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Verwendung für Heilpraktiker?

Begonnen von Medicus, 24. Juni 2019, 11:23:35

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Medicus

Hallo zusammen,

ist jemandem bekannt, ob es einen Bedarf an Reservisten gibt, die den Heilpraktiker-Beruf ausüben? Meine Schwerpunkte sind Schmerztherapie und Psychotherapie.
Ich hatte ursprünglich Wehrdienst bei der Fernmeldeaufklärung geleistet, bin derzeit OG d.R. Unabhängig davon, dass ich bei der Fernmeldetruppe Dienst versehen habe, bin ich aber definitiv kein Technik-Experte.
Mittlerweile habe ich die Heilpraktiker-Ausbildung abgeschlossen, und frage mich, ob es für dieses Berufsbild auch eine Verwendung gibt, denn ich würde gerne nebenberuflich einen Beitrag leisten.
Habe dazu nichts Konkretes im Netz gefunden, und kann bei dem für mich zuständigen Karriecenter telefonisch derzeit niemanden erreichen. Daher die Frage auf diesem Wege.
Vielen Dank!

F_K

Ich gehe davon aus, dass NICHT:

Zitat"Inanspruchnahme von Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktikern

Die utV kennt nur eine Behandlung durch approbierte Ärztinnen bzw. Ärzte. Eine
heilpraktische Behandlung ist deshalb außer in dringenden Notfällen zur Leistung erster Hilfe nicht
zulässig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Urteil vom 14. November 1983 - 1 A
2577/81/1 K 220/81 Aachen - zu dieser Thematik sinngemäß folgendes ausgeführt: ,,Aus der VwV zu
§ 69 Abs. 2 BBesG ergibt sich, dass - wofür bereits die Bezeichnung ,,unentgeltliche truppenärztliche
Versorgung" spricht - Heilfürsorge grundsätzlich nur durch Ärzte gewährt wird und regelmäßig auch
nur Kosten, die durch Inanspruchnahme eines Arztes entstanden sind, erstattet werden.
Heilpraktiker gehören auch nicht zum ärztlichen Hilfspersonal. Heilpraktiker ist vielmehr gemäß § 1
des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), wer die Heilkunde ausübt, ohne als Arzt bestallt zu sein"."


Quelle:
"Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und Heranziehen von zivilen (zahn)-ärztlichen und psychologischen Vertretungskräften"

Es sei denn, Du wärest auch Arzt, dann würdest Du gerne, auch länger, genommen werden ...

Tommie

Zitat von: Medicus am 24. Juni 2019, 11:23:35Ist jemandem bekannt, ob es einen Bedarf an Reservisten gibt, die den Heilpraktiker-Beruf ausüben?

Ja, das ist mir bekannt! Und dazu treffe ich gerne drei Aussagen:

1. Der "Beruf" des Heilpraktikers ist keine förderliche Berufsausbildung, die zum Einstieg mit einem höheren Dienstgrad berechtigen könnte! Quelle: ISOrg, AVK/SK!

2. Es gibt bei der Bundeswehr keine einzige Stelle, die für einen Heilpraktiker gedacht ist! Das könnte u. a. mit dem o. a. Zitat zusammen hängen ;) !

3. Nachdem es keine Stelle für aktive Soldaten gibt, kann auch keine Stelle für Reservisten gespiegelt werden!

Zusammenfassung: Mit Ihnen als Heilpraktiker und der Bundeswehr wird das wohl in dieser Konstellation eher nichts werden!

HosaBrack

Was natürlich nicht heißt, dass du dich nicht anderweitig einbringen könntest. Fast überall in der Reserve herrscht Bedarf an Mannschaften, und Unteroffizieren mit Portepeé @Medicus.

PzPiKp360

Für den Anfang bei der nächsten RSU Kp anklopfen, auch Fernmelder werden gesucht und gerne genommen.

ulli76

Der "Beruf" des Heilpraktikers ist überhaupt kein Ausbildungsberuf. Damit geht es schon los. Um HP zu werden ist keinerlei Ausbildung erforderlich und die Prüfung ist lediglich eine Gefahrenabwehrprüfung.
Nein, die Bundeswehr hat keinen Bedarf für irgendwelchen Hokuspokus und da gibt es auch keine Dienstposten für.

Wie willst du denn Schmerztherapie betreiben, wenn du kein einziges verschreibungspflichtiges Medikament verordnen oder anwenden darfst? Lass mich raten- Neuraltherapie, Zuckerkügelchen, Akupunktur?

Hast du eine echte Ausbildung zum Psychologen die Weiterbildung zum Psychotherapeuten? Wohl kaum, oder?

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Medicus

Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen hilfreichen Antworten!

Ich habe als Fernmeldeaufklärer "Ostsprachen Russisch" Wehrdienst geleistet, danach Jura studiert und mehrere Jahre in einer Anwaltskanzlei gearbeitet. Die Heilpraktikerausbildung halte ich persönlich für seriös und hilfreich, aber jedem seine Meinung dazu.

Unterm Strich geht es mir einfach darum, dass ich gerne mein Wissen (ehrenamtlich) der Bundeswehr zur Verfügung stelle. Meine Reservistentätigkeit besteht nämlich momentan lediglich darin, dass seit Monaten die komplette Garderobe in meinem Kleiderschrank verstaubt, die man mir damals ausgehändigt hat, und das ist nun sicherlich nicht Sinn der Sache.

@ulli76 deine Antwort ist im Übrigen recht schlicht, deshalb verdient sie auch keine weitere Kommentierung.

KlausP

Zitat... Meine Reservistentätigkeit besteht nämlich momentan lediglich darin, dass seit Monaten die komplette Garderobe in meinem Kleiderschrank verstaubt ...

Was haben Sie denn bisher konkret unternommen, dass sich das ändert? Die Bundeswehr wird Ihnen sicherlich nicht hinterherlaufen. Für die sind Sie vermutlich immer noch der Fernmeldeaufklärer "Ostsprachen Russisch" im Dienstgrad Obergefreiter. Hier dürfte es aber mMn so gut wie keine Möglichkeit für RDL geben.

Zitat... Unterm Strich geht es mir einfach darum, dass ich gerne mein Wissen (ehrenamtlich) der Bundeswehr zur Verfügung stelle. ...

Welches denn? Das als Heilpraktiker? Das ist ganz und gar nicht gefragt, wie Sie ja hoffentlich inzwischen mitbekommen haben.
Bei Jura könnte das vielleicht anders aussehen. Aber ob Sie da eine Eignung als ResOffz bekommen? Versuchen Sie es halt.
Bleibt also realistisch betrachtet erstmal nur eine Beorderung in der Mannschadtslaufbahn z.B. in einer RSU- Kompanie.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

#8
Es GIBT keine vorgeschriebene Ausbildung zum HP. Deswegen kann sie auch nicht seriös sein.
Als Jurist solltest du die gesetzlichen Grundlagen deines "Berufs"standes schon kennen.
Es wird auch in der Prüfung nur das Wissen abgeprüft um festzustellen, dass du keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellst. Es werden keine der später angebotenen Therapiemethoden geprüft. Dass du evtl. noch eine nette Urkunde von irgendeinem Hokuspokusinstitut hast ändert daran nichts.

Es gibt ja kein Wissen, was du der Bundeswehr zur Verfügung stellen könntest- also außer den Russischsprachkenntnissen evtl.
Oder deine juristischen Kenntnisse- falls du das Studium überhaupt abgeschlossen hast.

Aber erzähl mal- wie willst du Schmerztherapie betreiben ohne ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnen oder anwenden zu können. So viele Möglichkeiten bleiben da für einen HP nicht, vor allem keine die irgendeine Evidenz hätten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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LeK

Wenn er schon "ehrenamtlich" in dieser Richtung beim Bund tätig werden will, ginge das doch ganz pragmatisch, so wie es die Heilpraktiker auch aus dem Zivilen schon kennen sollten: eben auszerhalb jeder Norm, sozusagen. Dh dann leiht er dem Interessenten eben nach Dienst im Mannschaftsheim ein Ohr. Es sollte nur nicht allzusehr in Werbung ausarten :D

Die juristischen Kenntnisse könnte man schon eher dienstlich verwerten, selbst ohne Abschluss. Wenn man da erstmal etwas entwirft, das danach von einem Kundigen überprüft wird, kann das ja schon helfen. Dagegen geht das im Rahmen der Heilkunde natürlich nicht ganz so gut :D

F_K

Nachfrage:

Ein "fertiger" Anwalt wird Heilpraktiker? Und sieht dann dort seine wesentliche Qualität?

Kann mir das jemand mal finanziell  / Inhalt erklären?

LeK

Zuweilen gibt es ja sogar Ärzte, die meinen/sehen, dass sie als Heilpraktier mehr Geld bekommen können.

Und in Kanzleien werden nicht selten auch Menschen ohne die Abschlüsse angestellt. Die dürfen dann grundsätzlich nur nicht direkt selbst beraten und vor Gericht vertreten.

LeK

/Ich verstehe Medicus also so, dass er kein fertiger Anwalt ist. Unabhängig von der Frage der Heilpraktik würde sich sonst schlieszlich sehr viel mehr die juristische Schiene aufdrängen, wenn er unbedingt wieder in der Reserve aktiv werden möchte.

wolverine

Zitat von: F_K am 24. Juni 2019, 21:46:11
Nachfrage:

Ein "fertiger" Anwalt wird Heilpraktiker? Und sieht dann dort seine wesentliche Qualität?

Kann mir das jemand mal finanziell  / Inhalt erklären?
Ich hatte letztens Klassentreffen und da machte ein promovierter Physiker gerade seine Altenpflege-Ausbildung. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
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ulli76

Der macht aber immerhin eine Ausbildung in einem Beruf mit vorgeschriebener Ausbildung. Udn da wird auch das geprüft, was er später macht.
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