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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Abbau des Stundenaufbaus an Tagen, wo ein Zusatzdienstplan besteht  (Gelesen 5422 mal)

Fachdiener

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Guten Abend Kameraden,

folgende Situation ist bei uns heute in der Kompanie aufgetaucht:

Rahmendienstzeit

Mo., 06:45 - 16:15
Di., 06:45 - 16:15
Mi., 06:45 - 16:15
Do., 06:45 - 16:15
Fr., 06:45 - 11:45 macht 5 Stunden


Zusatzdienstplan nächste Woche

Mo., 06:45 - 16:15
Di., 06:45 - 16:15
Mi., 06:45 - 16:15
Do., 06:45 - 16:15
Fr., 08:30 - 21:30 macht 13 Stunden

Die Festlichkeiten, wo das gesamte Bataillon mit allen Kräften dran teil nimmt, geht tatsächlich den ganzen Tag und die Mittagspause bzw. generell Pausen werden an diesem Tag nicht befohlen.

Anwesendheitspflicht besteht laut Befehl für alle Soldaten in der Zeit zwischen 08:30 und 21:30 Uhr.

JETZT DIE EIGENTLICH FRAGE:

Ein Soldat hat beispielsweise vor drei Wochen, als der Befehl dem Soldaten noch nicht bekannt war, fünf Stunden Stundenabbau beantragt und erfährt heute, dass sich die KpChefs darauf geeinigt haben, dass statt fünf Stunden gem. Rahmendienstplan, neun Stunden genommen werden müssen.

Ein Soldat möchte heute für diesen besagten Freitag Stundenabbau machen und reicht ebenfalls fünf Stunden ein und bekommt zu hören, dass aber neun Stunden genommen werden müssen.

Warum reichen nicht die fünf Stunden wie normal auch?

Warum muss man nicht 13 Stunden nehmen?

Wo ist geregelt, wie und wann und in welchen Fällen der Stundenabbau durchgeführt wird.

Herzlichen Dank.

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SDW

  • Gast

Stundenabbau kann man weder beantragen noch "nehmen", der wird immer durch den Chef angeordnet!

Dass der Soldat in der Praxis wohl vielerorts selbst den Befehl ausfüllt und dem Chef nur zur Unterschrift vorlegt, ändert an der Sachlage nichts.

Anders verhält es sich mit Urlaub, den man beantragt und der dann genehmigt werden muss (bin mir nicht sicher, ob Urlaub auch angeordnet werden kann).
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KlausP

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Urlaub kann gem. SUV und deren Ausführungsbestimmungen nicht befohlen werden.
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SDW

  • Gast

Danke für die Klärung, KlausP!

Ein Nachtrag noch zu Pausen, hier ist die SAZV eindeutig:
Zitat
§ 7 Ruhepausen und Ruhezeiten
(1) Die Arbeit ist spätestens nach 6 Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen.
Nach mehr als 9 Stunden muss die Ruhepause insgesamt mindestens 45 Minuten betragen. Ruhepausen können
in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
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CIRK

  • Gast

Die angeblichen 9 Stunden, auf die sich die Chefs "geeinigt" haben sollen, sind natürlich kompletter Unsinn. Keine Ahnung wie diese zustande kommen sollen. Für den Ausgleich von Mehrarbeit sind die Stunden maßgeblich, die gem. Rahmendienstplan vorgesehen sind.

Dass die Soldaten, denen am Freitag kein Ausgleich von Mehrarbeit angeordnet wird, mehr als die gem. Rahmendienstplan vorgesehenen Stunden arbeiten (nämlich 12 Stunden 15 Minuten, statt 5 Stunden) spielt hier keine Rolle, da diese Mehrarbeit ihnen ja auf ihr Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird.

Für die Soldaten, die Mo-Fr gem. den von Ihnen dargelegten Zeiten im Dienst sind also 7 Stunden 15 Minuten Mehrarbeit in der Woche anzuordnen. Diejenigen, denen am Freitag der Ausgleich von Mehrarbeit angeordnet wir (-5h) haben dann in dieser Woche 36 Stunden Dienst geleistet.
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Fachdiener

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Die Frage ist jetzt, wie ich das unserem KpChef nachhaltig und glaubhaft vermitteln kann... ???
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KlausP

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Stellen Sie doch die Frage mal im Intranet in dem extra für die SAZV eingerichteten Forum. Da sitzen doch Fachleute (hoffe ich wenigstens  ;)), die auch den Chef überzeugen sollten.
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F_K

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Wovon soll überzeugt werden?

Abbau von Stunden wird vom KpChef angeordnet - für diesen Freitag eben nicht.

Natürlich wird auch auf einem Fest gegessen und Pause gemacht - ggf. im Wechsel.
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KlausP

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Mal eine Frage zu dieser Aussage:

Zitat
... Anwesendheitspflicht besteht laut Befehl für alle Soldaten in der Zeit zwischen 08:30 und 21:30 Uhr.  ...

Ist diese Feier vielleicht zu einer "dienstlichen Veranstaltung geselliger Art" erklärt worden? Das müsste in dem Befehl für die Veranstaltung stehen. Dann wäre sie nämlich meiner Ansicht nach für die Teilnehmer nicht ausgleichsfähig sondern nur für befohlenes Sicherstellungs- und Funktionspersonal.
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InstUffzSEAKlima

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Ich kenne dieses Thema auch in ähnlicher Weise: Da war seinerzeit für eine Veranstaltung am Samstag Dienst für Funktioner befohlen. Plötzlich wollte der Chef für alle an diesem Tag Erholungsurlaub geschrieben haben (die nicht als Funktioner im Dienst waren), weil seiner Meinung nach der Samstag nun als normaler Dienst-Tag gelten würde.

Nach einiger Diskussion mit den VPs war das aber schnell geklärt.
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KlausP

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Antw:Abbau des Stundenaufbaus an Tagen, wo ein Zusatzdienstplan besteht
« Antwort #10 am: 20. August 2017, 13:04:33 »

Wer sollte Urlaub dafür einreichen? Die Teilnehmer an der Veranstaltung?
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Abbau des Stundenaufbaus an Tagen, wo ein Zusatzdienstplan besteht
« Antwort #11 am: 27. August 2017, 22:33:12 »

Nee, die, die nicht teilnehmen. Zum Glück wurde seinerzeit dieser Schwachsinn rechtzeitig erkannt. Der Chef war der Meinung, durch den Zusatzdienstplan müssten alle Urlaub schreiben, die nicht anwesend sein brauchen. Es war seinerzeit ein Wochenende mit einem Tag der offenen Kaserne, wo zahlreiche Kameraden als Funktioner eingesetzt waren, aber eben nicht alle. Es war ja auch in der Haupturlaubszeit.
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miguhamburg1

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Antw:Abbau des Stundenaufbaus an Tagen, wo ein Zusatzdienstplan besteht
« Antwort #12 am: 28. August 2017, 08:01:12 »

Auf Ideen kommen manche, das ist ja wirklich abenteuerlich!

Wobei - es gäbe eine einzige Ausnahme vom bisher beschriebenen in dem Fall des Samstagsdienstes: Wenn ein Kommandeur für einen Tag der offenen Tür o-ä. an einem Samstag allgemein Dienst für seinen gesamten Bereich anordnet, dann wäre es möglich.
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OStGefr FKB

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Antw:Abbau des Stundenaufbaus an Tagen, wo ein Zusatzdienstplan besteht
« Antwort #13 am: 28. August 2017, 08:11:28 »

Guten Abend Kameraden,

folgende Situation ist bei uns heute in der Kompanie aufgetaucht:

Rahmendienstzeit

Mo., 06:45 - 16:15
Di., 06:45 - 16:15
Mi., 06:45 - 16:15
Do., 06:45 - 16:15
Fr., 06:45 - 11:45 macht 5 Stunden


Zusatzdienstplan nächste Woche

Mo., 06:45 - 16:15
Di., 06:45 - 16:15
Mi., 06:45 - 16:15
Do., 06:45 - 16:15
Fr., 08:30 - 21:30 macht 13 Stunden

Die Festlichkeiten, wo das gesamte Bataillon mit allen Kräften dran teil nimmt, geht tatsächlich den ganzen Tag und die Mittagspause bzw. generell Pausen werden an diesem Tag nicht befohlen.

Anwesendheitspflicht besteht laut Befehl für alle Soldaten in der Zeit zwischen 08:30 und 21:30 Uhr.

JETZT DIE EIGENTLICH FRAGE:

Ein Soldat hat beispielsweise vor drei Wochen, als der Befehl dem Soldaten noch nicht bekannt war, fünf Stunden Stundenabbau beantragt und erfährt heute, dass sich die KpChefs darauf geeinigt haben, dass statt fünf Stunden gem. Rahmendienstplan, neun Stunden genommen werden müssen.

Ein Soldat möchte heute für diesen besagten Freitag Stundenabbau machen und reicht ebenfalls fünf Stunden ein und bekommt zu hören, dass aber neun Stunden genommen werden müssen.

Warum reichen nicht die fünf Stunden wie normal auch?

Warum muss man nicht 13 Stunden nehmen?

Wo ist geregelt, wie und wann und in welchen Fällen der Stundenabbau durchgeführt wird.

Herzlichen Dank.

Sag nicht in FKB ? ^^
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CIRK

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Antw:Abbau des Stundenaufbaus an Tagen, wo ein Zusatzdienstplan besteht
« Antwort #14 am: 28. August 2017, 09:01:34 »

Wobei - es gäbe eine einzige Ausnahme vom bisher beschriebenen in dem Fall des Samstagsdienstes: Wenn ein Kommandeur für einen Tag der offenen Tür o-ä. an einem Samstag allgemein Dienst für seinen gesamten Bereich anordnet, dann wäre es möglich.

Auch dann nicht, da nur entscheidend ist, auf welche Tage die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt ist. Diese ist in der Regel auf Mo-Fr verteilt, damit ist für Sa nie Urlaub oder Ausgleich zu beantragen oder zu gewähren.

Lediglich wenn in einem Verband diese regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf Mo-Sa verteilt ist, wäre der Fall tatsächlich anders gelagert. Diese Verteilung ist aber nicht einfach mal so für ein Wochenende möglich, sondern gilt dann grundsätzlich!
 
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