Und die Aussage ist mMn so nicht richtig. Wenn Sie nicht beordert sind gehen die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände nach drei Jahren in Ihr Eigentum über und sind somit für die Bw nicht mehr existent. Das ist ja beim Schuhwerk genauso, dann hätten Sie auch keine Kampfstiefel bekommen dürfen. Oder wurde da alt gegen neu getauscht?
Im Prinzip richtig, allerdings ist das Ausstattungssoll bei Reservisten, die für die Teilnahme an DVag eingekleidet werden, nicht ganz eindeutig und läßt auch die Interpretation zu, dass diese Reservisten unabhängig von der Drei-Jahres-Frist grundsätzlich keine Unterwäsche erhalten, jedenfalls befindet sich bei der Mengenangabe für die Unterwäsche ein Strich. Bei den Kampfschuhen (Paar) steht hingegen bei der Mengenangabe eine "1". Dies könnte erklären, dass zwar Kampfschuhe, aber keine Unterwäsche ausgegeben wurden.
So ganz nachvollziehbar fand ich die Aussage zur Unterwäsche auch nicht.
Da ich aber ohnehin zusätzliche Socken und T-Shirts bestellen wollte (mit einem Satz kommt man ja selbst bei einer zwei- bis dreitägigen DVag nicht wirklich aus), habe ich da nicht weiter nachgehakt.
Reservisten, die häufig an DVag teilnehmen, können allerdings beim zuständigen Kommandeur zusätzlichen Bedarf beantragen, zu dem u. a. auch zwei Unterhemden und zwei Paar Socken gehören.
Außerdem wurde mir erklärt, das Reservistenkordeln nicht mehr zu tragen sind - das war ja bis vor kurzem wohl noch in der Schwebe.
Wurde dies näher begründet? Im Thread "Reservisten Litze" wurde ja vom Nutzer "HosaBrack" zutreffend angemerkt, dass lediglich der gesetzliche Tragezwang entfallen sei, die Kordeln aber noch in der Vorschrift stünden. Oder wurde die Vorschrift zwischenzeitlich auch entsprechend geändert?