PLUS die in diesem Sonderfall greifende Vorgabe, dass das TG nach dem Umzug nicht höher sein darf als das TG vor dem Umzug.
Guten Tag,
was beinhaltet das TG nach dem TGV §7 (2)? Das letzte TG auf dem Konto oder monatliche Neuberechnung aller Gelder nach §3 passend für diesen Monat?
Also z. B. bei einem Wechsel von §3 zu §6?
Konkreter Fall: Soldat erhält TG nach §3, hat aber verminderten Satz, da für kurze Zeit eine Stube zur Verfügung stand.
Soldat zieht näher an den Standort (<30km) und kann nun täglich pendeln. Der Spieß benötigt die Stube, der Soldat kann sie ja nun abgeben. Die Wohnung ist anerkannt.
Wechsel zu §6 wird jetzt ohne Trennungsübernachtungsgeld berechnet. Ist es möglich auch das Trennungsübernachtungsgeld mit einzubeziehen, da wenn er nicht umgezogen, wäre eh jetzt eine Unterkunft suchen müsste? Wird also jeden Monat das TG aufgrund der zugrundliegenden Fakten neu nach §3 berechnet`? Es ist ja auch abhängig von der Anzahl der Arbeitstage, also auch ob eine Unterkunft bereitgestellt wurde oder nicht? Wie wird das Trennungsreisegeld berechnet? fiktiv?
Habe ich das ganze verständlich formuliert?