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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang  (Gelesen 10558 mal)

Nuadu

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Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« am: 10. April 2019, 12:14:22 »

Guten Tag,

ich bin Sonntags zum Lehrgang zusammen mit einem anderen Kameraden im DienstKfz mitgefahren.

Kann ich mir diese Zeit als Dienstzeit anrechnen lassen?

MkG
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RefüPerser d.R.

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #1 am: 10. April 2019, 12:21:48 »

In welchen Fällen werden Reisezeiten als Arbeitszeit angerechnet?

Reisezeiten werden als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen – unabhängig davon, welches Transportmittel benutzt wird. Dies gilt auch bei ein- oder mehrtägigen Dienstreisen, in diesen Fällen wird die regelmäßige Arbeitszeit des jeweiligen Tages als geleistet betrachtet.

Wird die Dienstreise als Selbstfahrer unter Benutzung eines Dienst-Kfz durchgeführt, so ist die gesamte Reisezeit anzurechnende Arbeitszeit; an Sonn- und Feiertagen gegebenenfalls Mehrarbeit (nämlich dann, wenn bis zum davorliegenden Freitag bereits 41 Wochenstunden geleistet wurden)*. Darüber hinaus werden Reisezeiten als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird.

Fahrten mit privaten Transportmitteln werden nur als Arbeitszeit berücksichtigt, wenn sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit liegen.

Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten (zum Beispiel sonntags mit Privat-Kfz) die regelmäßige tägliche Arbeitszeit im Kalendermonat insgesamt 15 Stunden, so sind innerhalb von 12 Monaten auf Antrag 25% der über 15 Stunden hinausgehenden Zeit auszugleichen.

*Eine solche Mehrarbeit ist durch vorausschauende Dienstgestaltung vermeidbar: Ist eine Dienstreise mit Abfahrt am Wochenende rechtzeitig bekannt, so kann die Dienstgestaltung des Dienstreisenden innerhalb der betroffenen Werkwoche so gestaltet werden, dass erst mit der Dienstreise am Samstag oder Sonntag die 41 Wochenstunden erfüllt werden - in dem Fall entfällt naturgemäß die Anordnung von Mehrarbeit!
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Nuadu

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #2 am: 10. April 2019, 12:28:09 »

Wird die Dienstreise als Selbstfahrer unter Benutzung eines Dienst-Kfz durchgeführt, so ist die gesamte Reisezeit anzurechnende Arbeitszeit; an Sonn- und Feiertagen gegebenenfalls Mehrarbeit (nämlich dann, wenn bis zum davorliegenden Freitag bereits 41 Wochenstunden geleistet wurden)*.
d.h. ich bekomme dafür keine Stunden, obwohl ich im Zweifelsfall (Übermüdung des Fahrers, etc.) auch hätte eingreifen können?
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F_K

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #3 am: 10. April 2019, 12:29:24 »

Genau - ggf. kann der Fahrer ja wechseln.
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RefüPerser d.R.

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #4 am: 10. April 2019, 12:40:30 »

Genau - ggf. kann der Fahrer ja wechseln.

Goldrandlösung !  8)
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Nuadu

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #5 am: 10. April 2019, 12:49:52 »

Gibt's zu dem ganzen eine entsprechende Weisung o.ä. zum nachlesen?
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KlausP

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #6 am: 10. April 2019, 12:51:50 »

Ja, die SAZV und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen. Finden Sie im Intranet der Bw.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tasty

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #7 am: 10. April 2019, 12:54:14 »

d.h. ich bekomme dafür keine Stunden, obwohl ich im Zweifelsfall (Übermüdung des Fahrers, etc.) auch hätte eingreifen können?

Musst halt mal klagen gegen die aktuelle Dienstzeitregelung und ihre teils kaum nachollziehbaren, willkürlich anmutenden Ungleichbehandlungen.
Dann gäbe es zumindest in Zukunft mehr Rechtssicherheit 😏
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RefüPerser d.R.

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #8 am: 10. April 2019, 12:57:49 »

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DeltaEcho

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #9 am: 10. April 2019, 12:57:52 »

Zitat
willkürlich anmutenden Ungleichbehandlungen

Es wird klar unterschieden zwischen Fahrer und allen anderen.

Hätte der TE wirklich übernommen, dann wäre dies Arbeitszeit gewesen.

Keine Stunden für einen Beifahrer, warum auch. Es gibt unzählige Kameraden die Reisen ohne Dienst Kfz auf Lehrgänge an, gehen mit Geld in Vorleistung und bekommen auch keine Stunden.

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Tasty

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #10 am: 10. April 2019, 13:52:56 »

Zitat
willkürlich anmutenden Ungleichbehandlungen

Es wird klar unterschieden zwischen Fahrer und allen anderen.

Zudem wird willkürlich, also ohne sachlichen Grund unterschieden zwischen (möglicherweise sogar baugleichen und im Abstand von 50m hintereinander her fahrenden) Dienst- und PrivatKfz.

Aber es steht Dir natürlich frei, den sachlichen Grund für diese Unterscheidung zu erläutern 😉
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F_K

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #11 am: 10. April 2019, 14:02:04 »

Tasty:

Dem Fahrer eines Dienst KFZ wird BEFOHLEN, das DIENST - Kfz zu bewegen, also ist er im Dienst. (nomen est omen).

Der Soldat auf PRIVATER Anreise soll bevorzugt öffentlichen Personenverkehr nutzen (also nicht selber fahren und wenig CO2 produzieren).
Fährt er selber, aufgrund EIGENER Entscheidung, so ist dies Privatvergnügen.

Diese Unterscheidung ist sachgerecht und gerichtsfest.
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dunstig

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #12 am: 10. April 2019, 14:20:10 »

Das mag es vielleicht sein, sorgt allerdings auch dafür, dass bei uns ständig versucht wird, alle möglichen Trainings zivil zu absolvieren. Unter anderem auch, weil man meist durch die halbe Republik in seiner Freizeit reisen darf.

Hat den Charme, dass es meist einen heimatnahen Anbieter gibt, die Anreise komfortabel am ersten Schulungstag möglich ist, man im Hotel untergebracht wird statt in uralten Stuben, die Schulung meist deutlich kompakter ist (=weniger Abwesenheit) und sich somit die Einschränkungen in der Freizeit und der generellen Abwesenheit deutlich in Grenzen halten.

Kostet den Bund halt einen Haufen Geld, aber einen Grund, warum man an genau der einen Schulung, die die Bundeswehr im Jahr anbietet, nicht teilnehmen kann, findet sich für die meisten recht schnell. :-\
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #13 am: 10. April 2019, 14:36:46 »

Und wir halten noch mal kurz fest, dass es um eine Dienstantrittsreise aus Anlass einer Kommandierung geht, die - mit Ausnahme des Szenarios, dass ein DstKfz mitgeführt/gelenkt wird - noch nie anrechenbare Dienstzeit war. Zivil interessiert sich der Arbeitgeber grundsätzlich auch herzlich wenig darum, wie jemand zur Arbeit kommt. Das ist schlicht eine normale Herausforderung des Alltags bzw. der Lebensführung und keine Besonderheit.

Gruß Andi

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gast12345678

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Antw:Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang
« Antwort #14 am: 10. April 2019, 14:38:28 »

Unter anderem auch, weil man meist durch die halbe Republik in seiner Freizeit reisen darf.

Darum würde mir es auch primär gehen. Der eine bekommt Stundenausgleich dafür, dass er seine Freizeit an einem Sonntag opfert, um zu einem Lehrgang zu gelangen, der andere nicht. Da stimmt ja was gewaltig nicht.
Wären es 30 min. o.ä. würde mich das reichlich wenig interessieren, bei jedoch 6 Stunden oder mehr fühle ich mich leicht verarscht.
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