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Autor Thema: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung  (Gelesen 11078 mal)

cabbi1971

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Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« am: 11. September 2007, 17:11:35 »


Hallo,

eigentlich geht es nicht um den sogenannten Musterungsbescheid sondern um den Bescheid der Annahmeuntersuchung bei der Bundeswehr. Der Unterschied wohl liegt darin, dass eine Musterung bei Wehrpflicht und eine Annahmeuntersuchung bei Freiwilligkeit erfolgt.
Nun zum Problem:

Jugendlicher X träumt seit Jahren von einer Karriere bei der Bundeswehr. Nach Abschluss der Realschule lässt er sich freiwillig auf seine Tauglichkeit beim zuständigen Kreiswehrersatzamt testen. Dort stellt man eine Verkrümmung der Wirbelsäule fest und verweist Ihn an einen Facharzt. Dieser Facharzt attestiert Ihm eine eingeschränkte Tauglichkeit (keine Extremsportarten, keine Gewichte über 50 kg)
Nach einiger Zeit kommt der Bescheid über die Annahmeuntersuchung vom KWEA.
Ergebnis: nicht dienstfähig T5

In dem Schreiben werden keine Begründungen genannt. Auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Meine Frage: Kann Jugendliche X Widerspruch gegen den Negativbescheid einlegen? Und kann das Erfolg haben?
Müssen Gründe benannt werden, warum er nicht dienstfähig ist?

Ich hoffe einer kann mir helfen, hab schon den ganzen Nachmittag gegoogelt, ab nix Passendes gefunden.

Danke, Cabbi!
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F_K

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #1 am: 11. September 2007, 18:03:42 »

Hallo,

stellen wir erstmal fest, das ein ZIVILER Facharzt keine Bw Tauglichkeit feststellen kann. Dieser Teil eines Attestes ist nicht das Papier wert, auf dem er steht.

Selbst ein ziviler Vertagsarzt in einem SanZentrum der Bw kann keine BA90/5 / Tauglichkeit feststellen.

Verkrümmung der Wirbelsäule setzt die Tauglichkeit (je nach Schwere) herab. Das ist unabhängig von KONKRETEN Beschwerden oder derzeitigen Einschränkungen.
(Es geht der Bw darum, mögliche / statistisch möglichke spätere Folgen zu vermeiden).

Einzige Chance: Erneute Annahmeuntersuchung beantragen bzw. um Überprüfung bitten.
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Huey

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #2 am: 11. September 2007, 18:35:21 »

Nicht ganz richtig.

In diesem Fall hat nicht der zivile Arzt die Tauglichkeit festgestellt, sondern ein Bw-Arzt aufgrund / nach Anforderung eines weiteren zivilen Gutachtens.

Widerspruch kann natürlich eingelegt werden-ob dies sinnvoll ist musst du selbst entscheiden.

Wenn die Schwere der Einschränkung T5 vorgibt, wirst du wenig Chancen haben, auf T2 gestuft zu werden-aber das ist meine (subjektive) Einschätzung.

Du wirst dann evtl. Wehrdienst leisten (dürfen), vielleicht aber nicht als SaZ zugelassen-das sollte dir auch klar sein....
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nijam

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #3 am: 12. September 2007, 10:45:13 »

Hi,

nachdem ich ja auch alles erdenkliche Versucht habe um für tauglich gemustert zu werden und es auch geschafft habe kann ich dir vielleicht ein bisschen Hoffnung machen.

Ich wurde bei der Musterung auch T5 gemustert, auf Grund dessen das mir am linken Fuß der große Zeh fehlt. Habe mich allerdings mit T5 beworben und vom ZNwg Süd einen Termin im Bundeswehrhospital bekommen. Dort wurde ich T3 gemustert. Du musst einfach glaubhaft sein und alles geben.

Beim Einstellungstest im ZNwg Süd wurde ich beim dortigen Arzt T2 gemustert und bin so gut wie für jede Verwendung tauglich geschrieben. Lag vielleicht auch daran das ich beim Sporttest alles gegeben hatte und 21 Punkte geschafft hab.

Also man kann nicht generell sagen das es unmöglich ist, aber ohne Hindernisse wird das nicht möglich sein. Probier es einfach aus und tu alles dafür das es wird.

Gruß

Daniel
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cabbi1971

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #4 am: 12. September 2007, 13:39:57 »

Hallo,

erstmal möchte ich mich für die Antworten bedanken.
Ach ja, es geht nicht um mich, sondern um meinen Sohn  :)

Nun, wir werden auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Und erstmal das ärztliche Gutachten anfordern. Er will ja nichts unversucht lassen. Zumal ihm, falls es mit der Bundeswehr nicht klappt, eventuell noch eine Polizeikarriere vorschwebt. Da wäre es ja auch nicht grad von Vorteil, ausgemustert zu sein. Manche Landespolizei fragt ja nach einer bereits erfolgten Musterung ...er hat übrigens bereits Ende September einen Einstellungstest bei der LaPo Thüringen.
Nochmals danke für Eure Antworten und das Mutmachen, er ist doch etwas "geknickt", seit er das Ergebnis hat...nun ja, er ist erst 16 und hat das Leben noch vor sich...

Cabbi
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sliderbp

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #5 am: 12. September 2007, 19:49:47 »

Ohne euch da jetzt sämtliche Hoffnungen nehmen zu wollen aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Polizeidiensttauglichkeit wesentlich höhere Anforderungen stellt als die bei der Bundeswehr.
Ich wurde bei der Bundeswehr für annähernd Alles tauglich gemustert (Ausnahme Pilot und spezielle Elektronikverwendungen wegen leichter Grünschwäche).
War auch bei mehreren Polizeiauswahltests und bin bei jedem beim Arzt durchgefallen.

Also ich will nur sagen, besser nach Alternativen zum Polizeidienst suchen.
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snake99

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #6 am: 15. September 2007, 13:34:26 »

Ich kann das Posting von Sliderbp nur unterstützen.

Die Polizeiärzte sind um ein wesentliches strenger als die Bundeswehrärzte. Dies liegt jedoch nicht an den Ärzten sondern an den unterschiedlichen Anforderungen zwischen Wehrdiensttauglichkeit und Polizeidiensttauglichkeit.

Innerhalb der Polizei sagt man, dass von 10 Bewerben die im Einstellungsverfahren rausgeflogen sind, 5 die ärztlichen Auflagen nicht erfüllen und 5 beim Einstellungstest (Theorie & Sport) durchgefallen sind ...
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cabbi1971

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #7 am: 17. September 2007, 21:38:25 »

Hallo,

mhh, ja, das weiss ich, da ich selber "dabei" bin, sprich ich bin bei der Bundespolizei.

Mein Sohn hat auch schon den Einstellungstest Bundespolizei gemacht, schriftlich geschafft, Arztuntersuchung geschafft, jedoch beim Belastungs- EKG gescheitert (mangelnde Ausdauer). Eigentlich ist er sportlich genug, und schafft auch den Cooper Test ohne Probleme...nun ja,

worauf ich hinaus will, der Arzt bei der Bundespolizei (Ost) fand das mit seinem Rücken nicht so "schlimm"...also kanns ja nicht ganz so offensichtlich sein...er wird auf jedenfall den Test in Thüringen noch mitmachen, schaden kanns ja nicht.

Tja, wir schaun uns jedenfalls nun auch nach zivilen Berufen um...

Cabbi
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F_K

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #8 am: 18. September 2007, 12:45:27 »

Hallo,

Frage: Cooper Test geschafft ?. Mit welchem Ergebnis?
In der Regel sind EKG Belastungstests nämlich "einfacher" als "richtige" Sporttests, da die Aufgabe bei EKG Belastungstests nur ist festzustellen, ob das Herz gesund ist und unter Belastung "normal" reagiert, eine Tendenzaussage zur körperlichen Leistungsfähigkeit ist ein Abfallprodukt.

Zumindest kam z. B. bei mir "trainiert" heraus, die höchte von drei Wertungen (irgentwie untrainiert / normal / trainiert oder so).
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sliderbp

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #9 am: 18. September 2007, 15:16:01 »

Dem muss ich widersprechen
Ich höre immer wieder aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis, dass gut trainierte Leute letztendlich wegen EKG oder schlechten Blutdruckwerten (trotz sehr gut erfüllter Sportleistungen) untauglich eingestuft werden.

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snake99

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #10 am: 18. September 2007, 18:28:18 »

Zitat
... wegen EKG oder schlechten Blutdruckwerten (trotz sehr gut erfüllter Sportleistungen) untauglich eingestuft werden

Dies kann ich ebenfalls bestätigen. Habe in München beim Einstellungstest mitgemacht. Dort wurde ich auf ein Erometer gesetzt und musste 12 Min. radeln mit 3 Steigerungsstufen drin. Da mein Pulsschlag mit einem gewissen Wert nicht übereinstimmte, bekam ich eine sehr schlechte Benotung obwohl ich mich eindeutig als trainiert bezeichne. 
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F_K

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #11 am: 19. September 2007, 20:57:24 »

Hallo,

ich bitte doch um "vollständige Lagemeldungen".

Wer UNtauglich ist, bei dem spielen Sportleistungen keine Rolle mehr.

Was waren denn die Leistungen / der Puls beim Ergometer und was ist "trainiert" (vor allem, warum ist die eigene Meinung der Masstab dafür)?

Noch hört sich das alles nach "Scheißhausparolen" an.
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snake99

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #12 am: 19. September 2007, 21:43:20 »

Keine Scheißhausparolen  ;D
Hier der Link für alle Interessierte. Wie ich jedoch feststellen musste, scheint der Erometer Test gegen den Cooper Test ausgetauscht worden zu sein.

http://www.polizei.bayern.de/wir/beruf/info/index.html/1833

Zum Thema "trainiert":
Ich denke, wenn es jemand problemlos schafft (d. h. ohne spätere Inanspruchnahme eines Sauerstoffzelts oder kurz vor einem Herzanfall stehend) 60 Min. in einem zügigen Tempo Laufen zu gehen (einige nenen es auch Joggen :) ), dann gilt man als trainiert. Ich kenne genug Leute die nach 15 Min. bereits "zusammenbrechen" würden -> siehe frische Rekruten beim AMILA in der ersten Woche beim Bund :) 
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F_K

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Re: Widerspruch Bescheid Annahmeuntersuchung
« Antwort #13 am: 20. September 2007, 20:03:44 »

Hallo Snake,

langsam verdichtet sich doch das Lagebild.

(Immer noch keine "vernünftige" Lagemeldung, aber da haben auch Soldaten Schwierigkeiten).

Wenn jemand 60 min am Stück "laufen" kann, kann er das Laufabzeichen 60 min erwerben. Nicht mehr, nicht weniger.

"Profis" verbinden mit dem Begriff "Joggen" z. B. den Begriff "Trimming 130", ich würde jemanden, der mit Puls 130 "zügig" 60 min Laufen kann, noch NICHT als "trainiert" bezeichnen.

Trainiert ist jemand für mich, der beim Coopertest die 3000 m schafft ...
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