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WÜ / RDL ergeben mehr Einkommen als Freibetrag = Steuerklärung?

Begonnen von OSG d.R. Fuchs, 11. September 2017, 14:05:00

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OSG d.R. Fuchs

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Bin Student und finanziere mein Studium durch regelmäßige WÜ oder jetzt RDL.
Der Freibetrag für 2017 beträgt 8.820€. Bisher habe ich diesen Freibetrag nie überschritten, allerdings könnte ich das zum 1. Mal dieses Jahr tun.

Sonstige Einkommen durch Zinsen oder andere Arbeit sind bei mir nicht gegeben. Wie oben erwähnt nur die WÜ bzw. RDL als Einkommen.

Wenn ich als Beispiel im Jahr 2017 mehr als diese 8.820€ (aktueller Freibetrag) von der Bundeswehr bekommen würde, müsste ich dann eine Steuererklärung machen?
Das "Einkommen", also Wehrsold bzw RDLPrämie + Unterhaltsicherung, sowie die evtl anfallendene Verpflichtungsprämie sind ja steuerfrei. Aber das heißt doch nicht, dass ich
theoretisch als Arbeitsloser oder Student oder sonstigen Status ohne Einkommen, bei der BW als Reservist tätig sein darf und keine Steuern bezahlen muss, wenn ich über diesen Freibetrag komme oder?

Habe hierzu leider noch nichts gefunden und bin mir jetzt unsicher durch zahlreiche Gespräche.
Ich plane nämlich grad noch ein paar Tage WÜ/RDL und möchte gesetztestreu bleiben.

Vielen Dank vorab, Kameraden!

Horrido

F_K

Ja, Steuererklärung.

(und nur bestimmte USG Leistungen sind Steuerfrei, Mindestsatz nicht (denke ich zumindest)).

OSG d.R. Fuchs

Danke für die sehr schnelle Antwort, so hab ich das nämlich auch verstanden.
Die anderen haben mich da ein bisschen verunsichert.

Also laut meiner Kenntnis sind sowohl RDL-Prämie (Wehrsold), Unterhaltsicherung bzw. Mindestsatz als auch die Verpflichtungsprämie steuerfrei!

Habe jetzt die Paragraphen nicht parat, aber gestern noch mal alles durchgelesen.

KillBurn93

Wieso sollte die Verpflichtungsprämie bei Reservisten steuerfrei sein wenn SAZ sie komplett versteuern müssen?
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

F_K

@ OSG:

Korrektur - USG Leistungen sind Steuerfrei (bis auf Leistungen für Selbstständige).

@ Killburn93:

.. weil es der Gesetzgeber so möchte (und die Fallgestaltung ja eine andere ist - sowohl von der "Höhe" als auch der Zielsetzung ...).

KillBurn93

Na toll jetzt hab ich gehofft ich würde um die Versteuerung herum kommen die tut immer so weh
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

ToMA

@ OSG:

Welche Einkünfte beziehst Du denn gewöhnlicherweise? Aus nichtselbständiger Arbeit (als Arbeitnehmer)?

Dann bist Du nach § 56 Nr. 2 b EStDV i.V.m. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG steuererklärungspflichtig, da die (meisten) Leistungen aus dem USG zwar steuerfrei sind, jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegen (bis auf die ohnehin steuerpflichtigen Leistungen für die Selbständigen). 

,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

wolverine

Zitat von: ToMA am 11. September 2017, 16:33:10
@ OSG:

Welche Einkünfte beziehst Du denn gewöhnlicherweise? Aus nichtselbständiger Arbeit (als Arbeitnehmer)?

Zitat von: OSG d.R. Fuchs am 11. September 2017, 14:05:00
Sonstige Einkommen durch Zinsen oder andere Arbeit sind bei mir nicht gegeben. Wie oben erwähnt nur die WÜ bzw. RDL als Einkommen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

PANZERBACKE

Zitat von: OSG d.R. Fuchs am 11. September 2017, 14:05:00
Wenn ich als Beispiel im Jahr 2017 mehr als diese 8.820€ (aktueller Freibetrag) von der Bundeswehr bekommen würde, müsste ich dann eine Steuererklärung machen?

Häää, ich glaube mein Schwein pfeifft! OSG d.R. und Dauerwehrübender?! Klingt nach einem der neuerdings landesweit bekannten "Reservisten 1. Klasse" der Bw. Bin gespannt wie lange sich das die Reservisten der 2. Klasse noch bieten lassen. Hier werden massig RDL-Tage verschleudert und alle anderen Reservisten haben mal wieder die A...karte gezogen. Nur weiter so, liebe Truppe!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Ich müsste dafür keine zwei Monate üben und das ohne den Ersatz für den alten Leistungszuschlag. :-\ Manche Leute können sich aber auch für einen Stuss aufregen ... ::)
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PeterPeters

Zitat von: OSG d.R. Fuchs am 11. September 2017, 14:05:00
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Bin Student und finanziere mein Studium durch regelmäßige WÜ oder jetzt RDL.
Der Freibetrag für 2017 beträgt 8.820€. Bisher habe ich diesen Freibetrag nie überschritten, allerdings könnte ich das zum 1. Mal dieses Jahr tun.

Sonstige Einkommen durch Zinsen oder andere Arbeit sind bei mir nicht gegeben. Wie oben erwähnt nur die WÜ bzw. RDL als Einkommen.

Wenn ich als Beispiel im Jahr 2017 mehr als diese 8.820€ (aktueller Freibetrag) von der Bundeswehr bekommen würde, müsste ich dann eine Steuererklärung machen?
Das "Einkommen", also Wehrsold bzw RDLPrämie + Unterhaltsicherung, sowie die evtl anfallendene Verpflichtungsprämie sind ja steuerfrei. Aber das heißt doch nicht, dass ich
theoretisch als Arbeitsloser oder Student oder sonstigen Status ohne Einkommen, bei der BW als Reservist tätig sein darf und keine Steuern bezahlen muss, wenn ich über diesen Freibetrag komme oder?

Habe hierzu leider noch nichts gefunden und bin mir jetzt unsicher durch zahlreiche Gespräche.
Ich plane nämlich grad noch ein paar Tage WÜ/RDL und möchte gesetztestreu bleiben.

Vielen Dank vorab, Kameraden!

Horrido

ja keine Steuererklärung nötig wenn neben der Mindestleistung / RDL Prämie/ Verpflichtungszuschlag nichts mehr woanders verdient wird.

@Panzerbacke

Miminimimi.
Psst mal nen Geheimnis: wer gut ist, bekommt auch von seiner Einheit die Tage zusammen.
Spricht ja Bände, dass für "nur" einen OSG genug da ist, aber für Sie nicht!

OSG d.R. Fuchs

@ Panzerbacke:

Was ist dein Problem?

Krass, da fragt man einfach nur nach Steuererklärungen als Reservist, gibt seinen DG an und wird dafür an den Pranger gestellt, nur weil es bei anderen im Leben nicht läuft?
Es bedarf zwar keine Rechtfertigung aber ich werde dir mal ein paar Denkanstöße geben.

Was nimmst du dir eigtl heraus zu behaupten WÜ Tage an mich seien verschwendet?
Ich weiß nicht was das Problem bei dir ist und ich möchte deine Leistung oder sonstiges nicht beurteilen, aber mach mich nicht dafür verantwortlich oder Stufe mich herab ohne einen Funken Kenntnis!
Ich vertrete seit über 7 Jahren erfolgreich Dienstgrade von SF - H. Und wenn ich keine familiären Tragödien erlitten hätte, wäre ich schon längst fertig mit dem Studium
und RoA bzw RO. Aber keine Sorge das geschieht bald und dann steht da ein OL d.R. Vllt sind die Tage dann nicht mehr verschwendet aufgrund des Dienstgrades?
Ich glaub du tickst nicht mehr ganz richtig!

Das ist das was mich bei vielen Leute wie dir ankotzt, einfach nur auf die Schulterklappen gucken und urteilen.
Ohne Angeben zu wollen, aber ich bin für meinen Dienstgrad bzw. Dienstgradgruppe schon seit Einstellung in die Bundeswehr und dann Reserve überqualifiziert. Vllt mal daran gedacht, dass es auch Soldaten unter den Mannschaften gibt, die durch Leistung auffallen?
Ich bin trotzdem froh von ganz unten angefangen zu haben. Viele vergessen nämlich was es heißt "unten" gewesen zu sein, und dass auch Mannschaften Menschen bzw.
Soldaten sind. Es gibt genug Idioten in jeder Dienstgradgruppe, aber alle über einen Kamm zu scheren... einfach nur ARM!

Meine Einheit braucht Personal, es gibt Vakanzen durch Urlaub, Lehrgänge, Auslandeinsätze und was weiß ich noch. Diese Lücken werden durch Reservisten wie mich gefüllt.
Und scheinbar nicht ganz schlecht. Beide Seiten haben was davon.
Eigtl wollte ich nichts schreiben, aber so einen Scheiss kann ich nicht stehen lassen.


Danke für die anderen "richtigen" Kameraden und auch für die Rückmeldungen bzgl des eigtl Themas.
Sehr schnelle und vor allem kompetente Antworten. (Bis auf die eine :P)

Horrido

Der Reservist

Wurde jetzt eigentlich die eigentliche Frage des Fragestellers beantwortet, ob er eine Steuererklärung machen muss?



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