Da ist meiner Meinung nach bei Ihnen ein falscher Eindruck entstanden!
Okay, mag sein dass ich es falsch interpretiert habe. Ich habe nur die Befürchtung, dass andere es genauso tun. Aber damit ist das ja jetzt immerhin hier klar gestellt.
Der Hauptzweck der Grundbeorderung ist es, die Daten der Reservisten nicht zu "verlieren"
Ob und wie lange man üben kann, hängt von vielen Faktoren ab - "wirklich frei wählen" des RDL Zeitraumes ist wohl nur sehr selten möglich - es ist immer ein Interessenausgleich / abgleich.
Der Hauptzweck ist mir bewusst. Dann ist es wegen mir ein willkommener Nebeneffekt
Ebenso kenne ich die Vorschriftenlage, die das "frei wählen" quasi sogar ausschließt (Ziffer 2028 "Die Reserve"). Deswegen sagte ich aber auch bewusst "i. d. R.".
Andere Vorschriftentexte (z. B. Ziffer 5068 "Die Strategie der Reserve") lesen sich da nämlich fast schon widersprüchlich:
"Der begrenzten zeitlichen Verfügbarkeit der Reservistinnen und Reservisten ist – wo immer möglich – angemessen Rechnung zu tragen."Ohne jetzt das "wo immer möglich" diskutieren zu wollen: Bei mir hat es immer funktioniert wie ich wollte, bei allen anderen die ich kenne ebenso.
Es ist wie bereits erwähnt der Interessenausgleich. Aber meistens sind die Einheiten doch froh, wenn ein Reservist üben möchte. Deswegen sollte man das in meinen Augen nicht verdramatisieren.