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Zulage SanStOffz Arzt mit ATN RettMed

Begonnen von peer, 05. November 2009, 15:48:34

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peer

Hallo ich hatte in den heiligen Hallen der Sanität kürzlich die wundervolle Diskussion über die rund 600 € von denen rund 300 € übrigbleiben für Ärzte mit der Fachkunde Rettungsmedizin. Hierbei handelte es sich um die Frage, ob ein Reservesoldat, welcher die ATN entweder in seiner aktiven Dienstzeit und zivil ausübt, da er z.B als NA Bremen wohl kaum eine praktische Inübunghaltung bedarf erhalten hat oder aufgrund seiner zivilen Ausbildung diese Zuerkannt bekam ( Die Ausbildung ist ja in Anlehnung an die zivile geregelt, weil sie Landesrecht unterliegt.) z.B. bei einer einmonatigen WÜ als Truppenarzt z.B. in Hammelburg oder im Rahmen eines Auslandseinsatzes diese auch erhält.
Die Abteilung Wehrverwaltung war etwas überfragt. Ich gehe davon aus, dass sie nicht neben dem Leistungszuschlag gezahlt wird, sondern erst wenn dieser ausgeschöpft ist. Weil durch den Leistungszuschlag ja alle anderen Zuschläge abgegolten sind, wie z.B. DZU und ähnliches.
Es wäre nur schön, wenn jemand wüßte wo es steht.

MediNight

Die Leistungen für Wehrübende sind eindeutig im Leistungkatalog geregelt! Zulagen, die aktiven Soldaten gewährt werden, sind normalerweise anteilig nach Wehrübungstagen umzulegen, aber diese "Sonderzuwendungen" sind im Leistungskatalog nicht enthalten und werden auch NICHT auf Reservisten umgelegt!

Wir hatten einen Wehrübenden Obertsbsarzt, der die Fachkunde Rettungsmedizin hat, und sich erkundigt hat, ob er da auch was abbekommt, und er erhielt die Auskunft, dass das nicht vorgesehen ist!

peer

Besten Dank für die schnelle Antwort. Nicht vorgesehen, ist soweit ich die Bundeswehr kenne der Terminus für ups haben wir in der Formulierung vergessen und ist deshalb "noch" nicht geregelt.

MediNight

Nein, das glaube ich nicht ;) ! Die Zahlung, die ich selbst erhalte, ist so deklariert, dass alleine die Deklaration es nicht zulässt, die bestehenden Vorschriften darauf anzuwenden!

Und ... die Leistungen für wehrübende Ärzte erfolgen ja auch nicht nach A 13 bis A 16, oder ;) ? Warum sollten diese dann eine aussertarifliche Zulage erhalten?

peer

Sie haben Recht bei einem Reservisten liegt keinesfalls die dienstliche Notwendigkeit des Besitzes der FK "RettMed" oder einer Facharztbezeichnung vor und ich komme als Reservist auch so gut aus. Wobei ich nicht zu den Kollegen zähle.
Nur sehen einige aktive "Kollegen" das etwas anders und amüsieren  >:( sich über den OSA / OFA der mal 2 Wochen Urlaubsvertretung macht. Ab und an wird es nur lustig wenn die lieben Stabsärzte / OSA die gerade zuversetzt wurden, dann drei Wochen später einen kollegialen Brief von der Urlaubsvertretung bekommen, weil sie einen Patienten zivil geschickt haben und als Chefarzt drauf steht PD.Dr.med. XY unterschrieben hat und sie fragen ob die verwand sind. :D
Gut das soll nich heißen das dies generell so ist. Die OSA / OFA wissen es schon zu schätzen wenn sie einen ansässigen Arzt haben, der einen DG d.R. hat , welcher bei Urlaub regelmäßig einspringt, weil er sich in der Materie auskennt.

F_K

... der Leistungskatalog ist lediglich eine Zusammenstellung von Rechtsquellen, aber eben selber keine.

Das Wehrsoldgesetz regelt die Vergütung von Wehrpflichtigen / Wehrübenden.

Ist dort eine solche Zahlung nicht "vorgesehen", ist das so (weil es der Wille des Bundestages war).

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