gegendarstellung gegen die strittigen Punkte der Beurteilung abgeben, diese geht dann zusammen mit der Beurteilung zum nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Armine 71

Ok soweit verstanden.Ich bin aber nur noch bis Freitag WÜ.Heisst das ich muss das dann von zuhause regeln?
Es muss doch noch mehr beurteilt werden als so ein Beitrag.

Oscar Golf Mike

Ah, die berühmte 24 Std. Regel bei Beschwerden von der man immer gehört hat.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

KlausP

Wie lange war deine WÜb?

Wenn dein Disziplinarvorgesetzter bisher noch nix gemacht hat, wird's eng mit den ganzen Fristen, dann wird ihm wohl nichts weiter übrigbleiben, das Ganze mit dir per Post zu regeln. Auch sowas lässt die Vorschrift zu und ist bei Reservisten auch gar nicht so selten. Es ist schließlich sein Problem, wie er den Termin zur Vorlage deiner Beurteilung bei der SDBw hält.

Klar muss mehr berücksichtigt werden als nur der Beitrag des TE-Führers. Der Disziplinarvorgesetzte hat alles zu unternehmen, dir eine fundierte Beurteilung angedeihen zu lassen - was bei Reservisten oftmals schwierig ist, weil der Chef den Reservisten zu selten zu Gesicht bekommt. Allerdings darf das nicht zu deinen Lasten gehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: Oscar Golf Mike am 11. Mai 2011, 21:00:00
Ah, die berühmte 24 Std. Regel bei Beschwerden von der man immer gehört hat.

Es gibt keine "24-Stunden-Regelung", es gibt nur die Regelung "nach Ablauf einer Nacht". Wenn dir der Chef den Entwurf nachmittags um 16:30 Uhr aushändigt, kann er den durchaus am nächsten Morgen um 07:30 Uhr mit dir besprechen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Oscar Golf Mike

Stimmt, ich berichtige mich eine Nacht war's, herrje ich werd alt und senil. ;D
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

KlausP

Was soll ich da sagen, wenn du schon meinst, du wirst Sunil  :D :D?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schamane

Also wenn ich das so recht im Kopf habe wird es mit der Beurteilung eng zum Freitag. In jedem Fall gilt gegen einen Beurteilungsbeitrag haben sie keine Chance vorzugehen, gegen eine Beurteilung schon. Aber wie KlausP schon schrieb, sie können ihre Meinung zu der Beurteilung schon im Rahmen der Beurteilung einfließen lassen. Des weiteren ist eine Beurteilung ein streng formaler Akt in der zeitlichen und stilistischen Darstellung, bei mir ist eine Beurteilung 3 mal wegen Formfehlern aufgehoben worden und zog sich über 6 Monate nach Abschluss der WÜ.
Des weiteren ist die Frage, wie Lang war ihre WÜ? Dies ist zwar in der Sache unerheblich, aber wenn ich bei einem Soldaten bei 12 Tagen WÜ eine Beurteilung schreiben soll tuhe ich mich auch schwer, wobei die 12 Tage als Untergrenze auch schon gestrichen worden sein soll, aber das sind nur Gerüchte.
Ansonsten gilt nicht allein der Beurteilungsbeitrag des TE-Fhr ist entscheidend, sondern wie der Disziplinarvorgesetzte das ganze wertet!

Schamane

@ KlausP im Prinzip haben sie mit der 1 Nacht Recht, aber im Besonderen bei nicht ganz so positiven Maßnahmen wurde auf meinem Einheitsführerlehrgang gesagt, nehmen sie lieber nicht die Mindestzeitansätze sondern setzen ruhig eine Nacht oben auf, damit der Soldat sich fassen kann und auch seine eigene Meinung nicht in einer Affektäußerung formuliert.

ARMY STRONG

Lieber Schamane, jetzt hast du sehr viel geschrieben, aber leider nichts gesagt.

Die Situation ist genau so wie sie Klaus beschrieben hat. Auch geht es dem TE gar nicht um Formfehler oder sowas. Er wollte wissen wie er gegen einen negative Beurteilungsbeitrag seines TE-Fuehrers vorgehen kann. Und das geht eben nur im Rahmen der Eroeffnung der Beurteilung durch den DV. Vielleicht sieht der DV das ja alles ganz anders und beachtet den Beitrag des TE-Fuehrers gar nicht? Vielleicht ist der Fragesteller auch wirklich eine Null, wir kennen ihn ja nicht.

snake99

Wichtig ist halt nur, dass der TE seinen "Einspruch" niederlegt bevor der DV die Beurteilung unterschrieben hat und diese dann zum Kdr geht.

Ist die Beurteilung einmal vom DV unterzeichnet, sieht es mit einem Wiederspruch im Nachhinein sehr schlecht aus.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

schlammtreiber

Zitat von: Oscar Golf Mike am 11. Mai 2011, 21:08:20
Stimmt, ich berichtige mich eine Nacht war's, herrje ich werd alt und senil. ;D

Diese Regelung ist übrigens ehrwürdig alt - bei der Wehrmacht hieß es noch "nachdem man eine Nacht drüber geschlafen und mit einem lebensälteren Kameraden drüber gesprochen hat"  :D
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

KlausP

Zitat von: snake99 am 12. Mai 2011, 08:41:51
Wichtig ist halt nur, dass der TE seinen "Einspruch" niederlegt bevor der DV die Beurteilung unterschrieben hat und diese dann zum Kdr geht.

Ist die Beurteilung einmal vom DV unterzeichnet, sieht es mit einem Wiederspruch im Nachhinein sehr schlecht aus.

Das ist so falsch wie nur irgendwas. Gegen eine Beurteiling ist gar kein Widerspruch möglich, beschwerdefähig ist sie nur, wenn der Disziplinarvorgesetzte gravierende Formfehler begangen hat. Der Soldat kann lediglich eine Gegendarstellung seiner Beurteilung beifügen - wie oben schon beschrieben und das kann erst, nachdem der Disziplinarvorgesetzte die Beurteilung eröffnet (also auch unterschrieben) hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Armine 71

Ums mal auf den Punkt zu bringen:Mein TE kann dort seinen Dünnpfiff als Beitrag preisgeben und ich kann einen Dreck dagegen tun.So knnte man es doch bezeichnen.Traurig aber wahr!Zumindestens hätte er ja mal mit mir mal über seinen Beurteilungsbeitrag  reden können als TE,aber dafür hatte er ja keinen Arsch in der Hose.

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