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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Graues Barrett?  (Gelesen 32168 mal)

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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #90 am: 06. April 2017, 22:40:27 »

... wobei abschliessende Regelungen zum Barettabzeichen des OrgBereichs CIR meines Wissens noch ausstehen.
Ist bereits geregelt, der Bundespräsident hat die Tragegenehmigung unterzeichnet. Barett zum Dienstanzug ist wie bereits geschrieben für alle, also auch die MUT, im OrgBer Cyber angewiesen, die Vorschrift wird im folgenden entsprechend geändert.

Danke für die Information, ich bezog mich mit dem Satz oben allerdings konkret auf das Barettabzeichen, und da ist meines Wissens bislang doch noch nicht abschliessend entschieden, ob es ein einheitliches Abzeichen für den gesamten OrgBereich geben wird, oder jeweils ein Abzeichen für KdoCIR, KdoStratAufkl, KdoITBw und ZGeoBw? Oder ist diese Entscheidung bereits gefallen?
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benba

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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #91 am: 07. April 2017, 23:31:43 »

und sweit ich weiß, sind die TSK über den Org Bereichen angesiedelt

Die nunmehr sechs mil. Org.Bereiche sind doch alle gleichwertig...
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Ralf

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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #92 am: 08. April 2017, 06:37:03 »

Ich würde nicht über oder unter sprechen. Es ist halt anders und hat verschiedene Verantwortlichkeiten und langt auch in den jeweiligen anderen Bereich hinein.
Beispiel aus dem Personalwesen: Verantwortlich für die SollOrg ist der jeweilige MilOrgBer/OrgBer. Damit beeinflusst er, wie die UT eines TSK eingesetzt werden. Greift also quasi in die Verantwortlichkeit eines TSK-Insp ein.
Die TSK-Insp sind aber für den Verwendungsaufbau zuständig, greifen damit also quasi in die Verantwortung eines MilOrgBer-Insp/OrgBer-Verantwortlichen ein.
Geregelt wird das derzeit im Wolf-Erlass "Grundsatzweisung für das Erarbeiten militärischer Bedarfsträgerforderungen im Personalwesen unter besonderer Berücksichtigung von Routineaufgaben im Übergang". Der wird auch gerade neu gestaltet und muss nun auch CIR beinhalten. Solange das nicht geregelt ist, hat CIR keine Aufgaben, die es im Personalwesen wahrnehmen darf. Dort wird sich dann rausstellen, ob es eine Lfb-Verantwortung bekommt (wie bspw. Kdo SanDstBw) oder eine MilOrgBer-Verantwortung (wie Kdo SKB).
Hat nun weniger was mit Barett zu tun, wird aber richtungsweisend sein, wie man den Bereich betrachten muss.
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bayern bazi

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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #93 am: 08. April 2017, 07:30:23 »

war es nicht so das der InspTSK -das kdo über die Soldaten der TSK hat - diese ihm quasi unterstellt sind  - und die UT einer TSK sind ja der TSK zuzurechnen

somit ist sogar der Kdr eines MilOrgBer "theoretisch" der Weisung "seines" TSK-Insp gebunden - zumindest was TSK spezifische auftreten anbelangt (Uniform - Dienstzeiterlass - Weisung IGF ecc)
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

CIRK

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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #94 am: 08. April 2017, 12:05:35 »

... Danke für die Information, ich bezog mich mit dem Satz oben allerdings konkret auf das Barettabzeichen, und da ist meines Wissens bislang doch noch nicht abschliessend entschieden, ob es ein einheitliches Abzeichen für den gesamten OrgBereich geben wird, oder jeweils ein Abzeichen für KdoCIR, KdoStratAufkl, KdoITBw und ZGeoBw? Oder ist diese Entscheidung bereits gefallen?

Gute Frage, da kann ich mir vorstellen, dass es tatsächlich noch eine Entscheidung zu treffen gibt. Ich persönlich fände es gut, wenn alle dass neue Abzeichen tragen würden. Denkbar ist aber auch, dass die verschiedenen Abzeichen zum blauen Barett getragen werden. Für diese Variante gibt es sicher auch gute Gründe. Egal wie es letztlich durchgezogen wird, gut ist in jedem Fall, dass jeder das blaue Barett trägt. Ich versuch mal rauszukriegen, wie es mit dem Abzeichen für den unterstellten Bereich aussieht.
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Ralf

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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #95 am: 08. April 2017, 12:48:46 »

war es nicht so das der InspTSK -das kdo über die Soldaten der TSK hat - diese ihm quasi unterstellt sind  - und die UT einer TSK sind ja der TSK zuzurechnen

somit ist sogar der Kdr eines MilOrgBer "theoretisch" der Weisung "seines" TSK-Insp gebunden - zumindest was TSK spezifische auftreten anbelangt (Uniform - Dienstzeiterlass - Weisung IGF ecc)
Das kann man so nicht sagen, weil es unterschiedlich je nach Sache ist. Der Insp einer TSK hat nicht Kommando (also die Befehlsgewalt) über die Soldaten seiner TSK. Am einfachsten zu erklären ist am Beispiel eines Offz im Kdo SKB. Dieser untersteht dem CdS Kdo SKB und dieser untersteht dem Insp SKB. Die Uniformfarbe ändert nichts an Unterstellungsverhältnissen.
Weisung IGF: Hier kann der Insp eines MilOrgBer für seine Leute eine Weisung erlassen, die über der des GI hinausgeht, also verschärft.
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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #96 am: 11. April 2017, 00:27:31 »

war es nicht so das der InspTSK -das kdo über die Soldaten der TSK hat - diese ihm quasi unterstellt sind  - und die UT einer TSK sind ja der TSK zuzurechnen
somit ist sogar der Kdr eines MilOrgBer "theoretisch" der Weisung "seines" TSK-Insp gebunden - zumindest was TSK spezifische auftreten anbelangt (Uniform - Dienstzeiterlass - Weisung IGF ecc)

Zur IGF heißt es in der Zentralanweisung B1-224/0-2: "Die OrgBer setzen die Zielvorgaben zu den streitkräftegemeinsamen IGF und zur KLF um. Die Erhöhung der Anforderungen aufgrund MilOrgBer-spezifischer Besonderheiten und Erfordernisse liegt in der Verantwortung der Inspekteure bzw. Inspekteurinnen."

Zur Uniform  heißt es in der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5, Ziff. 104: "Die Inspekteure/Leiter bzw. Leiterinnen können für die Soldatinnen und Soldaten ihrer Teilstreitkraft / ihres Organisationsbereiches Einzelregelungen im Rahmen der grundsätzlichen Vorgaben dieser Zentralrichtlinie erlassen [Mit Fußnote: 'Die noch in dieser Zentralrichtlinie festgelegten Zuständigkeiten der Inspekteure/Leiter bzw. Leiterinnen der Organisationsbereiche werden derzeit durch BMVg FüSK III 3 neu geregelt.'] Teilstreitkrafteigentümliche Besonderheiten sind beim Einsatz von Soldaten und Soldatinnen außerhalb ihrer Teilstreitkraft zu berücksichtigen."
Sowie in Ziff. 103: "Der Kommandeur bzw. die Kommandeurin Zentrum Innere Führung entscheidet im Auftrag des Generalinspekteurs bzw. der Generalinspekteurin der Bundeswehr in allen sich aus dieser Zentralrichtlinie ergebenden grundsätzlichen Fragen zur Anzugordnung."
Angewandt auf die Barettfrage verstehe ich das so, dass der InspCIR für seinen Organisationsbereich im Rahmen der Vorgaben der Uniformanordnung des Bundespräsidenten (die zu dieser Frage keine Aussage trifft) grundsätzlich das Recht hat, als Einzelregelung zur Anzugordnung zu bestimmen, dass Marineangehörige seines OrgBereiches das Barett zum Dienstanzug tragen, es sei denn, es wäre als TSK-eigentümliche Besonderheit anzusehen, dass Marineangehörige prinzipiell kein Barett zum Dienstanzug tragen dürfen. Sofern hierzu zwischen InspCIR und InspM eine unterschiedliche Auffassung bestehen sollte, hätte hierüber der Kdr ZInFü im Auftrag des GenInsp abschließend zu entscheiden.
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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #97 am: 11. April 2017, 00:39:21 »

... Danke für die Information, ich bezog mich mit dem Satz oben allerdings konkret auf das Barettabzeichen, und da ist meines Wissens bislang doch noch nicht abschliessend entschieden, ob es ein einheitliches Abzeichen für den gesamten OrgBereich geben wird, oder jeweils ein Abzeichen für KdoCIR, KdoStratAufkl, KdoITBw und ZGeoBw? Oder ist diese Entscheidung bereits gefallen?

Gute Frage, da kann ich mir vorstellen, dass es tatsächlich noch eine Entscheidung zu treffen gibt. Ich persönlich fände es gut, wenn alle dass neue Abzeichen tragen würden. Denkbar ist aber auch, dass die verschiedenen Abzeichen zum blauen Barett getragen werden. Für diese Variante gibt es sicher auch gute Gründe. Egal wie es letztlich durchgezogen wird, gut ist in jedem Fall, dass jeder das blaue Barett trägt. Ich versuch mal rauszukriegen, wie es mit dem Abzeichen für den unterstellten Bereich aussieht.

Mein letzter Kenntnisstand hierzu ist vom 28.02.2017, da hatte der InspCIR mitgeteilt, dass die Kommandeure der genannten Bereiche gebeten wurden, bis Ende März ihre Meinung zu dieser Frage mitzuteilen. Die Entscheidung sollte dann im Laufe dieses Monats fallen. Ob sie bereits getroffen wurde, weiß ich leider nicht.
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LwPersFw

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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #98 am: 18. April 2017, 15:03:38 »

Letzter Stand vom 13.04.2017 aus dem KdoCIR:

Der Inspekteur CIR hat die Angehörigen des KdoCIR, sowie die Kommandeure des zukünftig unterstellten Bereichs informiert:

Alle Angehörigen des OrgBer CIR werden zukünftig das marineblaue Barett mit dem gemeinsamen Abzeichen tragen.

Die Umsetzung ist abhängig von der Beschaffung und dem Unterstellungswechsel der betroffenen Dienststellen.

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Getulio

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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #99 am: 18. April 2017, 18:49:22 »

Ich möcht nicht wissen, wieviele Mannstunden auf den Blödsinn verplempert wurden... ::)
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wolverine

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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #100 am: 18. April 2017, 21:20:37 »

Wenn es einen Like-Button gäbe, würde ich den jetzt für den Vorpost drücken.
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F_K

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Antw:Graues Barrett?
« Antwort #101 am: 18. April 2017, 22:15:01 »

Immerhin ein Novum - ein OrgBereich trägt ein Barett.

Gab es bisher nur in der DSL, und da eigentlich nur für die Farbe ...
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