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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: wolverine
« am: 26. Februar 2017, 14:25:36 »

Eine sehr treffende Analyse aus unverdächtiger Quelle dazu.
Autor: Tasty
« am: 23. Februar 2017, 16:20:27 »

Ich glaube, die 100k waren inklusive Pensionäre?

So ist es, Vorruheständler, Altersteilzeit in der Freistellungsphase etc...
Wirklich "auf dem Hof" stehen nur rund 70.000
Autor: schlammtreiber
« am: 23. Februar 2017, 16:11:00 »

Ich glaube, die 100k waren inklusive Pensionäre?
Autor: Andi
« am: 23. Februar 2017, 16:01:57 »

Jedoch beschäftigt die Bundeswehr derzeit knapp 100000 zivile Mitarbeiter (Beamte/Tarifbeschäftigte). Wie ist das dann eine Erhöhung?

Wie kommst du auf diese Zahl? Letztes Jahr waren es ca. 60000. Vermutlich am Ende des Jahres noch mal weniger.
Autor: Nachtmensch
« am: 23. Februar 2017, 15:42:49 »

Was ich mich frage oder ich hab da einfach nur einen Denkfehler. Die Ministerin sprach davon das Zivilpersonal auf knapp 62000 bis 2024 zu erhöhen. Jedoch beschäftigt die Bundeswehr derzeit knapp 100000 zivile Mitarbeiter (Beamte/Tarifbeschäftigte). Wie ist das dann eine Erhöhung?
Autor: F_K
« am: 23. Februar 2017, 15:24:46 »

@ Miguhamburg:

Die Obergrenze selber kann ja auch diskutiert oder einfach ignoriert werden, da sehe ich kein Problem.

Es fehlt der politische Wille zur Wehrhaftigkeit.
Autor: schlammtreiber
« am: 23. Februar 2017, 15:23:40 »

Stolz und mit flatterndem weiß-blauen Banner pflügt der Flugzeugträger "Franz Josef Strauß" majestätisch durch den Chiemsee...
Autor: Andi
« am: 23. Februar 2017, 15:18:37 »

Also ich warte ja immer noch darauf, das z.B. Bayern eigene Streitkräfte aufstellt. 2012 hat ja das Verfassungsgericht in seinem Urteil ganz nebenbei noch festgestellt, dass der Bund zwar gemäß Grundgesetz verpflichtet ist Streitkräfte aufzustellen, diese Norm aber nicht bedeutet, dass die Länder das nicht dürfen.  ;D
Zählen die dann auch zur Obergrenze?
Autor: miguhamburg1
« am: 23. Februar 2017, 15:14:59 »

Ja, es war ein Tippfehler, es muss heißen: 120.000 Wehrpflichtige pro Jahr.

Neben dem wirklich vorhandenen Infrastrukturdefizit, was ebenfalls gelöst werden müsste (und Wolverine hat auf die damit verbundenen Probleme hingewiesen) sind ja die anderen Parameter für eine solche Entscheidung auch noch nicht berücksichtigt, wie Bekleidung/persönliche Ausrüstung, WuG, Verpflegung, Personalaufstockung in der SanVersZ/FachSanZ etc.

Lieber Andi, die Obergrenze der Bundeswehr ist eine Limitierung sämtlicher weiterer Überlegungen. Wenn wir - wie vorgesehen, das Personal aufstellen, was im Endzustand der gegenwärtigen Überlegungen vorgesehen ist, werden wir in 10 Jahren - die Bereitstellung der Mittel im EP vorausgesetzt - bei riund 240.000 Soldaten landen. Damit sind dann jeglichen Gedankenspielen bezüglich einer Wehr- oder dienstpflicht enge Grenzen gesetzt. Das Thema Wehrgerechtigkeit war mehrfach Befassungsgegenstand der Gerichtsbarkeit in Deutschland und auch ein BVerfG-Präsident hat die Politik angemahnt, diese Wehrgerechtigkeit herzustellen. Außerdem waren vor Aussetzung der Wehrpflicht einige Klagen diesbezüglich anhängig/vorbereitet.

Insofern gab/gibt es diese Prüfaufträge, die ich hier nicht detailliert schildern werde, weil sie nicht öffentlich sind. Ich fasse hier nur das zusammen, was an verschiedenen stellen bereits in der Öffentlichkeit benannt wurde.

Autor: Andi
« am: 23. Februar 2017, 14:38:35 »

Überhaupt keine Lustlosigkeit, lieber Andi, wie kommen Sie darauf?

Es wirkt auf mich so.

Nur eben wird aus den TSK milOrgBer schlicht kein Bedarf von Soldaten bis zu einer Dienstzeit von 12 Monaten genannt (das als maximal vertretbare Zeitpanne für einen Pflichtdienst angesehen wird), der nicht ohnehin durch FWDL abgedeckt wird.

Das ist aber ja im Ansatz schon eine völlig unrelevante Frage, oder nicht? Denn die Entscheidung, ob ja oder nein ist doch ausschließlich eine politische und wenn es wieder eine Aktivierung der Wehrpflicht gibt, dann in einer Wehrpflichtbundeswehr mit völlig anderen Strukturen und Aufgabenschwerpunkten als der jetzigen Bundeswehr.
Bei Prüfaufträgen muss also der Verwendungszweck für die Zahl X an Wehrpflichtigen gleich mitgeliefert werden - ansonsten scheint ja sonst niemand wirkliche Planspiele mit zusätzlichen Großverbänden anstellen zu wollen. Das Ziel muss benannt werden und das Ziel ist nicht "Aktivierung der Wehrpflicht", die ist nur Mittel zum Zweck.

Das in der jetzigen Struktur, bei den jetzigen Aufträgen GWDLer nicht wirklich hilfreich sind ist doch eigentlich eine Binse, oder nicht?  :-\

Im Übrigen weist P auf den Umstand hin, dass wenn der Vollzug der Wehrpflicht wieder aufgenommen werden soll, dies mit Wehrgerechtigkeit erfolgen muss, um damit nicht vor dem BVerfG zu landen.

Dann würde ich vermuten, dass P die eindeutige Systematik der Entscheidungen und Nichtentscheidungen des BVerfGer nicht sehen will, denn das mischt sich nicht in Maßnahmen ein, die der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland dienen und überlässt diese bisher ausnahmslos der Politik.

Das allerdings würde einen personellen Aufwuchs von noch einmal um die 40.000 Ausbildern, Vorgesetzten, Funktionern und anteilig Soldaten in Stabsverwendungen erfordern, um den Ausbildungsbetrieb dieser Soldaten zu gewärleisten, ohne dass diese Soldaten in Einsätze entsendet werden könnten. Damit wären dann weiteren - und nötigen Aufwuchserfordernissen im qualifizierten Bereich enge Grenzen gesetzt.

Was bedeutet, dass es natürlich möglich wäre die Wehrpflicht wieder zu aktivieren.

Jetzt darf sich jeder fragen, inwiefern so etwas denn tatsächlich Sinn macht.

Wichtig ist doch an sich nur, dass sich die entscheidenden Politiker fragen, ob es Sinn macht oder nicht. Eine beliebige Stelle der Bundeswehr hat das aber an sich nicht zu bewerten, weil das eben tatsächlich eine ausschließliche Aufgabe der Politik ist. Aber klar, der GI sollte hierzu natürlich faktenbasierte Handlungsoptionen vorhalten.
Wobei: Dadurch, dass das Wehrpflichtgesetz nach wie vor Gültigkeit hat könnte man ja eigentlich den Willen der Legislative als klar formulierten Auftrag verstehen...
Ich weiß, ich bin naiv. :P
Autor: wolverine
« am: 23. Februar 2017, 14:37:46 »

Wie gesagt: Wenn überhaupt noch möglich! Wenn man sich die Einwand- und Verzögerungsmöglichkeiten aktueller Planfeststellungsverfahren anguckt. Die Schließung von Kasernen und Übungsplätzen unter Bestandsschutz ist nicht "einfach so" wieder rückgängig zu machen. Belastungen durch schweren LKW oder Panzerverkehr und Schießvorhaben bieten ausreichend Argumente.

Im Extremfall käme da man da wohl drüber. Aber dazu müsste man auch erst einmal bereit sein, mit "Bestand des Staates" oder "Funktionalität der Streitkräfte und Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland" juristisch zu argumentieren.

Und nicht wenige in Politik und Verwaltung "dienen" nun einmal nicht mehr dem Staat oder halten ihn zumindest für erhaltenswert sondern betreiben reine Obstruktion.
Autor: schlammtreiber
« am: 23. Februar 2017, 14:31:31 »

Eben, erfordert ein größeres Konjunkturprogramm  ;)
Autor: wolverine
« am: 23. Februar 2017, 14:24:19 »

Ne, ich sehe, dass wir für 20, 40, 80 oder 100 Tsd. Soldaten mehr einfach kein Dach über dem Kopf mehr haben. Und Standortübungsplätze, Truppenübungsplätze und Schießanlagen...Depots....Material...
Sogar die Truppenschulen für die Ausbilder sind nicht mehr in dem Maß vorhanden, wie vorher.
Autor: schlammtreiber
« am: 23. Februar 2017, 14:21:06 »

Hatten wir neben dem Personal- eigentlich schon das Infrastrukturproblem?

Du meinst "Infrastrukturprogramm;D
Autor: wolverine
« am: 23. Februar 2017, 14:05:31 »

Hatten wir neben dem Personal- eigentlich schon das Infrastrukturproblem? Nicht wenige Kasernen, Standorte und Übungsmöglichkeiten sind in den letzten Jahrzehnten aufgegeben worden. Da müsste ja auch wieder rückgängig gemacht werden und bei vielen Bereichen wird das rein baurechtlich gar nicht mehr möglich sein. Da sind in großem Stil Altbestandsregelungen aufgegeben worden, die heute nie wieder zugelassen würden.
Da müsste - wenn überhaupt - immer mit der verfassungsrechtlichen Keule "Bestand des Staates" reingehauen werden und auch das mit ungewissem Ausgang.

Insgesamt bräuchte es doch zunächst des ganz entschiedenen politischen Willens, hier rigoros umzusteuern und danach noch eines Konzeptes. Wenn das eine tragfähige Verteidigungsstruktur und Aufwuchsfähigkeit beinhalten würde, könnte man über dessen Realisierung nachdenken. Bisher sehe ich beides nicht.

By the way: Neben der zwangsweisen Wehrpflicht könnte man auch über freiwilligen Milizdienst nachdenken. Ich kenne in meinem Umfeld viele, die dazu bereit wären und sind. Aber zuerst: siehe oben.
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