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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Geplante Familiengründung - Umzug der Partnerin zum Standort unmöglich  (Gelesen 5720 mal)

BulleMölders

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    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders

Ich persönlich kenne eine ganze Menge Fälle in denen Landesbeamte von einem Bundesland in das andere gewechselt sind. Allerdings nur aus dem Bereich der Steuerverwaltung und da gibt es für die einzelnen Laufbahnen eine Bundes einheitliche Ausbildungsordnung, so das die Ausbildung, egal wo gemacht, in jedem anderen Bundesland anerkannt ist.
Ob es so etwas in allen Bereichen der Beamtenausbildung gibt kann ich nicht sagen.
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ulli76

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Himmel-wo ist das Problem, einen Versetzungsantrag zu stellen?
DAS ist nämlich der Weg der früher oder später zum Ziel führt.

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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Papierberg

  • Gast

Ob die Familiengründung bei letztendlicher Versetzung dann wirklich noch Teil der Lebensplanung wäre sei dahingestellt.   :P

@LwPersFw: Die Vorschrift ist mir bekannt, der Vorrang dienstlicher Interessen ist absolut außerhalb einer Diskussion und ich habe mich hier auch schon diesbezüglich so geäußert. Trotzdem habe ich in der Praxis aber auch erlebt, dass einiges geht, wenn verschiedene Stellen an einem Strang ziehen.
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miguhamburg1

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Zunächst einmal ist dem Fragensteller zu empfehlen, ein Personalgespräch mit seinem Personalführer zu beantragen. In einem Gespräch "unter vier Augen" lassen sich sämtliche Hintergründe deutlich besser darlegen, als in einem Versetzungsantrag. Vor allem können so gangbare Möglichkeiten entwickelt werden, um einem dann abgestimmten Ziel näher zu kommen. Letztlich wird es dann auf einen abgestimmten Versetzungsantrag hinauslaufen, der aber vom Personalführer anders bewertet werden kann, als wenn ihm nur das Papier vorliegt.
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