Wer als
Berechtigter vor hat, unter Nutzung der Zusage der UKV umzuziehen, sollte frühzeitig vorher u.a. lesen
+ Bundesumzugskostengesetz BUKG
+ BAPersBw GAIP der Abt III und IV , KennNr 36-01-00 ( zu finden im WikiBw )
+ ZDv A-2213/1 "Anwendung des Bundesumzugskostengesetzes"
+ Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz (BUKGVwV)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-DI5-1005-A002.htm
+ ZDv A-2212/1 "Anwendung der Trennungsgeldverordnung" Pkt "zu § 2 Trennungsgeld nach Zusage der Umzugskostenvergütung"
U.a. in der ZDv A-2213/1 finden sich alle Leistungen die, wenn im Einzelfall zutreffend, abgerechnet werden können...
Bzgl. des Trennungsgeldes bis zum Abschluss des Umzuges ... unbedingt die A-2212/1 lesen !
Außerdem bietet sich eine frühzeitige Beratung durch die Stelle an, die dann auch den Umzug abrechnet...
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr
- TM 7 -
Welfenkaserne
Siegfried-Meister-Straße 10 / Gebäude 101
86899 Landsberg am Lech
Telefon intern: 90 - 6500- 1708
Telefon extern: +49 (0)8191 - 911 - 1708
Telefax intern: 90 - 6500 - 1750
Telefax extern: +49 (0)8191 - 911 - 1750
E-Mail: baiudbwkompztmbwabrstlandsberg@bundeswehr.org
Auf der Seite des TM im WikiBw findet man dann zusätzlich eine Übersicht der konkreten Sachbearbeiter...
( Vom Dienstrechner >> diese Adresse >> wiki.bundeswehr.org/display/TMBw/Ansprechpartner+Travel+Management )
Wer ist Berechtigter ?
Siehe § 1 i.V.m. § 2 Bundesumzugskostengesetz