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Autor Thema: Bahnfahrt  (Gelesen 2816 mal)

Lidius

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Bahnfahrt
« am: 03. August 2003, 23:06:19 »

Wie im anderen Tread bereits geschrieben komme ich ja am 1.10. nach Kastellaun (alles was dazu gehört bitte dahin)

Nun habe ich noch eine Frage zu dem Bahngutschein:

Ich habe hier und in anderen Foren immer gehört dieser würde als Gutschein für alle Züge der Deutschen Bahn AG (2. Klasse gelten)

Auf meinem Gutschein steht nun folgender Satz:
"Bei EC/IC bzw. ICE-Nutzung ist ein tarifmäßiger Zuschlag bzw. Aufpreis sowie ggf. Reservierungsentgelt selbst bar zu zahlen"

Ich verstehe das so ich den Zuschlag also selber Zahlen muss. Dazu 2 Fragen:

Bekomme ich den in der Kaserne ersetzt? (Ich glaub nich dran)

Betrifft das genauso den Gutschein den ich später für Wochenendheimfahrten bekomme?

Ich komme aus Bremen, und jedesmal wenn ich jedesmal den Zuschlag zahlen müsste geht ganz schön ins geld (trotz entfernungspauschale)
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Simon

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #1 am: 06. August 2003, 00:43:40 »

Hallo,

die BW vergibt zu allen moeglichen Gelegenheiten diese Gutscheine und diese gelten tatsaechlich nicht fuer ICEs, meine Kameraden bekamen damals den Zuschlag nicht ersetzt, es handelte sich aber auch um eine eher geringe Summe (irgendwas unter 10 DM). Der Fahrschein den GWDL/FWDL fuer Familienheimfahrten erhalten gilt dann aber definitv auch in ICEs.

mfg,
Simon
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Lidius

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #2 am: 06. August 2003, 01:21:45 »

Das freut mich, danke für die Antwort :)
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tschoerg

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #3 am: 06. August 2003, 08:55:24 »

Die Fahrscheine, die man für die Familienheimfahrten bekommt, dürfen die nur Dienstlich genutzt werden, also vom Standort nach Hause, oder kann man die auch für den privaten Zweck nutzen?
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Ben B

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #4 am: 06. August 2003, 10:08:03 »


Tschoerg,

natürlich NUR dienstlich. Allerdings kümmert sich keiner drum, wenn du in der Mitte der Strecke von Kaserne und Wohnort mal aussteigst, dir die Gegend anschaust oder Karneval feierst, SOLANG du auf der Strecke bleibst.

Wenn nicht, kann das böse Folge haben. Die Schaffner melden sowas weiter!

Ich habe noch ne andere Frage:

Wie sieht es denn bei der Eignungswehrübung mit Familienheimfahrkarte aus? Weiss da jemand war? Wen im Stab meines Btls soll ich deswegen anbetteln?

Ben
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Simon

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #5 am: 06. August 2003, 14:51:07 »

@tschoerg Sie duerfen mit der Fahrkarte ausschliesslich auf der Strecke zwischen Ihrem Wohnort und der Kaserne fahren. Allerdings wirkt sich Ihr Status als Wehrdienstleistender wie eine Bahncard auf alle von Ihnen privat erworbenen Fahrkarten aus (zumindest war das 1998 noch so).

@BumBum Eignungswehruebende sind SaZ (soweit mich nicht alles taeuscht), daher bekommen Sie einen Zuschuss zum Erwerb der Bahncard, der Rest ist aus eigener Tasche zu zahlen....wiederum soweit mir bekannt. Fahrscheine duerften Sie maximal zwei Stueck bekommen, wenn Sie auf einen Lehrgang gehen (einmal hin, einmal zurueck, auch wenn dazwischen 8 Wochen Lehrgang liegen).
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Ben B

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #6 am: 06. August 2003, 15:43:26 »

@Simon

Habe bei meinem UL Res letztes Jahr wie meine 29 Kameraden auch, meine Reisekosten an den Wochenenden erstattet bekommen.

Nur werde ich bei der kommenden Wehrübung sehr viel im voraus zahlen müssen (Frankfurt- Strub)

Da wäre es für die Bundeswehr und mich einfacher, wenn ich für die 4 Wochen mit einer Heimfahrkarte ausgestattet werden würde.

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TheAdmin

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #7 am: 06. August 2003, 15:47:52 »

Bei all meinen EWÜs hab ich bisher Fahrscheine für Hin- und Rückfahrt bekommen.

Wochenendheimfahrten bekommste auch erstattet, musst dafür beim ReFü anklingeln.
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Simon

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #8 am: 06. August 2003, 23:28:16 »

Moment, hier schent ein Mißverstaendniss vorzuliegen. Als Eignungsuebenden verstehe ich jetzt einen SaZ innerhlab der ersten 4 Monate, sprich die Probezeit bevor man dann endgueltig SaZ ist. Im Gegensatz dazu stehen die Wehruebungen von Reservisten, zu denen man tatsaechlich einen Zuschuss bekommt. Sehe ich da etwas falsch?

mfg, Simon

P.S: Seit wann hat die Frage ob etwas einfacher waere, einen Einfluß auf die reale Vorgehensweise??? :-)
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TheAdmin

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #9 am: 06. August 2003, 23:58:20 »

Wehrübung hat immer was mit Resis zu tun und wenn BumBum fragt, der ja Resi ist, dann ist der Bezug auch klar :-)
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Killer-Hornet

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #10 am: 10. August 2003, 23:27:00 »

Hmm also für mich gilt diese Beschränkung net, da ich ja von Berlin nach Kastellaun muss und bei mir auf dem Gutschein nix davon steht hehe also ich kann in Ruhe im ICE dahin fahren. :P
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Daniel

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #11 am: 11. August 2003, 00:53:55 »

Kann es sein das Zeitsoldaten nen anderen Fahrgutschein bekommen? Den ich kann sehr wohl mit dem ICE fahren, das ging auch schon bei der Fahrt ins ZNwG, natürlich ohne Aufpreis.

Komme am 01.10. nach Wildeshausen zu den Fallschirmjägern 313!
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tschoerg

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #12 am: 11. August 2003, 08:49:10 »

@Daniel, jepp! kam hier auch schon zu sprache. Z.B. bekommst du als GWDL, also wenn du schon dabei bist, nen anderen gutschein, als der, der bei der einberufung dabei ist.

@Killer-Hornet, bist du sicher das du mitm ICE ohne Aufpreis fahren kannst? Normal sind das doch immer die gleichen Gutscheine. Naja wirst spätestens merken wenn du den Gutschein einlöst.
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NBK

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Re:Bahnfahrt
« Antwort #13 am: 12. August 2003, 16:16:42 »

Mal ne Frage dazu:

Ich habe auch DB Karten zugeschickt bekommen, jedoch nutzt mir das wenig, da ich besser mit dem Nahverkehr dahin komme, bzw. mit dem Auto. In wie weit bekommt man das Fahrgeld dann ersetzt?

Wenn man eine Fahrgemeinschaft bildet, hat man dann auch noch Möglichkeiten Geld vom Bund zu kassieren?
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