Ich erinnere mich noch grob, dass der letzte Wehrdienst nur eine bestimmte Zeit zurückliegen darf, heißt, eine sofortige 24tägige Wehrübung wäre nicht zielführend. Besser wäre, 2x12 Tage zu üben (daher auch F_Ks Aussage bezüglich "ein Jahr warten").
Thema "Bestenvergleich":
Ja, bei Aktiven absolut normal, aber bei Res habe ich was anderes gehört. Mein PersFhr sagte mir letztes Jahr, dass es (angeblich) keine Eignungsreihenfolgen bei Res gebe, also eine Beförderung bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen (entsprechender DP, WÜ-Tage, Stehzeiten, Beurteilung) pünktlich ausgeführt wird (sofern die Beurteilung keine "Nichteignung" bescheinigt) - lediglich bei den Spitzendienstgraden gebe es wohl eine Auswahlkonferenz.
@ F_K:
Da du aber diesbezüglich mehr Erfahrung hast, kläre mich auf - hat BAPers Unrecht oder ist das einfach nur eine Besonderheit im ZSan?