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Autor Thema: Job zur Zeit- Überbrückung  (Gelesen 1747 mal)

Kebu

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Job zur Zeit- Überbrückung
« am: 15. Februar 2019, 02:51:44 »

Hallo,
ich bin als SaZ für 13 eingeplant worden und beginne meine AGA aber erst am 1.10.19. Um die Zeit zu überbrücken habe ich mir einen Nebenjob gesucht (über 450€ Brutto). Ich habe bei der Bewerbung gesagt, dass ich mich neu um orientiere und nichts von meiner einplanung erwähnt (, weil es könnte sich für den Arbeitgeber villt nicht lohnen mich für eine solche Zeit einzustellen). Die beim Karriere Center meinten, dass ich bei der BW auch bei solchen Angelegenheiten keine Dokumente nachreichen müsste. Muss ich meinem Arbeitgeber informieren, oder sollte ich das erst machen, wenn ich meinen Einzugsbescheid vorzulegen habe? — immerhin könnte sich auch noch was ändern in Bezug auf meine eingeplante Stelle? Hätte ich mich anders verhalten sollen?

MfG
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IcemanLw

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Antw:Job zur Zeit- Überbrückung
« Antwort #1 am: 15. Februar 2019, 06:34:55 »

Ich hab meinem Arbeitgeber einfach gesagt wann ich meinen Dienst beginne und damit hatte sich das auch.
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Mero89

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Antw:Job zur Zeit- Überbrückung
« Antwort #2 am: 15. Februar 2019, 07:00:01 »

Ich hatte vor 5 Jahren das gleiche Problem, habe das offen und ehrlich angegeben ... Ende vom Lied war dass mich keiner eingestellt hat, ich nur irgendwelche Dullitätigkeiten an irgendeinem Fließband machen könnte über eine Zeitarbeitsfirma... war für mich alles mehr als unbefriedigend. Habe die Zeit dann lieber zuHause investiert und täglich Sport gemacht etc. War am Ende zwar finanziell ein Nachteil, hat mich aber deutlich weniger Stress gekostet.
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IcemanLw

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Antw:Job zur Zeit- Überbrückung
« Antwort #3 am: 15. Februar 2019, 13:42:02 »

Natürlich hat man dann "Dullitätigkeiten".
Niemand lernt dich, bei mir waren es 5 Monate, in einem 450€ Job richtig ein, damit du mehr machen kannst als anderen zuarbeiten.
Ich hab 9 Stunden die Woche im Baumarkt Regale aufgefüllt. Egal, es war Arbeit, es gab Geld und ich hab noch etwas über Werkzeug etc gelernt was ich vorher nicht wusste und bitte 9h die Woche sind nun wirklich kein Stress.
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Amkebo

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Antw:Job zur Zeit- Überbrückung
« Antwort #4 am: 15. Februar 2019, 16:38:09 »

Also erstmal bist du was deinen aktuellen Arbeitgeber angeht nichts schuldig und es besteht keine Notwendigkeit ihn über eine mögliche Einstellung zu informieren. Die Kündigungsfristen gehen aus deinem Arbeitsvertrag hervor; falls dort nichts steht, greifen die gesetzlichen Fristen.

Sprich: nichts sagen, Geld verdienen und fristgerecht den Arbeitsvertrag kündigen, wenn du weißt wann du bei der Bundeswehr tätig wirst.

Ehrlichkeit ist total toll, aber kann mitunter zu einer Benachteiligung führen. Viel Erfolg!
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BSG1966

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Antw:Job zur Zeit- Überbrückung
« Antwort #5 am: 15. Februar 2019, 18:02:31 »

Viele Millionen Menschen in Deutschland verdienen mit "Dullitätigkeiten" Ihren Lebensunterhalt. Das ist aufrichtig und ehrlich.

Wenn es für Sie in Ordnung ist, Ihrem Arbeitgeber relevante Details über Ihre nährere Planung zu verschweigen, ist das aber auch nicht illegal.
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