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Autor Thema: Deutsches Sportabzeichen  (Gelesen 2665 mal)

divemaxter

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Deutsches Sportabzeichen
« am: 01. April 2019, 12:11:13 »

Grüßt euch ganz herzlich,

ich wollte mich mal informieren wie das mit dem DSA (Deutsches Sportabzeichen) ist. Wenn ich als Reservist das DSA (oder auch das DRSA bei der DLRG) !zivil! ablege, muss ich mir dann beim BMVg eine Trageerlaubnis für die Bandschnalle einholen, oder ist das hinfällig?

MkG
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F_K

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Antw:Deutsches Sportabzeichen
« Antwort #1 am: 01. April 2019, 12:37:09 »

Nein, für alle deutschen Orden und Ehrenzeichen gilt die Annahme als genehmigt.
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Deepflight

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Antw:Deutsches Sportabzeichen
« Antwort #2 am: 07. April 2019, 11:12:02 »

Korrekt, die Erlaubnis wird in dem Fall durch die Urkunde des DOSB i.V.m. der Anzugordnung und der darin genehmigten Ordens- und Ehrenzeichen ersetzt.
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JLo

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Antw:Deutsches Sportabzeichen
« Antwort #3 am: 07. April 2019, 21:37:52 »

Kannst Du ohne Bedenken tragen, solange Urkunde vorhanden ist.
Aber bitte nicht doppelt - z.B. DSA silber und DSA gold oder DLRG bronze und DLRG silber -.
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never give up without a fight

divemaxter

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Antw:Deutsches Sportabzeichen
« Antwort #4 am: 22. Mai 2019, 19:07:36 »

Danke!

Kann man sich diese erbrachten Leistungen/ Ehrenzeichen bei der Bundeswehr eintragen lassen?
Meine mich erinnern zu können dass das teilweise auf dem Truppenausweis stand.

Also dass das DSA und das DRSA der DLRG irgendwo vermerkt sind, in meiner Akte zum Beispiel.

Falls ja, an wen muss man sich wenden?

MkG
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Brötchen.mit.Zwiebelmett

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Antw:Deutsches Sportabzeichen
« Antwort #5 am: 22. Mai 2019, 19:41:43 »

In den aten Truppenausweis ja bei den neuen geht das nicht mehr.
Du kannst die Nachweise an dein zuständiges KarrC schicken und dort wird es in den Akten übernommen und taucht dann später im PSBS auf
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