Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Erfahrungsstufen mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst

Begonnen von JuMaW, 05. Februar 2020, 08:35:18

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

JuMaW

Hallo zusammen,
ich beginne im März 2020 die Laufbahnausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Beamte). Mich interessiert wie die Einstufung der Erfahrungsstufe bei der Ernennung zur Beamtin auf Probe nach der Laufbahnausbildung ermittelt wird. Im Grunde wäre dies ja Erfahrungsstufe 1. Allerdings bin ich nach erfolgreich bestandener Laufbahnausbildung bereits 34 Jahre alt, habe mit 16 eine 3 jährige Ausbildung zur Industriekauffrau gemacht und in diesem Beruf als Vertriebsassistentin verwaltende Tätigkeiten wie z.B. Rechnungserstellung usw. durchgeführt und war später als Sachbearbeiterin im Vertrieb jahrelang tätig. Wird mir diese Berufserfahrung bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe angerechnet?

Papiertiger

Für die Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der ersten Stufenfestsetzung verweise ich auf § 28 BBesG.
Zusätzlich können zur Berechnung der Probezeit nach der Laufbahnausbildung hauptberufliche Tätigkeiten anerkannt werden, siehe § 29 BLV.

Die Entscheidung darüber, ob und wenn ja was anerkannt wird, trifft BAPersBw jeweils einzelfallbezogen. In jedem Fall ist es empfehlenswert (aus eigener Erfahrung gesprochen), rechtzeitig vor Ende der Laufbahnausbildung einen entsprechenden formlosen Antrag an die personalführende Stelle zu richten.
Möglicherweise ergibt sich auch im Rahmen der Einführungsveranstaltungen zu Beginn der Laufbahnausbildung die Möglichkeit, mit Vertretern des BAPersBw diese Fragen einmal kurz und unverbindlich anzusprechen.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau