Das Thema ist sehr differenziert zu betrachten.
Gem. Vorschriftenlage ist es nicht verboten wird aber als möglich Fehlerquelle angegeben, in der Breiten-Ausbildung wird es nicht ausgebildet weil es in der Vorschrift nicht explizit als Anschlag aufgeführt ist.
Weiterhin interessiert es die Ausbilder in der Breitenausbildung nicht über den Tellerrand zu schauen oder sie haben keine Möglichkeit dazu.
Wenn man jetzt mit gesundem Menschenverstand über den Tellerrand schaut wird man feststellen das es selbst bei Waffen mit deutlich schlechteren Magazinen eine sehr weit verbreitet Anschlagsart ist.
Bezogen auf das original G36-Magazin ist durch den "Staubschutz"-Rand eine flächige Auflage auf dem Magazinschacht gegeben der durch Krafteinwirkung von unten noch verstärkt wird, was in meinen Augen und auf Grund meiner Erfahrung das Spiel gegen Null laufen lässt.
Wenn man jetzt noch weiß das viele Vorschriften von technischem Gerät vom Gerätehersteller geschrieben werden oder mind. unter seiner Mithilfe entstehen sollte erkennen das sich ein Hersteller wie HK nicht aus dem Fenster lehnt wenn auch nur in 0,1 % der Fälle die Möglichkeit besteht das bei der Waffenhandhabung ein Problem entsteht.
Die Wahrscheinlichkeit könnte steigen bei Magazinen ohne "Staub"schutzrand wie z.B. PMAG, meine Erfahrungen diesbezüglich sind bisher aber nicht negativ.
Ob man diese Anschlagsart in die Breiten-Ausbildung bringen sollte, lasse ich offen, stelle diese Variante aber selber in der Schiessausbildung von ERFAHRENEN Schützen mit den Vor- und Nachteilen vor.