Eine Einberufung zu einer "besonderen Auslandsverwendung" ist gar nicht für einen Zeitraum von sechs Wochen nach dem OUT zuständig, weil dieses geplante OUT auch dem KarrCBw angezeigt werden muss. Die Wehrübungstage gehen zu Lasten eines bestimmten Einsatz-Kontingentes beim Kdo. SanEinsUtsg in WSF und die Anforderungen der RDL gehen über den dortigen S1-Bereich.
Dass die Einsatzrückkehrer-Untersuchungen frühestens sechs Wochen nach dem OUT zulässig sind, macht durchaus Sinn, denn wer sich in den letzten Tagen des Einsatzes noch etwas "einfängt", merkt das wahrscheinlich auch nicht früher! Zum Ende einer längeren RDL, wie sie ein Einsatz nun mal ist, ist nach ZDv 20/3 eine Entlassungsuntersuchung fällig. Wenn dabei die Blutwerte schon genommen werden, sind diese eventuell nochmals verwendbar für die Rückkehrer-Untersuchung, bei der die Ärzte dazu angewisen sind, kein Abschlussgespräch durchzuführen, wenn nicht alle Ergebnisse der Voruntersuchungen, einschließlich der Blutwerte vorliegen.
Ach ja, man wird den Reservisten zwar nicht "entlassen", aber seine nächste Bewerbung wird wohl dann ins Leere laufen
! Zitat aus der entsprechenden Abteilung in WSF: "Wir brauchen niemanden so dringend, dass wir uns von ihm verarschen lassen müssen!" Der Kamerad hat halt dann zwei Einsätze auf einmal gemacht
: Den ersten und den letzten
!
Ach ja, ich finde es toll, dass Du jede zitierte Vorschrift hinterfragst und "Verbesserungsvorschläge" machst! Aber leider bist Du als "kleiner Reservist" dazu nicht in der Position
! Auch für Dich gilt, wenn Du weiterhin wehrüben und befördert werden willst: "Akzeptieren ist oft einfacher als verstehen!"
!