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Autor Thema: Berufung als ehrenamtlicher Richter  (Gelesen 5478 mal)

A-Bomb

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Berufung als ehrenamtlicher Richter
« am: 06. Januar 2019, 16:49:46 »

Hi,

Ich würde für dieses Jahr in oben genanntes Amt berufen. Welche Aufgaben erwarten mich da im Detail?
Wie wahrscheinlich ist es überhaupt mal geladen zu werden?

Würde das dann quasi als eine RDL stattfinden? Weil ich Reservist bin.

Sollte ich mich um einen Dienstanzug kümmern, wenn ich keinen besitze?

Vielen Dank
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F_K

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #1 am: 06. Januar 2019, 16:51:00 »

Ans Truppendienstgericht?
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A-Bomb

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #2 am: 06. Januar 2019, 16:55:39 »

Ja genau, habe das vergessen anzumerken.
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F_K

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #3 am: 06. Januar 2019, 17:33:38 »

Die Aufgaben sind die eines "Laien" Richters - wie an zivilen Gerichten auch.

Dienstanzug ist wohl sinnvoll, ich gehe von RDL aus - in der Regel wenige Tage im Jahr.
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LwPersFw

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #4 am: 06. Januar 2019, 19:22:51 »

Zitat
Sollte ich mich um einen Dienstanzug kümmern, wenn ich keinen besitze?

A1-2630/0-9804

"Anzüge bei bestimmten Anlässen

3.5 Soldatinnen und Soldaten vor Gericht und beim Vollzug von Freiheitsentziehungen

313. Wahrnehmung polizeilicher oder gerichtlicher Vorladungen/Termine

Bei Verfahren, die den dienstlichen Bereich der Soldaten und Soldatinnen berühren sowie in
Verhandlungen der Wehrdienstgerichte als ehrenamtliche Richter bzw. Richterinnen, Verteidiger bzw.
Verteidigerinnen, Angeschuldigte, Zeugen bzw. Zeuginnen oder Sachverständige tragen Soldatinnen
und Soldaten den Dienstanzug, Grundform, sofern nicht ein Verbot, Uniform zu tragen, ausgesprochen worden ist.

In allen anderen Fällen ist Zivilkleidung zu tragen."

Zitat
Würde das dann quasi als eine RDL stattfinden? Weil ich Reservist bin.

Fragen Sie beim KC nach, wie in diesen Fällen verfahren wird.
Denn ggf. können Termine auch einmal kurzfristig gesetzt werden.


Und allgemein, ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, einmal an einer Verhandlung teilzunehmen...

Aber da man dies nicht vorhersagen kann... heißt es vorbereitet zu sein.
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Andi

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #5 am: 07. Januar 2019, 12:59:33 »

@A-Bomb: Du kannst in der Geschäftsstelle des Truppendienstgerichtes anrufen und fragen welche Rangfolge du auf der Liste hast. Wenn du weit hinten stehst ist eine Terminierung mit dir eher unwahrscheinlich, aber das kann man de an der Geschäftsstelle aus Erfahrung besser sagen. Weiterhin wirst du als Reservist auch nur bei Verfahren gegen Reservisten als Richter geplant werden. Diese Verfahren gibt es natürlich, aber sie sind nicht die hauptsächliche Betätigung des Gerichtes.

Wie bereits gesagt brauchst du einen Dienstanzug und du musst die Berufung auch deinem Beorderungstruppenteil mitteilen, damit der hinsichtlich der Planung von Reservistendienstleistungen auf Kurzfristigkeiten eingestellt ist.

Hinsichtlich deiner Aufgaben:
Du wirst als gleichberechtigter Richter agieren. Es wird einen vorsitzenden hauptamtlichen Richter geben, der die Hauptverhandlung leitet und der das ausschließliche Fragerecht an die Prozessbeteiligten hat (evtl. gesteht er seinen Schöffen auch Fragen zu). Weiterhin gibt es noch einen weiteren ehrenamtlichen Rochter neben dir. Du selbst machst dir anhand der Hauptverhandlung und evtl. auch anhand des Aktenstudiums unvoreingenommen ein Bild und entscheidest unabhängig für dich mit den anderen beiden Richtern im Gespräch darüber, welches Urteil gesprochen wird.
Ich empfehle dir einen Blick in die §§ 69 - 79 der WDO.

Gruß Andi
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TomTom2017

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #6 am: 08. Januar 2019, 21:20:06 »

Es wird einen vorsitzenden hauptamtlichen Richter geben, der die Hauptverhandlung leitet und der das ausschließliche Fragerecht an die Prozessbeteiligten hat (evtl. gesteht er seinen Schöffen auch Fragen zu)
Auf Basis welcher Norm ergibt sich das ausschließliche Fragerecht?
Die ehrenamtlichen Richtern haben m.E. ebenfalls ein Fragerecht (§ 91 WDO i.V.m. § 240 Abs. 2 S. 1 StPO). Aus der "Eigenart" der Truppendienstgerichte (§ 91 Abs. 1 S. 1 WDO) kann ich diese Beschränkung nicht ableiten, da das Fragerecht gerade das wichtigste Instrument eines Richters ist, seine eigene Meinung über den Sachverhalt zu bilden.
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A-Bomb

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #7 am: 09. Januar 2019, 15:13:05 »

Auf Nachfrage sagte mir das Truppendienstgericht, dass keine Zuziehung zu einer RDL stattfindet und Anzugform zivil.

Das verwundert mich gerade. Weil ich dachte es ist ein Berufsrichter und 2 Soldaten. Aber wenn keine Zuziehung stattfinden wird, bin ich doch Zivilist vom Status.
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Semper Communis

F_K

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #8 am: 09. Januar 2019, 15:27:41 »

.. kann ja noch eine DVag sein - bleibt dann aber die Frage, der Erstattung eines ggf. vorliegenden Verdienstausfalls ...
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LwPersFw

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #9 am: 09. Januar 2019, 16:09:10 »

Auf Nachfrage sagte mir das Truppendienstgericht, dass keine Zuziehung zu einer RDL stattfindet und Anzugform zivil.

Das verwundert mich gerade. Weil ich dachte es ist ein Berufsrichter und 2 Soldaten. Aber wenn keine Zuziehung stattfinden wird, bin ich doch Zivilist vom Status.


"Die zuständige Kammer des Truppendienstgerichts entscheidet regelmäßig im gerichtlichen
Disziplinarverfahren mit einem (zivilen) Berufsrichter als Vorsitzenden bzw. einer (zivilen)
Berufsrichterin als Vorsitzende und zwei ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern.

Eine ehrenamtliche Richterin bzw. ein ehrenamtlicher Richter muss der Dienstgradgruppe der Soldatin bzw.
des Soldaten angehören, die andere ehrenamtliche Richterin bzw. der andere ehrenamtliche Richter muss
Stabsoffizier sein und im Dienstgrad über der Soldatin bzw. dem Soldaten stehen."


§ 74 Abs. 2 Satz 3 WDO

"...benennen die Kreiswehrersatzämter die erforderliche Anzahl von Angehörigen der Reserve."

§ 75 Abs. 3 Satz 3 WDO.

"In Verfahren gegen frühere Soldaten wegen eines Verhaltens, das als Dienstvergehen gilt, soll ein ehrenamtlicher
Richter Angehöriger der Reserve sein; er muss der Dienstgradgruppe des früheren Soldaten angehören."



Deshalb hätte ich vermutet ... das man dann als Reservist auch in Uniform vor Gericht zu erscheinen hat...
Aber wenn das Gericht sagt in Zivil ... dann ist dies eben so...





Da der ehrenamtliche Richter vom Gericht - unter Pflicht zum Erscheinen ( § 78 WDO ) - geladen wird,
gehe ich davon aus, dass durch das Gericht auch die entsprechende Vergütung für angefallene Kosten erfolgt.

z.B. nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG:

"§ 15 Grundsatz der Entschädigung

(1) Ehrenamtliche Richter erhalten als Entschädigung
1.
Fahrtkostenersatz (§ 5),
2.
Entschädigung für Aufwand (§ 6),
3.
Ersatz für sonstige Aufwendungen (§ 7),
4.
Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16),
5.
Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 17) sowie
6.
Entschädigung für Verdienstausfall (§ 18)."




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Hopeful Wanderer

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #10 am: 16. November 2020, 15:30:18 »

Moin! :D
Ich bin ebenfalls Reservist und interessiere mich für das Schöffenamt an einem Truppendienstgericht. Bist du schlussendlich überhaupt eingesetzt worden? Wenn ja, wie kurzfristig lief das und wurde es tatsächlich in zivil ohne RDL-Heranziehung durchgeführt? Auf deine eventuellen Erfahrungsberichte bin ich sehr gespannt! 8)
Vielen Dank und mit kameradschaftlichen Grüßen!
Hopeful Wanderer
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A-Bomb (Gast)

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #11 am: 16. November 2020, 15:37:46 »

Moin,

da irgendwie mein Browser kein Einloggen erlaubt gerade. Nö, ich wurde wie erwartet niemals eingesetzt worden, weder am Truppendienstgericht noch danach als ich gleich im Anschluss nochmal gezogen wurde für den Wehrdienstsenat beim Bundesverwaltungsgericht.

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UZwGBw

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Antw:Berufung als ehrenamtlicher Richter
« Antwort #12 am: 16. November 2020, 15:49:17 »

Ich durfte dieses Amt auch für zwei Geschäftsjahre ausführen und hatte keinen Einsatz. Also scheint beides häufiger vorzukommen. Keine Einsätze und eine zufällige Ziehung im Jahr darauf  :D
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