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Autor Thema: Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen  (Gelesen 37184 mal)

HCRenegade

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #15 am: 23. November 2014, 17:03:15 »

Das ist ja geil  ;D

Da muss ich mal mit meinem SanBereich reden - wäre ja schön blöd, so eine Möglichkeit ungenutzt verfallen zu lassen - vor allem, weil die Bw mich als Res noch extra dafür bezahlt, damit ich es mir gut gehen lassen kann  ;D

Ist mMn zwar ein Fehler im System - aber ist ja anscheinend (noch) so gewollt  ;)
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #16 am: 23. November 2014, 17:05:12 »

Ach ja, bevor ich es vergesse ;) ! Nicht zu früh freuen und abwarten! Die richtige Reihenfolge ist wie folgt:

1. In den Einsatz gehen
2. Nicht vorzeitig aus dem Einsatz repatriiert werden
3. Bei der Einsatzrückkehrer-Untersuchung ca. 6 bis 8 Wochen nach dem OUT als "gesund" begutachtet werden
4. Bei dem SanBereich, der die Einsatzrückkehrer-Untersuchung durchführt, nach Informationen zur Präventivkur fragen
5. Bei vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen diese Kur beantragen und diese vom Kdo. RegSanUstg, Dez. G3 2.3.1, genehmigt und zugeteilt bekommen
6. Den Rest (Wehrübungstage und Gedöns) mit dem Leitverband abkaspern

Vor dem Einsatz gibt es maximal das Merkblatt dazu ;) ! "Vorbestellungen" werden nicht entgegen genommen!
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #17 am: 23. November 2014, 17:09:50 »

Nachträgliche Bemerkung: Ich habe schon Truppenärzte erlebt, die Kandidaten, die den Eindruck erweckten, nur wegen der Präventivkur in den Einsatz gehen zu wollen, hochkant raus geworfen haben. Der "Knackpunkt" ist der unter 3.) aufgeführte Punkt! Wer da "krank" ist, hat keinen Anspruch auf eine Präventivkur!

In einem solchen Falle ist Abwarten angesagt und jede Bemühung vor dem Einsatz ist echt für die Füße, weil sich schon mit dem Jahreswechsel die Vorschriftenlage so ändern kann, dass man nach "14 Tagen KFOR" eben nicht mehr gehen darf!
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HCRenegade

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #18 am: 23. November 2014, 17:24:20 »

Also findet das nicht direkt nach dem Einsatz statt, sondern zieht sich ein halbes Jahr hin? Das macht es für den Res ja wieder relativ uninteressant, da unsereins ja auch zivile Verpflichtungen hat, den Job wechselt etc.

Warum sollte ich "nur wegen einer Kur" in den Einsatz gehen? Da kann ich auch einfach 4 Wochen (zivilen) Urlaub machen - und mir den ganzen Heckmeck im Rahmen des Einsatzes inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Vorausbildungen (was für eine Res schon einen großen organisatorischen Aufwand darstellt) einfach sparen.
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #19 am: 23. November 2014, 17:37:12 »

Richtig, eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Präventivkur ist die Tatsache, dass der Soldat, der im Einsatz war, bei der Einsatzrückkehrer-Untersuchung als "gesund" eingestuft wird! Somit wird es wohl eher nichts werden mit "aus dem Einsatz zurück und ab in die Kur", weil die Einsatzrückkehrer-Untersuchung frühestens sechs Wochen nach dem OUT stattfinden darf und wird! Danach kommt noch der Antrag auf die Präventivkur und dessen Laufzeit dazu, so dass in diesem Procedere schon mal gerne drei Monate ins Land gehen können!

Ich sagte nicht, dass Du "nur wegen einer Kur" in den Einsatz willst, aber ich habe schon Reservisten erlebt, die an dieser Kur schon alleine aus dem Grund, dass diese Wehrübungstage nicht zu den maximal 180 Tagen im Kalenderjahr zählen, mehr als nur sehr interessiert waren.
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funker07

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #20 am: 23. November 2014, 17:58:13 »

Die Kur muss beantragt und genehmigt werden, da wird also nochmal jemand mit gesundem Menschenverstand drüber gucken.
Mit der geplanten Änderung soll dir Kur nur Soldaten zustehen, die besonders Lange im Einsatz waren oder besonders belastet wurden.
2 Monate KFOR sind wohl idr das Gegenteil davon.
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HCRenegade

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #21 am: 23. November 2014, 18:03:16 »

ich habe schon Reservisten erlebt, die an dieser Kur schon alleine aus dem Grund, dass diese Wehrübungstage nicht zu den maximal 180 Tagen im Kalenderjahr zählen, mehr als nur sehr interessiert waren.

Auch wenns offtopic ist - soweit ich mich erinnere, gilt die 180-Tage-Regelung nicht für den Einsatz - da gab es doch mal die Regel, dass der Einsatz inkl. Vor- und Nachbereitung bis 7 Monate dauern darf.


Wenn die Nachuntersuchung = 90/5 Entlassung erst frühestens 6 Wochen nach dem Einsatz stattfindet, was passiert denn dann in der Zwischenzeit? Ausrüstung abgeben und diverse organisatorische Maßnahmen sind doch in 2 Tagen erledigt und der erdiente Urlaub wird ja wohl kaum 5 Wochen entsprechen. Es gibt doch mWn den anteiligen Jahresurlaub (wie bei längeren WÜ üblich)+ zusätzliche Urlaubstage in Abhängigkeit von der Einsatzdauer - wie genau ist hierfür die Regelung?
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #22 am: 23. November 2014, 18:46:59 »

Immer langsam mit den jungen Pferden ;) ! Ein Einsatz darf zwar bis zu sieben Monate dauern und stellt hier die Ausnahme dar. Aber zusätzlich zu einem Einsatz nochmals 180 Tage wehrüben geht auch nicht. In die 180 Tage zählen Einsatzvorbereitung (EAKLK, nSAK, ZA EAKK, etc.) nicht hinein und auch keine Einsatznachbereitung, aber die Wehrübung für den Einsatz selbst darf die 210 Tage nicht überschreiten, sonst mault dass KarrCBw, aber wird voll auf die 180 Tage pro Kalenderjahr angerechnet! Wer also für den Einsatz schon für 210 Tage einberufen wurde darf in diesem Kalenderjahr, sofern sich die RDL nicht jahresübergreifend erstreckt, außer zur Einsatznachbereitung nicht mehr wehrüben.

Dann muss man unterscheiden zwischen der Entlassunguntersuchung am Ende der Wehrübung, die etwas vollkommen anderes ist als die Einsatzrückkehrer-Untersuchung, die durchaus auch gerne in DVag oder Kurz-RDL stattfinden darf! Für jede 30 Tage im Einsatz gibt es bei KFOR einen Tag Sonderurlaub plus die regulären Urlaubstage. Die müssen komplett innerhalb der RDL abgebaut werden, sonst verfallen sie. Als ich das letzte Mal für 4 Monate bei KFOR war, kam ich im letzten September-Drittel aus dem Einsatz zurück und bin sofort in meinen Urlaub gegangen. Dann war ich für die organisatorischen Belange am Ende der RDL (Mitte Oktober) wieder im Dienst, danach war ich kein Soldat mehr. Mitte November war dann die Einsatzrückkehrer-Untersuchung in DVag.

Ach ja, die Leitverbände haben für die Anforderung der RDL für den Einsatz eine Excel-Tabelle in der die voraussichtliche Einsatzdauer (IN und geplantes OUT!) eingegeben wird und die dann den Urlaub, den Sonderurlaub und die organisatorischen Belange berücksichtigt und die Gesamtdauer der RDL berechnet. Die Einsatzrückkehrer-Untersuchung kann wegen der Blutentnahme ohenhin nicht an einem Tag durchgeführt werden. Ich habe hierzu zwei DVags erhalten, eine für Montag (Blutentnahme, Sehtest, Hörtest und sonstiges "Gedöns") und eine für Donnerstag (Abschlußgespräch).
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #23 am: 23. November 2014, 18:57:14 »

Die Kur muss beantragt und genehmigt werden, da wird also nochmal jemand mit gesundem Menschenverstand drüber gucken.

Genau! Und die Entscheidung fällt in der Abteilug G3 des Kdo. RegSanUstg in Diez im Dezernat 2.3.1!

Mit der geplanten Änderung soll die Kur nur Soldaten zustehen, die besonders Lange im Einsatz waren oder besonders belastet wurden.

Exakt diese Maßnahme soll der Kostenexplosion im Bereich der Präventivkuren entgegenwirken. Man plant wohl auch, die Zuteilung einer Präventivkur neben der Einsatzdauer (Beispiel: sechs Monate und mehr geben automatisch die Berechtigung für die Kur!) auch von der Stufe des im Einsatzland gezahlten AVZ abhängig zu machen und als Zusatzkriterium eine besondere Belastungssituation in allen anderen Einsätzen, die vom TrPsych oder TrArzt bestätigt werden muss, mit zu berücksichtigen. Heisst dann z. B. dass es für Einsätze für die der AVZ in den Stufen 4, 5 oder 6 gezahlt wird, immer eine Präventivkur gibt, für alle anderen nur auf Empfehlung der oben genannten Personen! (Achtung: Das war nur ein Beispiel! Ich weiß nicht, wo tatsächlich die Grenzen liegen werden!)

2 Monate KFOR sind wohl idr das Gegenteil davon.

KFOR steht bei vielen Soldaten immer noch für Klasse Ferien Ohne Rechnung ;D ! Spaß bei Seite, aber bei KFOR denkt man gerade auch über eine Senkung der AVZ-Stufe nach, was nicht gerade für eine besonders hohe Intensität dieses Einsatzes spricht ;) !

Aber nochmal: Besonders lange Einsätze (sechs Monate und darüber), sowie besonders belastende Ereignisse im Einsatz mit entsprechenden Nachweisen sollen nach wie vor, unabhängig von der gezahlten AVZ-Stufe, immer noch zu einer Präventivkur berechtigen!
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HCRenegade

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #24 am: 23. November 2014, 19:16:39 »


Dann muss man unterscheiden zwischen der Entlassunguntersuchung am Ende der Wehrübung, die etwas vollkommen anderes ist als die Einsatzrückkehrer-Untersuchung, die durchaus auch gerne in DVag oder Kurz-RDL stattfinden darf! [...] Mitte November war dann die Einsatzrückkehrer-Untersuchung in DVag.

Ach ja, die Leitverbände haben für die Anforderung der RDL für den Einsatz eine Excel-Tabelle in der die voraussichtliche Einsatzdauer (IN und geplantes OUT!) eingegeben wird und die dann den Urlaub, den Sonderurlaub und die organisatorischen Belange berücksichtigt und die Gesamtdauer der RDL berechnet. Die Einsatzrückkehrer-Untersuchung kann wegen der Blutentnahme ohenhin nicht an einem Tag durchgeführt werden. Ich habe hierzu zwei DVags erhalten, eine für Montag (Blutentnahme, Sehtest, Hörtest und sonstiges "Gedöns") und eine für Donnerstag (Abschlußgespräch).


Da mir gesagt wurde, dass ich für die Einsatzdauer + 6 Wochen danach einberufen werden soll (was auch immer dann in diesen 6 Wochen mit mir passiert), habe ich nicht vor, in meiner Freizeit quer durch die Republik für eine Blutentnahme etc. zu fahren. Btw was spricht denn dagegen, alles an einem Tag zu machen? Blutentnahme hat doch keinen Einfluss auf die anderen Untersuchungen.

Nur zu meinem Verständnis:
Wenn sich die Nachuntersuchung bis über das Ende der WÜ hinaus zieht, macht diese mMn überhaupt keinen Sinn - da zu 95% mit der Entlassungsuntersuchung identisch, einziger Unterschied ist doch nur die Blutuntersuchung. davon abgesehen würde ich doch zu gerne mal sehen, was passiert, wenn der Res entlassen wurde und die Untersuchung eben nicht mehr wahrnimmt - wass soll dann schon passieren? Will man den Res entlassen?  ;D
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funker07

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #25 am: 23. November 2014, 19:33:18 »

Richtig, Sehtest usw kann man ohne Blutuntersuchung machen, deshalb finden die auch am selben Tag statt.
Aber für n Abschlussgespräch und das Ergebnis auf dem BA 90/5 wären die Ergebnisse der Blutuntersuchung schon interessant.

Der Bund kann dem Resi nichts, wenn er seinen Rückkehrer-90/5er nicht macht. Die Anerkennung einer WDB, die aus Einsatzfolgen resultiert dürfte sich aber entsprechend schwierig gestalten.
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #26 am: 23. November 2014, 19:37:00 »

Eine Einberufung zu einer "besonderen Auslandsverwendung" ist gar nicht für einen Zeitraum von sechs Wochen nach dem OUT zuständig, weil dieses geplante OUT auch dem KarrCBw angezeigt werden muss. Die Wehrübungstage gehen zu Lasten eines bestimmten Einsatz-Kontingentes beim Kdo. SanEinsUtsg in WSF und die Anforderungen der RDL gehen über den dortigen S1-Bereich.

Dass die Einsatzrückkehrer-Untersuchungen frühestens sechs Wochen nach dem OUT zulässig sind, macht durchaus Sinn, denn wer sich in den letzten Tagen des Einsatzes noch etwas "einfängt", merkt das wahrscheinlich auch nicht früher! Zum Ende einer längeren RDL, wie sie ein Einsatz nun mal ist, ist nach ZDv 20/3 eine Entlassungsuntersuchung fällig. Wenn dabei die Blutwerte schon genommen werden, sind diese eventuell nochmals verwendbar für die Rückkehrer-Untersuchung, bei der die Ärzte dazu angewisen sind, kein Abschlussgespräch durchzuführen, wenn nicht alle Ergebnisse der Voruntersuchungen, einschließlich der Blutwerte vorliegen.

Ach ja, man wird den Reservisten zwar nicht "entlassen", aber seine nächste Bewerbung wird wohl dann ins Leere laufen ;) ! Zitat aus der entsprechenden Abteilung in WSF: "Wir brauchen niemanden so dringend, dass wir uns von ihm verarschen lassen müssen!" Der Kamerad hat halt dann zwei Einsätze auf einmal gemacht ;): Den ersten und den letzten ;D !

Ach ja, ich finde es toll, dass Du jede zitierte Vorschrift hinterfragst und "Verbesserungsvorschläge" machst! Aber leider bist Du als "kleiner Reservist" dazu nicht in der Position ;) ! Auch für Dich gilt, wenn Du weiterhin wehrüben und befördert werden willst: "Akzeptieren ist oft einfacher als verstehen!" ;D !
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #27 am: 23. November 2014, 19:50:03 »

Ach ja, bevor wir uns über das Procedere hier in die Haare kriegen, denke bitte daran, dass ich die Thematik, vor der Du jetzt das erste Mal stehst, im zeitraum von 2005 bis 2012 insgesamt sechs mal und für insgesamt über 680 Einsatztage hinter mir habe. Ich habe in dieser zeit nicht nur neue Vorschriftenlagen erlebt, sondern es wurde mir immer wieder recht plastisch vor Augen geführt, wie wenig Ahnung die Reservistenbearbeiter in den Leitverbänden von dem Geschäft, das sie machen sollten, eigentlich haben.

Aber jeder muss seine Erfahrungen selbst machen ;) ! Viel Spaß dabei ;D !
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HCRenegade

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #28 am: 23. November 2014, 19:56:36 »

Ach ja, man wird den Reservisten zwar nicht "entlassen", aber seine nächste Bewerbung wird wohl dann ins Leere laufen ;) ! Zitat aus der entsprechenden Abteilung in WSF: "Wir brauchen niemanden so dringend, dass wir uns von ihm verarschen lassen müssen!" Der Kamerad hat halt dann zwei Einsätze auf einmal gemacht ;): Den ersten und den letzten ;D !

Ach ja, ich finde es toll, dass Du jede zitierte Vorschrift hinterfragst und "Verbesserungsvorschläge" machst! Aber leider bist Du als "kleiner Reservist" dazu nicht in der Position ;) ! Auch für Dich gilt, wenn Du weiterhin wehrüben und befördert werden willst: "Akzeptieren ist oft einfacher als verstehen!" ;D !


Sehe ich anders - ich mache den Scheiß schon aus freien Stücken und mit viel Eigeninitiative, wobei ich Dinge erahnen muss, da es ja anscheinend kein offizielles, unter Berücksichtigung von Besonderheiten bei Res "Schema F" für die Vor-/Nachbereitung gibt.

Und ich bin es leid, in meiner Freizeit für irgendwelche Untersuchungen 6 Stunden/Tag in meiner Freizeit durch die Gegend zum Leitverband für ein 5minütiges Gespräch zu fahren - solche Späße habe ich schon mehr als einmal mitgemacht, aber irgendwann reicht es mal. Der Aktive hat solche Probleme nunmal nicht, das ist schon klar. Aber ich lasse mir nicht nach Beendigung aller nötigen WÜ und des Einsatzes in meine Freizeit hereinbefehlen, um dann im eigenen Urlaub solche Dinge zu erledigen.

Zu dem Zitat habe ich nur zu ergänzen: "Und ich brauche die Bw nicht so dringend, dass ich mich nach Strich und Faden verarschen lassen muss."
Im Gegensatz zu manchem Aktiven ist unsereiner wirklich freiwillig dabei (und dann auch noch bei geringerem Verdienst als der Aktive), von daher sollte der Dienstherr meine/unsere Bereitwilligkeit nicht mir solchen "Dummfick" überstrapazieren.

Falls man mich wegen sowas "nicht wieder in den Einsatz schicken" will - so what? Das ist sowieso eine einmalige Geschichte, ich denke nicht, dass ich in Zukunft noch einmal (von ziviler Seite aus) die Möglichkeit haben werde, in den Einsatz zu gehen. Es sei denn, ich werde Wiedereinsteller - aber das wäre bestenfalls Plan B.

Aber seis drum - vllt ist der Leitverband ja so clever und plant alles so, dass sich dieses Problem von selbst erledigt. Man wird ja wohl noch träumen dürfen  ;D
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen
« Antwort #29 am: 23. November 2014, 20:01:25 »

Fassen wir also kurz zusammen: Wer als Reservist in einen Einsatz möchte, braucht ein gerüttelt Maß an Frustrationstoleranz!

Der "heilige Sankt Bürokratius" ist immer noch einer der bekanntesten Schutzheiligen der Bundeswehr und wenn er auf seinem Amtsschimmel erst mal anfängt loszureiten, dann hält ihn nichts mehr auf ;) !

Aber wie gesagt, ich habe Dir die aktuelle Vorschriftenlage en detail erläutert, jetzt warte mal ab, was bei Dir passiert und wundere Dich nicht, wenn irgendwer mitten auf der Strecke wieder ein neues Hindernis aufbaut.
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