Guten Abend zusammen.
Ich möchte mich informieren, wie der Ablauf des DU-Verfahrens sind und möchte gleichzeitig wissen, welche Ansprüche ich in Sachen Job habe.
Kurz zum Thema: Ich bin jetzt das 4. Jahr bei der Bundeswehr (DE: 01.01.2009; DZE (normalerweise): 31.12.2017). Zur Zeit bin ich noch als SaZ 4 zwischengestuft, da ich meine ursprünglich geplante ZAW noch nicht abgeschlossen habe. Da ich in den letzten Monaten diverse Probleme in der Familie etc hatte und u.A. magersüchtig war, bin ich nun seitens meines Truppenarztes verpflichtet gewesen, zur Dienst- und Verwendungsfähigkeitsprüfung in ein Bundeswehrkrankenhaus zu gehen.
Dieser Besuch erfolgte; ich wurde für 8 Tage stationär aufgenommen und die Ärzte sind zu dem Entschluss gekommen, dass es das beste sei, mich vorzeitig aus der Bundeswehr via DU-Verfahren zu entlassen.
Meine Frage ist nun wie der Ablauf des DU-Verfahrens etc ist. Ich würde gerne wissen, ob...
1. ich einen Anspruch auf Entlassungsgeld habe; wenn ja, wie viel? Wird das Ganze mit meiner bisher geleisteten Dienstzeit verrechnet und ich bekomme dann zwar nicht das komlette Entlassungsgeld als SaZ 4, sondern einen kleinen Bruchteil weniger?
2. Wie lange dauert es, bis ich wirklich aus der Bundeswehr entlassen werde, sprich, wie lange dauert der Ablauf ?
3. Sollte das Verfahren bspw. 10 Monate dauern und ich werde bis zur Entlassung KzH geschrieben: Darf ich dann trotz dem einer anderen Tätigkeit nachgehen? Ich hätte theoretisch noch die Chance auf einen Ausbildungsplatz und die Ausbildungen beginnen ja meistens am 01.08. des Jahres. Darf ich, sollte ich bis dahin noch keinen endültigen Bescheid erhalten habe, dieser Tätigkeit nachgehen bzw die Ausildung schon beginnen? (Natürlich unter der Voraussetzung, dass ich dies der Bundeswehr und meiner WBV mitteile wg. ggf. Versteuerung der Geldsachen etc.)
Über rasche Antworten freue ich mich sehr ! Schönen Abend noch.