Autor: RB/WDA
« am: 18. Januar 2017, 15:56:09 »Der Truppenarzt, nicht der Chefarzt eines BwKrhs ist hier der richtige Ansprechpartner.
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Hallo Kameraden und ein gesundes neues Jahr.
Ich hatte im Jahr 2013 ein besonderes Vorkommnis welches schweres PTBS zur folge hat.
Als kurze Einleitung.
Nun habe ich durch die Heilführsorge meine ambulante Psychotherapie genehmigt bekommen und alles funktionierte seitdem gut.
Nur seit Letzen Jahr gibt es Probleme.
Ich habe aus versehen meine truppenärztlichen Bescheinigungen (4 St) weggeschmissen und finde diese nicht mehr.
Nun habe ich diese neu geschrieben und ein extra Schreiben, mit den bestätigten Terminen, durch die Klinik erstellen lassen.
Trotzdem weigert sich mein Truppenarzt diese nachträglich nochmal zu unterschreiben. Gibt es irgendwo eine Reglung die besagt ob und wie lange ich so was nachreichen kann?
Ich würde nur gern meine Abrechnung fertig machen wollen nur genau dies hindert mich daran.
Grüße
Ich habe aus versehen meine truppenärztlichen Bescheinigungen (4 St) weggeschmissen und finde diese nicht mehr.
Nun habe ich diese neu geschrieben und ein extra Schreiben, mit den bestätigten Terminen, durch die Klinik erstellen lassen.