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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?  (Gelesen 5220 mal)

miguhamburg1

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Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #15 am: 21. August 2017, 16:56:46 »

@ Africanus, in Bezug auf das Thema "Einkleidung": Welche Grundlage sollte es denn Ihrer Meinung nach geben, die einer x-beliebigen Dienststelle oder einem Truppenteil erlauben sollte, unbeorderte Reservisten einzukleiden?

Diese Grundlage gibt es nicht und hat es nie gegeben.

Die Ausstattung mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung erfolgt nach dem Ausstattungssoll für die jeweilige Verwendung. Diese jeweilige Verwendung ergibt sich aus der Zuordnung eines Dienstpostens in der SollOrg eines Truppenteils oder Dienststelle für die Aktiven.

Beorderte Reservisten erhalten - unabhängig von ihrer Verwendung - gemäß des besagten Ausstattungssolls den so genannten Teilsatz Res und können - auf Anforderung des MobTrT - ggf, zusätzliche Bestandteile der Bekleidung und Ausrüstung auf BAN empfangen.

Für unbeorderte Reservisten gibt es kein Ausstattungssoll und somit keine Grundlage für den Empfang von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung. Die einzige Ausnahme hierzu ist die mit der genannten Grundlage aufgeführte Zusammenarbeitsvereinbarung der Bundeswehr mit dem VerbResBw ("Reservistenverband"), der für seine Mitglieder, die regelmäßig an Verbandsveranstaltungen oder DVAg teilnehmen, die Ausstattung mit einem vollständigen Feldanzug, allgemein und einem Dienstanzug, einem Hemd, langarm und einem Hemd, kurzarm beantragen kann. Für diesen Antrag sind dann die FwRes des zuständigen LKdo zuständig, die dann diese Einkleidung für die so bezeichneten Res bei der LH Dienstbekleidung organisieren.
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Holgi33

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Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #16 am: 24. August 2017, 06:19:26 »

Zwecks Einkleidung hat er sich an der VdRBw zu wenden, muss aber dafür in keiner RK Mitglied werden.

Bekommt der FwRes eine Prämie vom VdRBw für jede neue Mitgliedschaft? Die verteilen ja so gerne Uhren.
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