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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 22. Februar 2017, 08:16:50 »

Grundsätzlich nicht, mir geht nur diese vorschriftenhörige Spezies, zu der Du gehörst, gegen den Strich.

Vielleicht hast du einfach keine Ahnung, welche Konsequenzen eine Beschwerde hat.
Zum einen ist jeder Einzelne, der damit befasst ist mit zusätzlicher Arbeit von seinem eigentlichen Auftrag abgelenkt - ja, auch ein Personalführer, der den Antrag dann eventuell noch länger nicht bearbeiten kann - und zum anderen bekommst du auch durch eine Beschwerde keine sofortige Statusmeldung. ;)

Ich weiß bei jedem Antrag meiner Soldaten (mit Ausnahme BS oder Offz mil FD) an die Personalführung im Normalfall bereits vor Weitergabe des Antrages bereits wie er mutmaßlich beschieden wird und auch ungefähr wie lang die Bearbeitungszeit ist. Warum? Weil ich vorher und begleitend eingehend mit dem Antragsteller und der Personalführer spreche. Und da bin ich definitiv keine Ausnahme. ;)
Und 8 bis 12 Wochen für einen Antrag auf Verlängerung sind völlig im grünen Bereich. Nur sollten, wenn es Probleme gibt Chef und Spieß bescheid wissen und diese dann auch lösen.

Wenn es drum geht, ob die Strickmütze eines Soldaten den richtigen Oliv-ton hat, dann mißt Du jeden Buchstaben der Vorschrift mit der Schiebleher nach und geilst Dich daran auf, Kameraden wegsprengen oder anföhnen zu können. Am besten gleich eine DM am oberen Bemessungsende.

 ::) ??? Ich weiß nicht was du nimmst, aber ein anderer Ton ist sicherlich sinnvoll...

Wenn aber mal ein Soldat die Vorschriften gegen seinen Dienstherrn oder seine Vorgesetzten nutzt, dann fehlt Dir dafür jegliches Verständnis.
Und genau diesen Opportunismus finde ich einfach nur widerlich  >:(

1) Wer ist "der Dienstherr"? Es gibt nur Kameraden auf unterschiedlichen Ebenen, die ihren Teil zur Sachverhaltsbearbeitung und - Bescheidung beitragen. Und im Normalfall kann keiner hexen.
2) Deine "Tipps" lösen keine Situation, sie tragen aber durchaus dazu bei Chaos zu stiften.
3) Vorschriften und Gesetze können nicht "gegen den Dienstherren" genutzt werden, da sie ja Teil des "Systems" sind. Eine Beschwerde ist auch nichts schlechtes, nur nicht unbedingt das erste Mittel. Warum einen wochenlangen Papierkrieg beginnen, wenn man Dinge in 5 Minuten am Telefon regeln kann?

Ja, das sehe ich genauso, das waren noch tolle Zeiten, da war's noch menschlicher, und hat nebenbei besser funktioniert. Aber das "miteinander reden" und Lösungen auf dem kleinen Dienstweg finden ist keine Einbahnstrasse, das muss dann in beide Richtungen gelten. Solange es "von oben nach unten" keine Personal- und Menschenführung mit Herz, Augenmaß und Verstand gibt kann ich nur an jeden Soldaten appellieren, bei Fehlverhalten von vorgesetzten Soldaten und Dienststellen aus allen Rohren zu schiessen.

Du scheinst ja schlimme persönliche Erfahrungen gemacht zu haben.
Ich gebe dir aber mal einen ganz menschlichen Tipp: Wer wie du das Augenmaß verliert, bei dem verlieren dann auch ganz schnell Untergebene, Gleichgestellte und Vorgesetzte das Augenmaß und die Lust sich überhaupt mit dir zu befassen.

Vielleicht besinnt sich ja dann doch früher oder später der ein oder andere Truppenführer und Vorgesetzte, dass es miteinander einfacher und für alle Beteiligten angenehmer geht.

Tja, nur mit dem von die beschriebenen Verhalten sorgst du sehr effektiv dafür, dass mit dir gar keiner ein "Miteinander" will. Vermutlich würde so mancher Disziplinarvorgesetzter mit jemandem wie dir nur noch in Form von Vernehmungen reden...

Gruß Andi
Autor: miguhamburg1
« am: 21. Februar 2017, 21:28:24 »

Solche Leute werden dann sehr schnell in die Rubrik "Querulanten" einsortiert. Aber natürlich muss es jeder selbst wissen, wie er von anderen wahrgenommen werden möchte.

Im Übrigen, @ Tasty: Der kleine Dienstweg funktioniert tatsächlich immer noch - auch in beide Richtungen. Einer muss dann aber überhaupt anfangen zu reden, sonst wird es nichts. Und auch das Handeln auf dem kleinen Dirnstweg kommt nun mal im Ernstfall nicht an den Vorschriften vorbei.
Autor: F_K
« am: 21. Februar 2017, 21:15:36 »

@ Tasty:

Du bist auf Krawall gebürstet - viel Erfolg mit dem Konzept gleich aus allen Rohren zu schiessen ....
Autor: Tasty
« am: 21. Februar 2017, 20:50:45 »

@ Tasty:
Auf Krawall gebürstet?

Grundsätzlich nicht, mir geht nur diese vorschriftenhörige Spezies, zu der Du gehörst, gegen den Strich.
Wenn es drum geht, ob die Strickmütze eines Soldaten den richtigen Oliv-ton hat, dann mißt Du jeden Buchstaben der Vorschrift mit der Schiebleher nach und geilst Dich daran auf, Kameraden wegsprengen oder anföhnen zu können. Am besten gleich eine DM am oberen Bemessungsende.
Wenn aber mal ein Soldat die Vorschriften gegen seinen Dienstherrn oder seine Vorgesetzten nutzt, dann fehlt Dir dafür jegliches Verständnis.
Und genau diesen Opportunismus finde ich einfach nur widerlich  >:(

Was waren das noch für Zeiten als Menschen miteinander geredet haben...  :-X  ;) 

Ja, das sehe ich genauso, das waren noch tolle Zeiten, da war's noch menschlicher, und hat nebenbei besser funktioniert. Aber das "miteinander reden" und Lösungen auf dem kleinen Dienstweg finden ist keine Einbahnstrasse, das muss dann in beide Richtungen gelten. Solange es "von oben nach unten" keine Personal- und Menschenführung mit Herz, Augenmaß und Verstand gibt kann ich nur an jeden Soldaten appellieren, bei Fehlverhalten von vorgesetzten Soldaten und Dienststellen aus allen Rohren zu schiessen.
Vielleicht besinnt sich ja dann doch früher oder später der ein oder andere Truppenführer und Vorgesetzte, dass es miteinander einfacher und für alle Beteiligten angenehmer geht.
Autor: F_K
« am: 21. Februar 2017, 20:31:21 »

.. ich habe meistens sehr gute Erfahrungen mit Reden und S1 / G1 / PersMngt gemacht.

Aktuelles Beispiel: DVag zur Vorstellung am Montag Vormittag für Freitag fernmündlich vereinbart - da nicht mein TrT war eine Bearbeitungszeit von 3 Tagen avisiert worden (weil Freigabe TrT und BAPers) - Montag Nachmittag DVag und ausgefüllten RK Antrag per E-Mail erhalten.

Klar dauert es auch mal länger, ggf. dann einfach nachfragen ...
Autor: LwPersFw
« am: 21. Februar 2017, 20:24:30 »

Zitat
"...im Dezmber 16 stelle ich den Antrag auf verlängerung SaZ12.

wie gewohnt Stellungnahme Chef etc...

nun warte ich seit 12 wochen auf eine antwort..."

Anfang Dezember Antrag eingereicht...

Wenn alles in der Einheit fix lief...noch vor dem 15.12. ans BAPersBw... War das so ?

Dann ab ca. 15.12. bis 1. Januar-Woche Urlaubszeit... man stelle sich vor... auch im BAPersBw...

Und ja... ein Personalführer ... der für hunderte Soldaten zuständig ist... hat nach den Feiertagen nur diesen einen neuen Vorgang auf den Tisch...

...und prüfen, ob er umsetzbar ist...muss er ihn auch nicht...

Btw... Dez - Feb sind bei mir knapp 8 Wochen...

Was waren das noch für Zeiten als Menschen miteinander geredet haben...  :-X  ;)



Autor: F_K
« am: 21. Februar 2017, 19:08:36 »

@ Tasty:

Auf Krawall gebürstet?

Wie wäre es, erstmal fernmündlich nachzufassen - bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden?
Autor: Tasty
« am: 21. Februar 2017, 18:37:26 »

WENN sie denn auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters eintrifft und nicht unterwegs irgendwo verloren geht.
Autor: Tommie
« am: 21. Februar 2017, 18:18:36 »

Nachdem auch die Abgabenachricht der vorgesetzten Behörde ein paar Tage Postlaufzeit hat, kann man sich dann ausrechnen, dass die Post an BAPersBw dann auch dort eingetroffen ist! War so nur als grober Anhaltspunkt gedacht ...
Autor: Tasty
« am: 21. Februar 2017, 18:14:45 »

Und wenn diese Eröffnung stattgefunden hat, weiß der Antragsteller sicher, dass sein Antrag jetzt bei BAPersBw vorliegt!

Nein, die Abgabenachricht sagt nur, dass der Vorgang abgegeben wurde, nicht aber ob und wann er bei BAPersBw angekommen ist. Das ist gerade keine Empfangsbekenntnis.
Autor: Tommie
« am: 21. Februar 2017, 18:04:45 »

Normalerweise wird so ein Antrag von der bearbeitenden Einheit an eine vorgesetzte Kommandobehörde, z. B. an die Division, ein SanKdo, etc., weiter gegeben, die dann bei Weitergabe an BAPersBw eine Abgabenachricht erstellt, die dem Antragsteller gegen Unterschrift zu eröffnen ist! Und wenn diese Eröffnung stattgefunden hat, weiß der Antragsteller sicher, dass sein Antrag jetzt bei BAPersBw vorliegt! Ab da läuft die eigentliche Bearbeitungszeit.
Autor: F_K
« am: 21. Februar 2017, 17:59:42 »

@ Tasty:

Hat er eine Eingangsbestätigung erhalten?
Es gibt Anträge, die nicht innerhalb von vier Wochen beschieden werden ...
Autor: Tasty
« am: 21. Februar 2017, 17:54:33 »

Wenn das BAPersBw ein aktuelles 90/5 haben will, wird man das schon veranlassen.

Auf "...die anderen werden schon wissen was zu tun ist und ihren Job richtig machen.." hab ich mich bei der Bw schon öfter verlassen und bin mehr als einmal damit auf die Nase gefallen. Und die dabei entstehenden Nachteile gleicht einem niemand aus.

Nein, leider ist es so, dass man immer öfter für die eigentlich Verantwortlichen mitdenken und ihnen durch kritisches Nachfragen quasi den Lösungsweg in den Schoß legen muss. Leider werden Faulheit, Desinteresse und Unfähigkeit zunehmend ein Problem.
Autor: KlausP
« am: 21. Februar 2017, 17:42:12 »

Zitat
mein spieß meinte das ich keine 90/5 brauche, es liegt aber auch keine alte vor, die letzte war im jahr 2014.

Wenn das BAPersBw ein aktuelles 90/5 haben will,wird man das schon veranlassen. Aber Hauptsache, erst einmal die Aussage des KpFw infrage stellen.
Autor: Ralf
« am: 21. Februar 2017, 17:37:57 »

Zitat
Ich empfehle umgehend Beschwerde nach §1 II WBO einzulegen.
Derartige Schludrigkeit sollte bereits im Ansatz unterbunden werden. Du hast schon viel zu lange gewartet.
Jetzt fahre mal runter! Du weißt weder, ob da Schludrigkeit vorliegt oder ob es einfach verloren gegangen ist. Viele Dinge können sich in einem Gespräch klären. Dazu ist auch der Disziplinarvorgesetzte verpflichtet. Aber immer schön mit Papier draufhauen ohne miteinander zu sprechen.
Zitat
die Schuldigen zu maßregeln
Ich wäre für Hand abhacken!
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