Unkonkret? Mhm, vielleicht eher unverstaendlich (offenkundig).
Nochmals, der Aussage ueber eine studienferne Verwendung widerspreche ich nicht, lediglich der Begruendung, die da war der Offizier sei vorallem Ausbilder...die jetzt von Dir gemachte Aussage ist die offizielle Beschreibung eines Offiziers, "vorallem Führer, Ausbilder und Erzieher". Zwischen Deiner ersten und zweiten Aussage sehe ich somit den Unterschied, dass in ersterer ein Schwerpunkt auf der Ausbildertaetigkeit liegt...das ist wie ich bereits schrieb Verwendungsabhaengig und nicht wie von Dir beschrieben ein Grundsatz. Wer bspw. als Truppenfachlehrer Dienst tut ist im Schwerpunkt Ausbilder, nun sind aber keineswegs alle Offiziere permanent in einer Ausbildertaetigkeit.
Den Zusammenhang zum Aufgabenspektrum stelle ich ueber eben selbige und einen Schwerpunkt im Einsatz ausserhalb Deutschlands her, den die Bundeswehr aktuell hat. Wer sich bei der Bundeswehr bewirbt sollte sich meiner Meinung nach vorallem mit diesem Aspekt beschaeftigen.
Ausbilden ist in jedem Fall eine der Aufgaben eines Offiziers, aber um das zu koennen muss man auch erstmal irgendetwas wissen was man weitergibt, dass ist bei nach §26/28 eingestellten Offizieren regelmaessig Ihr Studium. Waere somit (nach Deiner Aussage) eine Verwendung vorgesehen, bei der das Ausbilden den Schwerpunkt bildet, waere dass dann wohl auch eine studienbezogene Verwendung. Bei einer studienfernen Verwendung waere ein Schwerpunkt in der Ausbildertaetigkeit hingegen eher doof (flapsig gesprochen).
Zusammenfassend: Kein Widerspruch bei der Aussage, dass §26/28 Offiziere desoefteren vollkommen studienfern eingesetzt werden (warum auch nicht, es sind normale Truppenoffiziere und auch die werden ja nicht ploetzlich alle nur noch gemaeß Ihrem UniBw Studium eingesetzt). Widerspruch jedoch bei der Begruendung, dass liege an einem generellen Hauptauftrag als Ausbilder.