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Autor Thema: Wiedereinstellung ???  (Gelesen 6675 mal)

Jan Bartmann

  • Gast
Wiedereinstellung ???
« am: 05. Februar 2007, 21:41:19 »

Guten Tag zusammen, ich bin am überlegen ob ich noch mal zur Bw zurückgehen soll.
Ein bischen zu mir, ich bin 1999 zur Bw gekommen habe in Ahlen meine AGA gemacht und wurde danach nach Augustdorf versetzt. Bin dann mit der 212 in den KFOR Einsatz gefahren und bin nach 23 Monaten als HG ausgestiegen.
Jetz meine Frage: Hab ich noch eine Chance als Wiedereinsteller....mit 28?

Grüße
Jan Bartmann
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Huey

  • Gast
Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #1 am: 05. Februar 2007, 21:44:22 »

Hast du irgendeine Qualifikation, die dich für die Bw interessant macht?

Ansonsten ist die Antwort nein....
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Einherjer

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #2 am: 08. Februar 2007, 15:33:20 »

Hallo,setzte mich gerade mit dem Thema selbst auseinander.Ich weiß nur,es kann schon Haarscharf werden,dass sie dich einstellen.Wenn man nämlich 40 Jahre alt ist muss man in ein BS Dienstverhältniss übernommen.Das heißt wenn du SAZ 12 Fw oder Offz werden willst bist du 40 und sie müssen dich als BS übernehmen.Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das du,außer du hast Qualifikationen die sie unbedingt brauchen,wiedereinstellen.Aber am besten Wehrdienst berater fragen.Der kann dirn da definitiv weiter helfen.
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Sunny55551

  • Gast
Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #3 am: 21. Februar 2007, 01:55:20 »

Hallo,

ich habe auch mal eine Frage. Ich habe im Okt. 06 meine AGA begonnen habe aber dummer weise nach zwei Wochen gekündigt (wegen einem Kerl) jetzt bereue ich meine Entscheidung gibt es einen weg zurück? Wohl eher nicht oder?
Zur Info ich bin weiblich und hatte eine SaZ 4 Mannschaften stelle. Das es bescheuert war weiß ich selber.....
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Onkel Tom

  • Gast
Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #4 am: 21. Februar 2007, 12:42:15 »

@ Jan
Nun dann ziehen wir mal die ZDv 20/7 zu Rate.  ???

UA/FA/OA: fallen weg --> vollendetes 25. Lebensjahr

Manschaftslaufbahn: Nach Punkt 301 in Ergänzung mit 304/ 305 muss Vollschulzeit erfüllt sein (davon gehe ich mal aus) und das 32. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein. Die Mindestverpflichtungszeit beträgt 3 Jahre. Die Übernahme zum SaZ erfolgt im bisher erreichten Dienstgrad. Also durchaus machbar.

Um eine detailliertere Auskunft zu geben, benötige ich die Angabe der schulischen und beruflichen Qualifikationen.

@ einherje
Es muss nicht zwingend eine Einstellung als SaZ 12 erfolgen. Dies gilt nur bei UA/FA/OA als Voraussetzung. Um es einfach darzustellen, je höher die Qualifikation des Bewerbers ist, umso kürzer die Verpflichtungszeiten.

@sunny
Selbstverständlich ist eine erneute Bewerbung möglich. Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr und darüber hinaus mir Qualifikationen, stehen alle Möglichkeiten offen. Die Problematik besteht darin, den Psychologen beim Einstellungstest erneut zu überzeugen. Ich wäre diesbezüglich sehr kritisch!!!


Onkel Tom
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Lidius

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #5 am: 24. Februar 2007, 19:24:02 »

Das mit den 25 Jahren gilt meines Wissens nur für ungediente Bewerber, ich hatte letztes Jahr nen Wiedereinsteller (vorher Mannschafter, jetzt SU) in meiner AGA der 28 war.
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Zebra

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #6 am: 25. Februar 2007, 12:34:13 »

Das hat weniger was mit gedient oder ungedient zu tun.
Einfach gesagt, ohne jetzt auf alle möglichen Sonderfälle einzugehen, ist eine Einstellung nach dem vollendeten 25. Lebensjahr nur dann möglich, wenn man einen für die Bw verwertbaren Abschluss mitbringt.
Sprich für die Laufbahn der Uffz o. P. bzw. Uffz m. P. eine verwertbare Berfusausbildung, bzw. für die Laufbahn der Offz ein abgeschlossenes Studium.
Und wie du dir vielleicht denken kannst, steht einem im Bereich der Unteroffizierslaufbahnen dann nur noch der Fachdienst offen.
Die Altersgrenze hier liegt dann übrigens in der Regel beim 32. Lebensjahr.
Weiterhin ist nach dem 25. Geburtstag auch noch eine Verpflichtung in der Laufbahn der Msch möglich.

MkG


Zebrs
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erdpichel

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #7 am: 25. Februar 2007, 14:05:30 »

Das mit den 25 Jahren gilt meines Wissens nur für ungediente Bewerber, ich hatte letztes Jahr nen Wiedereinsteller (vorher Mannschafter, jetzt SU) in meiner AGA der 28 war.

wieso wiedereinsteller und AGA!?
wiedereinsteller müssen doch nicht die AGA wiederholen, oder!?  ???
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mailman

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #8 am: 25. Februar 2007, 14:28:38 »

Kommt wahrscheinlich darauf an wie lange die AGA her ist.

Meine AGA ist zum Beispiel von 2003.
Später wurde ja dann diese EAAK Ausbildung eingeführt.
Falls ich Wiedereinsteller wäre müßte ich sicher auch einen Teil der AGA wiederholen.
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erdpichel

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #9 am: 25. Februar 2007, 14:51:02 »

hm, ich bin wiedereinsteller, und mir wurde gesagt, ich muss die AGA nicht wiederholen, ausser eventuell teile dieser, wenn nachholbedarf besteht..... naja, dann kommt es wohl wirklich drauf an, wielange man raus ist ;)
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Spike

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #10 am: 27. Februar 2007, 21:31:01 »

Hallo

Ich würde mal noch ein paar, sicherlich sehr oft gestellte Fragen hinterherwerfen.

Ich bin nach bestandenem Fachabi (Wirtschaft) zum Bund gekommen und habe da 2002/2003 als GWDLer meine 9 Monate verbracht und außerdem den CE-Schein absolviert. Anschließend habe ich eine Ausbildung zum Speditionskaufmann begonnen, die ich letztes Jahr abgeschlossen habe.
Ich bin 24 Jahre alt und ich spiele schon seit ca. 2 Jahren mit dem Gedanken wieder zur Bundeswehr zu gehen, sofern die Möglichkeit besteht.
Wie stehen da meine Chancen, zumal ich eben nur meine 9 Monate runtergerissen habe?
Als was könnte ich mich mit einer logistischen Ausbildung eventuell bewerben?

Ein Beratungsgespräch in meinem KWEA habe ich eh schon geplant aber ich hoffe Ihr könnt mir vielleicht schon mal eine Auskunft geben.

Grüße
Spike
« Letzte Änderung: 27. Februar 2007, 22:04:07 von Spike »
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erdpichel

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #11 am: 28. Februar 2007, 18:10:03 »

wenn du körperlichen vorraussetzungen erfüllt sind, dann stehen die chancen schon mal nicht all zu schlecht!
mit ner ausbildung ist schon mal gut, kannste in die Fw-laufbahn einsteigen!
teilbereiche für dich wären zB nachschub, logistik, transport, alles was mit material zu tun hat.....
speditionswesen beim bund halt ;)
näheres wie immer beim WDB.........
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wolverine

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #12 am: 01. März 2007, 08:16:50 »

Mit Fachabitur steht sogar die Offizierslaufbahn offen. Bewerben und sehen was kommt!
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Onkel Tom

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #13 am: 01. März 2007, 09:24:21 »

Von den formalen Vorschriften ja.

Jedoch sollte der Aspekt des Studiums Beachtung finden. Das Fachabitur Wirtschaft ermöglicht "nur" den Studiengang BWL Fachhochschule in München.
Und dieser ist in der Kapazität sehr knapp bemessen. Das Abitur und die Persönlichkeit des Bewerbers sollten hervorragend sein.

Eine Einstellung als OA ohne Studium ist ebenfalls möglich, jedoch tendieren dann die Übernahmechancen zum BS gegen minimal.

Aber wie bereits gesagt, "Bewerben und sehen was kommt."

Onkel Tom
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M2007

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Re: Wiedereinstellung ???
« Antwort #14 am: 02. März 2007, 14:03:31 »

Nach ja mit Fachabi kann man auch E-Technik und Maschinenbau studieren.
Zumal wenn man als Offizier geeigent ist und die Bundeswehr einen nicht haben will (wegen eines zu schlechten Indexwertes) wird meistens auch eine FW Laufbahn angeboten. Das Angebot haben zumindestens einige bekommen als ich an der OPZ war.
Also bewirb dich in der Offizierslaufbahn und schau was passiert.
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