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Autor Thema: Auslegung/Frage: Neuer Ausweis für Reservisten  (Gelesen 12724 mal)

Getulio

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Antw:Auslegung/Frage: Neuer Ausweis für Reservisten
« Antwort #30 am: 24. Oktober 2016, 20:17:30 »

Darin wird kaum stehen, wozu der TE einen Reservistenausweis braucht. Nochmal, das ist doch keine Auszeichnung für bewährte Reservisten. Mir drängt sich aber der Eindruck auf, dass der eine oder andere ihn genau so versteht und deshalb möglicherweise zur Befriedigung persönlicher Eitelkeiten haben möchte. Aber wahrscheinlich liege ich da falsch und es gibt doch einen geheimen dienstlichen Zweck... ::)
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Antw:Auslegung/Frage: Neuer Ausweis für Reservisten
« Antwort #31 am: 05. April 2017, 09:50:12 »

Hier mal was aktuelles zum Thema:

Quelle : Bundeswehr.de , vom 03.04.2017

"Berlin, 03.04.2017.

Die Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr bekommen ein neues Ausweisdokument.
Der neue sogenannte „Ausweis Res“ wird seit Oktober 2016 ausgestellt und ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig.
Die alten Reservistenausweise verlieren hingegen zum 30. Juni 2017 ihre Gültigkeit.

Das neue Dokument ersetzt den bisherigen „Ausweis für Reservistinnen und Reservisten/ehemalige Soldatinnen und Soldaten.“

Ausstellung auf Antrag

Der „Ausweis Res“ wird auf Antrag ausgestellt.
Inhaber erhalten damit ungehinderten Zugang zu den Kasernen der Bundeswehr.
Wie auch der alte Reservistenausweis ist der „Ausweis Res“ nur in Verbindung mit einem Personalausweis oder einem Reisepass gültig.
Neu ist, dass die Erlaubnis zum Tragen einer Uniform gleich mitbeantragt werden kann. Sie wird auf der Rückseite des Ausweises eingetragen.

Das neue Dokument kann wie bisher von ehemaligen Berufssoldaten, beorderten Reservisten und unbeorderten, aber in der Reservistenarbeit
engagierten Reservisten beantragt werden.
Auch Mandatsträger beim Verband der Reservisten der Bundeswehr (VdRBw) und Mitarbeiter in einer Mitgliedsvereinigung des
Beirats für Reservistenarbeit im VdRBw können das neue Dokument kriegen.

Der „Ausweis Res“ kann vor der Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses beim Disziplinarvorgesetzten beantragt werden.
Das gilt auch für Wehrdienstverhältnisse nach Abschnitt 4 des Soldatengesetzes (Reservistendienst) sowie ein Reservewehrdienstverhältnis
gemäß §§ 4 ff. Reservistengesetz.

Beorderte sollten den Antrag möglichst während einer Reserveübung bei ihrem Truppenteil stellen.
Besteht kein Wehrdienstverhältnis, kann der „Ausweis Res“ beim für den jeweiligen Wohnort zuständigen Landeskommando beantragt werden.

Ausweisinhaber können ohne Prüfung tauschen

Wer bereits im Besitz des alten Ausweises ist, kann diesen ohne gesonderte Prüfung gegen den neuen Ausweis eintauschen.
Die Vorlage eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.
Bis März 2017 war dies noch vereinzelt eingefordert worden.

Das Verfahren für die Erteilung des Ausweises findet sich in der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 „Die Reserve der Bundeswehr“.
Die Zentralrichtlinie und das Antragsformular Bw/3309 können auf www.reservisten.bundeswehr.de heruntergeladen werden."

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