Hallo an alle,
ich habe darüber schon einmal etwas gelesen hier.
Leider hängt sich bei der Suche das Forum bei mir auf, deshalb kann ich es nicht genau zitieren.
Es geht mir speziell gar nicht um den Arbeitsplatzschutz während der Eignungsübung,
sondern um einen anderen Punkt.
Ich dem von mir gelesenen Beitrag ging es darum, dass der Arbeitgeber im Falle der
Übernahme in die Bundeswehr von dieser darüber informiert wird, dass eine Eignungsübung stattfinden wird
und in dieser Zeit Arbeitsplatzschutz besteht, dass es aber besser ist, wenn der zukünftige Soldat
dem Arbeitgeber schnellstmöglich reinen Wein einschenkt und ihn darüber informiert.
Das sollte eigentlich logisch sein.
Nun zu meiner Frage:
Wie vehält es sich in dem Fall, wenn eine längere Kündigungsfrist zum Arbeitgeber besteht,
aber der Dienstbeginn in der Bundeswehr eher anstehen würde?
Wird die Kündigungsfrist damit quasi "aufgehoben", durch die Information der Bw an den Arbeitgeber?
Hat der zukünftige Soldat somit die Möglichkeit, seinen Arbeitgeber vorzeitiger zu verlassen,
als wie es ihm laut Kündigungsfrist zustehen würde?
Ansonsten ist er ja quasi auf einen Aufhebungsvertrag angewiesen.
Angenommen, den bekommt er nicht, wäre das Kapitel Bundeswehr somit für ihn erledigt?
Als Beispiel: (nur ca. Zeiten, bitte nicht darauf schauen, ob das ganze vielleicht 4 Wochen später erst klappen könnte, aufgrund von Bearbeitungszeit etc.)
- Bewerbung Anfang August
- Eignungstest im Karrierecenter für die Laufbahn der Feldwebel im Oktober
- Dienstbeginn 1.1.2018
Kündigungsfrist beim Arbeitgeber zum Quartalsende bei aktuellen Arbeitsjahren: 9 Monate
- offizielle Bekanntgabe der Absicht in die Bw einzutreten geschieht erst im Oktober (nach bestandenem Eignunstest)
- Kündigung zum Jahresende
- das beudetet, man könnte offiziell erst zum 1.10. 2018 den Arbeitgeber verlassen
Ist das so, oder hat man quasi ein "Sonderrecht" durch die geplante Verpflichtung bei der Bw?
Quasi gesetzlich?
Eine vorherige Bekanntgabe (also vor bestandenem Test) der Absichten über den Eintritt in die Bundeswehr ist nicht beabsichtigt,
da diese Stelle eine etwas sehr "schräge" Meinung zu Soldaten/ Ex-Soldaten hat.
Leider so krass, dass ich es nicht unbedingt hier niederschreiben möchte.
Ich hoffe, ich konnte mein Problem verständlich rüber bringen.
Der Karriereberater konnte mir leider (und ehrlicher Weise) leider keine genaue Auskunft darüber geben,
ob die Kündigungsfrist in so einem Fall keinen Bestand hat.