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Autor Thema: ROA SaZ 2/3 im Sanitätsdienst  (Gelesen 3651 mal)

Easyfab

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ROA SaZ 2/3 im Sanitätsdienst
« am: 03. Januar 2017, 11:59:30 »

Guten Tag zusammen,

ich möchte mich als ROA im Sanitätsdienst auf Basis SaZ 2/3 bewerben.

Welche Voraussetzungen sind - zusätzlich zu den bekannten für den ROA - notwendig?

Irgendeine medizinische Ausbildung? Oder reicht die allgemeine Hochschulreife aus?

Danke für Information und

mit besten Gruß

VF
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Ralf

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Antw:ROA SaZ 2/3 im Sanitätsdienst
« Antwort #1 am: 03. Januar 2017, 12:33:09 »

Keine med. Kenntnisse.
Ziel des Ausbildungsganges ist es, dass der ROA allgemeinmilitärische wie auch erste sanitätsspezifische Aufgaben im Bereich Führung und Einsatz als Vorgesetzter wahrnehmen sowie Untergebene entsprechend den Grundsätzen der Inneren Führung erziehen zu kann. Damit sollen die ROA in der Lage sein, nach Abschluss der Ausbildung Aufgaben eines Offiziers des Truppendienstes im Sanitätsdienst der Bundeswehr auf der Ebene Zugführer im Bereich Führung und Einsatz wahrzunehmen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Easyfab

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Antw:ROA SaZ 2/3 im Sanitätsdienst
« Antwort #2 am: 03. Januar 2017, 13:36:05 »

Keine med. Kenntnisse.
Ziel des Ausbildungsganges ist es, dass der ROA allgemeinmilitärische wie auch erste sanitätsspezifische Aufgaben im Bereich Führung und Einsatz als Vorgesetzter wahrnehmen sowie Untergebene entsprechend den Grundsätzen der Inneren Führung erziehen zu kann. Damit sollen die ROA in der Lage sein, nach Abschluss der Ausbildung Aufgaben eines Offiziers des Truppendienstes im Sanitätsdienst der Bundeswehr auf der Ebene Zugführer im Bereich Führung und Einsatz wahrzunehmen.

Danke, dann passt das perfekt. Die Aussage im lokalen KC war etwas... sagen wir irritierend.
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Easyfab

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Antw:ROA SaZ 2/3 im Sanitätsdienst
« Antwort #3 am: 13. Januar 2017, 20:56:50 »

Guten Abend

und noch eine Anschlussfrage: Gemäss Karriere-Bundeswehr Seite ist für die Ausbildung Reserveoffzieranwärterin/ -anwärter im Wehrdienst der Anteil der OL-Ausbildung ca 11-12Monate - je nach Gattung/Verwendung.

Allerdings finde ich im Sanitätsdienst der Bundeswehr nur
3 Monate Allgemeine Grundausbildung/ Sanitätsgrundlagen   Sanitätslehrregiment, Feldkirchen
6 Wochen Fachlehrgang Fachunteroffizier Sanitätsdienst der Bundeswehr Sanitätsakademie, München und
8 Wochen Offizierlehrgang Offizier der Sanitätstruppe Sanitätsakademie, München

Kann das sein? 6+8 Wochen erscheint im Vergleich zu Heer/Luftwaffe/Marine ziemlich wenig. Oder gibt es da noch weitere Ausbildungsinhalte unter der Rubrik "Abhängig vom Verwendungsbereich"?

Vielen Dank für Unterstützung und besten Gruß

VF
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schokoraspel

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Antw:ROA SaZ 2/3 im Sanitätsdienst
« Antwort #4 am: 24. Januar 2017, 14:58:17 »

Die Info wirst du auch in der Beratung bekommen Easyfab.
Die Planung ist im SanDienst noch nicht so ausgereift wie in anderen TSK, mit den Elementen ist aber zu rechnen.

Wenn man das mit dem Heer z.b. vergleicht, so stellt man sich defintiv die Frage was mit den ganzen anderen Lehrgängen oder besser Inhalten ist.
Auch mich würde das interessieren, solltest du also weitere Infos finden im Laufe der Zeit, so lass es uns wissen. :)
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Easyfab

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Antw:ROA SaZ 2/3 im Sanitätsdienst
« Antwort #5 am: 31. Januar 2017, 10:05:35 »

Gerne, die Informationen im lokalen KC war spärlich, aber die Fachabteilung ist äußerst hilfreich. Wer mag, kann sich da melden.

Personalentwicklung Offiziere Sanitätsdienst:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Abteilung VI 2.3.3
Luisenstrasse 109
53721 Siegburg
E-Mail-Adresse: bapersbwvi2.3@bundeswehr.org

Weitere Erkenntnisse kann ich gerne teilen. Davon ab: Die Diskussion zur Sinnhaftigkeit unter http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51700.0 macht mich nachdenklich. Also meine Sofortzusage bekäme die folgende Lösung: Gleiche Ausbildungsinhalte wie in der jeweiligen Teilstreitkraft, der man zugeordnet wird. dann als Verwendung anschließend die spezifischen San Inhalte. Was dagegen spricht? s. o. Thread und - mich fragt ja keiner ;-)

Besten Gruß

VF
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schokoraspel

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Antw:ROA SaZ 2/3 im Sanitätsdienst
« Antwort #6 am: 31. Januar 2017, 19:31:51 »

Kannst du denn grob wiedergeben was die Fachabteilung für Aussagen getroffen hat, gerade bei dem Thema der Ausbildungsinhalte?
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