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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: UvD, EU-AzR  (Gelesen 5782 mal)

Blacky1986

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UvD, EU-AzR
« am: 26. September 2016, 14:32:42 »

Tag Kameraden

ich habe eine Frage bezüglich des Stundenaufbaues nach der neuen EU Arbeitszeitrichtlinie.
Hab im Forum nichts passendes dazu gefunden, weswegen ich meine Frage hier stelle.

Bei uns sind derzeit im TE-Bereich, deswegen nur noch Diskussionen am laufen, wieviele Stunden nun nach einem UvD Dienst aufgebaut werden.

Angenommen, man macht einen 24Std Dienst (UvD) unter der Woche, sind das ja erstmal 15 Stunden für das eigene Konto (24Std Dienst, minus 9Std geregelte Arbeitszeit).
Jetzt ist es aber bei uns so, dass man für den darauffolgenden Tag sich zwanghaft freinehmen und dafür schreiben muss. Nun gehen von den 15 verbleibenden wieder 9Std ab. Das würde bedeuten, dass am Ende nur noch 6 Stunden auf das Konto gutgeschrieben werden.

Jetzt ist meine Frage zu dem ganuen Thema:
Bekommt man nicht automatisch nach einem 24Std Dienst frei (gesetzlich geregelte Ruhezeit), ohne dafür seine eigenen aufgebauten Stunden zu opfern?

Ich hoffe, mir bzw. uns kann hierbei jemand weiterhelfen.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Blacky
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LwPersFw

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Antw:UvD, EU-AzR
« Antwort #1 am: 26. September 2016, 15:25:13 »

Gemäß Hinweisen des BMVg sind nicht einzelne Tage zu betrachten, sondern mindestens der Wochenrahmen.
Im Grunde sogar erst der Summenzug am Ende des Monats.

Beispiel:

Soll-Arbeitszeit in der Woche = 41 h

Sonderdienst 24 h Mo 07:00 zu Di 07:00

Mo 7 - 24  = 17 h
Di  0 - 7    =   7 h ( danach Ruhezeit )
Mi  7 - 16  =   9 h
Do 7 - 16   =  9 h
Fr  7 - 12   =  5 h

gesamt in der Woche tatsächlich geleisteter Dienst = 47 h

47 h - 41 h = 6 h effektiv erworbene Mehrarbeit über dem Soll ... die dann noch zeitnah auszugleichen sind.



Auf den Monat betrachtet kann dies bedeuten:

1. Woche          60 h Dienst
2. Woche          22 h Dienst ( und 19 h Dienstbefreiung als Ausgleich für Woche 1 )
3. Woche          41 h Dienst
4. Woche          45 h Dienst

Gesamt : real Dienst 168 h - 164 h Soll ( 4 x 41 h ) = 4 h reale Mehrarbeit

Da aber erst mehr als 5 h reale Mehrarbeit einen Anspruch auslösen... müsste der Chef die 4 h noch im Monat, in dem
sie angefallen sind, in Freizeit ausgleichen (KANN-Regel). Ansonsten verfallen sie.
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maxg92.mg

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Antw:UvD, EU-AzR
« Antwort #2 am: 26. September 2016, 16:29:16 »

Nein man muss die eigenen Stunden verwenden.

Nach jedem Dienst ist eine Ruhepause von 11 std zu nehmen fällt diese in den Rahmendienstplan is diese zeit mit Stunden abzubauen.

Ausnahmen dieser Ruhepause werden gesondert geregelt oder man hat Dienst gemäß §30c geleistet.

Zu der Rechnung oben.

Sollte es so sein das im gesamten Monat mehr als 5 (23) stunden aufgebaut wurde Verfallen die restlichen 4 nicht wenn schon ein teil der Stunden abgebaut worden sind.

Gesendet von meinem E6553 mit Tapatalk

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LwPersFw

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Antw:UvD, EU-AzR
« Antwort #3 am: 26. September 2016, 18:06:38 »

Nein man muss die eigenen Stunden verwenden.

Nach jedem Dienst ist eine Ruhepause von 11 std zu nehmen fällt diese in den Rahmendienstplan is diese zeit mit Stunden abzubauen.

Ausnahmen dieser Ruhepause werden gesondert geregelt oder man hat Dienst gemäß §30c geleistet.

Zu der Rechnung oben.

Sollte es so sein das im gesamten Monat mehr als 5 (23) stunden aufgebaut wurde Verfallen die restlichen 4 nicht wenn schon ein teil der Stunden abgebaut worden sind.

Gesendet von meinem E6553 mit Tapatalk

Lesen Sie einmal im IntranetBw im durch das BMVg moderierte Forum zur SAZV.

Dort wurde dies ausführlich diskutiert und vom BMVg die, aus dessen Sicht, korrekte Umsetzung erläutert.

u.a.

Ruhezeit ist Ruhezeit ... und keine Dienstbefreiung

Eine mögliche noch auszugleichende Mehrarbeit wird wie von mir dargestellt... ( so vom BMVg im Forum erläutert ) ermittelt.

Sind z.B. 24 h Dienst an einem Wochenende angefallen...
Der Chef gibt dem Soldaten aber nur 20 h frei...
Und es bleibt ein Rest von 4 h...
Verfallen diese 4 h...

Dies anzuerkennen wiederstrebt mir auch...wurde aber mehrfach im Forum durch das BMVg bestätigt und als
rechtlich korrekt bezeichnet.
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NoFace

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Antw:UvD, EU-AzR
« Antwort #4 am: 26. September 2016, 18:12:35 »

Guten Tag,

muss ich den Beitrag morgen mal raussuchen.

wird bei uns so wie bei mir beschrieben praktiziert bessere begriff wäre wenn das stimmt wohl geduldet.

allerdings ist es bei uns auch so das man frei wählen kann wann abgebaut wird und der Chef genehmigt dies in den Einzelfällen dann auch, zählt für den Dienst am Wochenende die Ruhezeiten sind davon unberührt eingehalten.

leider hat mein Handy vorhin den Falschen Account benutzt
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KlausP

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Antw:UvD, EU-AzR
« Antwort #5 am: 26. September 2016, 18:17:43 »

Zitat
leider hat mein Handy vorhin den Falschen Account benutzt

Das kann gar nicht sein, weil Sie ja gemäß der Forenregeln nur einen Account haben.  ::)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

NoFace

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Antw:UvD, EU-AzR
« Antwort #6 am: 26. September 2016, 18:34:05 »

ja hab Tapatalk auf em Handy nie genutz für dieses Forum und vor ein Paar tagen was gesucht, und Tapatalk hat sich ma fix mit meiner Email eingeloggt und nicht wie von mir gewollt den eigentlichen Account verwendet, ist mir leider erst eben beim Post aufgefallen
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Ralf

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Antw:UvD, EU-AzR
« Antwort #7 am: 26. September 2016, 19:27:38 »


allerdings ist es bei uns auch so das man frei wählen kann wann abgebaut wird
Und das verstößt gegen die Vorschriften, denn über Art, Umfang und Zeitpunkt des Ausgleichs für Mehrarbeit entscheiden grundsätzlich die Disziplinarvorgesetzten von Amts wegen. Von Amts wegen beinhaltet dabei, dass der Soldat den Ausgleich seiner Mehrarbeit nicht beantragen muss, sondern der Ausgleichsanspruch von den Disziplinarvorgesetzten ohne weiteres Zutun des Anspruchsberechtigten entschieden wird. Die Entscheidung über den Zeitpunkt einer Dienstbefreiung leitet sich im Wesentlichen aus der Auftragslage und der Einsatzbereitschaft her.

Deshalb ist es auch zulässig, dass direkt im Anschluss an einen Sonderdienst der Abbau befohlen werden kann.
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Helft mit, dass es so bleibt.

NoFace

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Antw:UvD, EU-AzR
« Antwort #8 am: 27. September 2016, 19:54:31 »

Wir sind keine kompanie bei uns geht das eher richtung Amt Referrat in dem jeder Soldat einen individuellen Auftrag erfüllt und seine Auftragslage stetig wechselt somit sammelt sich doch schon etwas mehr an "Stunden".
@LwPErsFw hatte heute leider keine Zeit für ins Intranet mal schauen wie es sich morgen ergibt.
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LwPersFw

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Antw:UvD, EU-AzR
« Antwort #9 am: 27. September 2016, 20:05:03 »

Was auch zu beachten ist... und oft fälschlicherweise vermengt wird....

SAZV

+ in DSt ohne Dienstzeitvereinbarung

+ in DSt mit Dienstzeitvereinbarung ( Gleitzeit )

In DSt mit ... gibt es Mehrarbeit oder Überstunden im Rahmen des "selbstbestimmten Arbeiten".

Auch das darf man nicht vermischen !

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LwPersFw

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Antw:UvD, EU-AzR
« Antwort #10 am: 29. September 2016, 08:39:37 »

Aktuell von gestern aus dem von mir genannten SAZV-Forum im IntranetBw:

Frage eines Kameraden


"Guten Morgen Kameraden,

ich stehe gerade wieder auf dem Schlauch.
Wie gebe ich nun einen 24h-Dienst (Wache, UvD, etc.) mit der anschließend gesetzlich vorgeschriebenen 11h-Befreiung in das Tool ein?
Dienst war von 07:00 - 07:00 Uhr.

Was erwirbt der Soldat für diesen Dienst?
Wird ihm durch die Befreiung etwas davon abgezogen?
Wir haben hier gerade verschiedene Ansichtsweisen, der eine sagt er baut den kompletten Anspruch des Dienstes auf und muss für Befreiung nichts "abbauen", der andere sagt das Gegenteil.

Wer hat Recht?
Falls Person 2 recht hat, wie viel wird abgezogen und was bleibt über?
Rechnen hierbei 7h Dienst von 00:00 - 07:00 Uhr bereits mit ein und es wären nur noch 2h (9h Dienstzeit an einem Wochentag) zu erbringen?"



Antwort des Forum-Moderators von BMVg FüSK

"Der Soldat hat an Tag 1 seines Dienstes 17 Stunden Dienst geleistet und an Tag 2 hat er 7 Stunden geleistet."


Weitere Frage des Kameraden

"Dessen bin ich mir bewusst.
Mir ging es darum, ob und was der Soldat erwirbt und ob er für die 11h-Befreiung erworbene Stunden erbringen muss?"



Antwort des Forum-Moderators von BMVg FüSK

"Es handelt sich nicht um eine 11h-Befreiung !
Der Soldat wird schlicht und ergreifend nach einem 24-h-Dienst in den Dienstschluss geschickt.
Wenn wir von der Annahme ausgehen, dass die zu leistende Arbeitszeit je Tag normalerweise bei 9 Stunden liegt,
hat er am ersten Tag ein Plus von 8 Stunden und am zweiten Tag ein Minus von 2 Stunden auf seinem Konto.
In der Gesamtschau beider Tage ergibt dies also ein Plus von 6 Stunden."

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