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Neue Soldatenlaufbahnverordnung

Begonnen von ulli76, 27. Juni 2011, 13:57:15

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ulli76

http://www.gesetzesportal.de/jportal/docs/news_anlage/gportal/bilder/bgbl1/bgbl111s1095.pdf

Ich hab´s noch nicht selber gelesen. Aber sieht so aus, als ob sich die Altersgrenzen geändert haben (und sicher noch einiges mehr)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Um das verstehend lesen zu können, muss man schon die SLV in einem weitere TAB öffnen, da hier nur die Änderungen veröffentlicht werden. Ich hoffe, dass die Volltext-Version bald verfügbar ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Als Kurzzusammenfassung habe ich folgendes gefunden:
Wesentliche Änderungen der Soldatenverlaufbahnverordnung:

    Verbesserung und Vereinheitlichung des Seiteneinstiegs in die Offizierlaufbahnen (Abstellen auf Abschlussgrad – Bachelor/Master – statt auf Hochschultyp; Einstieg mit höheren Dienstgraden bei ziviler Befähigung/Berufserfahrung),

    Verbesserung der Seiteneinstiegsmöglichkeiten in die Unteroffizier-, insbesondere Feldwebellaufbahnen (Berücksichtigung von Berufserfahrung bei Bestimmung des Einstiegsdienstgrades),

    Erhöhung der Altersgrenze für einen ,,Regeleinstieg" als Anwärterin oder Anwärter in die Unteroffizier- und Offizierlaufbahnen vom 25. auf das 30. Lebensjahr,

    Erhöhung der Laufbahndurchlässigkeit durch Streichung von Höchstaltersgrenzen für Zulassungen zu höheren Laufbahnen,

    Schaffung der Rechtsgrundlagen für die bereits praktizierte Beförderung von Unteroffizier-/Feldwebel-/Offizieranwärtern vom Gefreiten zum Obergefreiten,

    Möglichkeit, bei Reservistinnen und Reservisten dienstliche Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes als beförderungsrelevante Dienstzeit zu berücksichtigen.
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schlammtreiber

Semper Communis
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steve207

Weiß jemand, ob die ZDv 20/7 entsprechend angepasst wird?

Zum Beispiel ist die Streichung der Altersgrenze gemäß Absatz 1 des § 40 SLV wirkungslos, wenn man die Nr. 802 der ZDv 20/7 nicht ändert.

Oder täusche ich mich da?

steve207

Zitat von: steve207 am 27. Juni 2011, 15:39:01
Weiß jemand, ob die ZDv 20/7 entsprechend angepasst wird?

Zum Beispiel ist die Streichung der Altersgrenze gemäß Absatz 1 des § 40 SLV wirkungslos, wenn man die Nr. 802 der ZDv 20/7 nicht ändert.

Oder täusche ich mich da?

Korrigiere: Es ist der Absatz 2 und dort die Nummer 1, die gestrichen wird.

Rollo83

Ich bin jetzt grad perplex, sind die Änderungen schon durch.
Offizierslaufbahn von 25 auf 30 Jahre hoch und das mit Studium? Wenn ja schreib ich morgen nen Antrag.

Andi

Zitat von: steve207 am 27. Juni 2011, 15:39:01
Weiß jemand, ob die ZDv 20/7 entsprechend angepasst wird?

Muss wohl. Vorschrift folgt Verordnung und oder Gesetz und ist - zumindest in rechtlichen Belangen - an sich nur eine detailiertere Auslegung gegebener Regeln.

Gruß Andi
the rest is silence...

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itchit

Also wenn das mit den Altersgrenzen wirklich erhöt wird, dann bietet das sehr vielen Menschen eine tolle Möglichkeit.

apollo98

Die 20/7 wurde nicht geändert und es ist auch noch nicht geplant. Wie diese Diskrepanz der beiden Vorschriften gelöst werden soll, steht noch in den Sternen.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

F_K

ZitatWie diese Diskrepanz der beiden Vorschriften gelöst werden soll, steht noch in den Sternen

... ach Jungs, dass ist keine Diskrepanz, sondern Vorsorge (wir haben z. B. jahrelang in der Bw gedient, trotzdem noch nie die Grenzen verteidigen müssen ...).

Konkret: Der Gesetzgeber schafft hier die MÖGLICHKEIT (im Rahmen von Vorsorge)  zeitlich später die 20/7 zu ändern und so möglichem Personalmangel zu begegnen.

Derzeit gibt es aber für Offz / FA / UA ausreichend qualifizierte Bewerber, so dass hier die Bunderwehr keine Notwendigkeit hat, die Altersgrenzen zu ändern.

(... es hat schon seinen Grund, warum z. B. ROA adW so eingestellt werden sollen, das die Ausbildung (Beförderung zum Lt) mit 30 abgeschlossen ist - das wäre bei OA mit Einstiegsalter bis 30 nicht zu erreichen - die Laufbahnplanung wäre dann sehr schwierig).

ZitatVorschrift folgt Verordnung und oder Gesetz

Nicht immer - die SLV gibt der Bundeswehr die Möglichkeit, OA nun zu einem höheren Alter einzustellen - die SLV verpflichtet die Bw aber nicht, es auch zu tun.

miguhamburg1

#11
@ FK: Der von Andi zitierte Grundsatz ist dennoch richtig: Bezugsgrundlagen für jedwede Vorschrift sind Gesetze, Verordnungen und Erlasse - oder Vorschriften höherer Ordnung. Sie können sich diese Bezugshierarchie im Prolog jeder Vorschrift ansehen.

Im Übrigen können Vorschriften auch in der "Kann-Formulierung" abgefasst sein. Die in der SLV beschriebenen Beförderungszeiten sind ja auch kein Muss.

Und, ja: Auch die 20/7 und relevante weitere Vorschriften stehen zur Änderung an, allerdings erst dann, wenn alle grundlegenden Entscheidungen zur Bw-Reform getroffen wurden. Im Übrigen ist die SLV zum 01.07.11 geändert und müsste im Zulauf sein.

Rollo83

Ist scho echt witzig oder ehr erbärmlich das ich der einzige Soldat in der ganzen Kompanie bin der weiss das die SLV geändert wurde.
Selbst mein Perser wusste nichts davon.

wolverine

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Rollo83

Na aber die Änderungen sind ja schon zu finden.
Als ich meinen Perser vorhin angesprochen habe wegen Antrag auf Laufbahnwechsel hat er mich ganz verdutzt angeguckt und wusste nichts von irgendwelchen Änderungen.

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