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Zusammenfassung

Autor: StOPfr
« am: 29. April 2017, 14:28:12 »

Hier wurde die Telearbeit in die Diskussion eingeführt:

Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit könnte ggf. noch helfen, die Reduzierung der Arbeitszeit zumindest auf geringstmöglichem Niveau zu halten. Deren Antragsbearbeitung ist wieder mal ein Klassiker für den nächsten Wehrbeauftragtenbericht....
Autor: Erklär-Bär
« am: 29. April 2017, 11:18:36 »

Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ..
Innerhalb der Elternzeit ist es möglich Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit (max. 30 Std./Woche) zu arbeiten, wenn der eigene Arbeitgeber einem nicht die Möglichkeit einräumen kann im eigenen "Betrieb" die Arbeitsstunden zu reduzieren.

Ja, das ist möglich, die Soldatenelternzeitverordnung räumt diese Möglichkeit explizit ein, uner anderem wohl auch deswegen, weil (aus welchen unverständlichen Gründen auch immer) während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung im Dienstverhältnis als Soldat nicht möglich ist (kurios, denn Teilzeit als Soldat ist ansonsten generell möglich, und sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer arbeiten zu hunderttausenden in ihrem Betrieb Teilzeit während der Elternzeit).
Aus meiner Sicht schiesst sich die Bw mit dieser Regelung, für die kein sachlicher Grund ersichtlich erscheint, ins eigene Knie, denn so sagen viele eben "dann arbeite ich eben woanders Teilzeit 30h/Woche" und die Bw verliert aufgebaute Kompetenz für bis zu 3 Jahre, anstatt den Mann wenigstens noch in Teilzeit nutzen zu können.
Also: Alternativen Job suchen, Antrag auf Elternzeit stellen, und los gehts. Habe ich auch so gemacht, für volle 3 Jahre. Mein Personalführer hat damals ein ganz schön dummes Gesicht gemacht, denn er musste ohnehin schon den Mangel verwalten. Aber wenn's denn so gewollt ist ...

Ich sehe nur kaum eine Verwendung in der Verwendungsreihe an Land, die mit Telearbeit zu erledigen wäre.
Ich habe den ganzen Thread durchgelesen und frage mich, wer jemals von Telearbeit gesprochen hat? Es ging doch immer nur um Teilzeitbeschäftigung?

Ich drücke es mit Blick auf persönliche Erfahrungen mal so aus: Wenn der Vorgang die richtigen Ebenen und Personen erreicht, ist es völlig egal, welche Aufgabe zuvor in welcher Verwendungsreihe in welcher Form in welchem Organisationsbereich wahrgenommen wurde. Es wird definitiv eine Lösung im Sinne des Antragstellers geben und zwar heimatnah, problemgerecht und ohne primären Fokus auf dienstliche Belange. Es ist alles nur eine Frage der persönlichen Entschlossenheit und des aufzubringenden Nachdrucks.
Das trifft es auch meiner Erfahrung nach auf den Punkt. Wenn die Fürsprecher mächtig genug sind geht alles. Ist es aber ein Soldat, für den sich niemand ein Bein ausreissen mag, hat der eben Pech gehabt. Soviel zur Gleichheit vor dem Gesetz.
Autor: Papierberg
« am: 28. April 2017, 21:24:55 »

Und einen noch offenen Antrag über die Reduzierung der Arbeitszeit.
Autor: F_K
« am: 28. April 2017, 21:10:03 »

Eine ablehnende Entscheidung gibt es ja schon ....
Autor: Papierberg
« am: 28. April 2017, 20:56:16 »

Es geht jedenfalls eine Menge. Im hier diskutierten Fall muss man sich dazu nicht einmal übermäßig Gedanken über eine kreative Interpretation von Vorschriften oder Ausnahmeregelungen machen, da die Spielräume im Grunde vorhanden sind.
Ich habe volles Verständnis dafür, dass die zuständigen Stellen den Vorgang neben dem persönlichen Aspekt mit Blick auf die sog. "Selbstbindung der Verwaltung" (zukünftige Gleichbehandlung von im Wesentlichen gleich gelagerten Fällen) gut abwägen. Es kommt aber auch irgendwann der Punkt, wo keine Entscheidung schlimmer ist als eine fehlerhafte oder einen ablehnende.
Autor: F_K
« am: 28. April 2017, 16:51:44 »

Damit lässt sich natürlich jeder Auftrag erfüllen, wenn man die persönlichen Befindlichkeiten als einziges Kriterium nimmt.

Jeder macht was er noch machen kann / will, und zwar heimatnah, beliebige Stunden in der Woche und ohne Ahnung von der Tätigkeit da fachfremd eingesetzt.

Geht das auch als Resi?
Autor: Papierberg
« am: 28. April 2017, 16:38:59 »

Ich drücke es mit Blick auf persönliche Erfahrungen mal so aus: Wenn der Vorgang die richtigen Ebenen und Personen erreicht, ist es völlig egal, welche Aufgabe zuvor in welcher Verwendungsreihe in welcher Form in welchem Organisationsbereich wahrgenommen wurde. Es wird definitiv eine Lösung im Sinne des Antragstellers geben und zwar heimatnah, problemgerecht und ohne primären Fokus auf dienstliche Belange. Es ist alles nur eine Frage der persönlichen Entschlossenheit und des aufzubringenden Nachdrucks.
Autor: LwPersFw
« am: 28. April 2017, 08:44:32 »

Ihr habt ja alle recht ... denn jeder Blickwinkel hat sein Für und Wieder...

Was jetzt gebraucht wird ... ist die abschließende Entscheidung des BAPersBw.

Dann weiß der Kamerad woran er ist ... und muss weiter sehen, wie er das Problem lösen kann ... denn es ist ja nicht weg...



@ Kokiba

Danke für den Hinweis bzgl. der Bezugsdauer des Elterngelds ... geht ja bis zu 14 Monate... ggf. ElterngeldPlus...?
Aber muss halt auch beachtet werden...
Autor: BulleMölders
« am: 28. April 2017, 07:43:56 »

Ich sehe nur kaum eine Verwendung in der Verwendungsreihe an Land, die mit Telearbeit zu erledigen währe. Selbst Ausbildung kann man ja nicht mit Telearbeit erledigen.
Schiffsbetriebsmechaniker ist ja nun mal kein Bürojob.
Als Obermaat liegt die Tätigkeit ja überwiegend in der Praktischen Arbeit.
Selbst wenn man Ihn in einer entsprechenden Einheit z. B. im GeZi einsetzt währe ja erstmal eine Umfangreiche Einarbeitung notwendig. Da ich selber krankheitsbedingt mal drei Monate als Obermaat in unserer fachlichen Ausbildungsinspektion im GeZi geparkt war, weiß ich wovon ich rede. Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, dann ist es schwer sinvolle Arbeit zu finden und das war vor Ort, bei Telearbeit stelle ich mir das noch Problematischer vor.
Autor: Papierberg
« am: 27. April 2017, 20:37:40 »

@Bulle Mölders

Falls ich mich unklar ausgedrückt haben sollte: Mit einer Verwendung an Land war einen Dienst außerhalb der seegehenden Einheit und damit eine Versetzung gemeint.

Den Rest hat LwPersFw aus fachlicher Sicht zutreffend ergänzt. Verglichen mit dem, was für Betroffene mit besonderen Anliegen in der Vergangenheit und insbesondere seit der "Agenda Attraktivität" bereits möglich gemacht wurde, wäre die Situation des Themenstarters geradezu als einfache Übung zu lösen.
Autor: Kokiba
« am: 27. April 2017, 17:06:10 »

Ich Krieg keinen geraden Satz mehr hin. Habe zwei Kinder zu verschenken einmal 5 Monate alt fast neuwertig und erreicht Tonlagen die Ohren blieb lassen sowie einmal 8 Jahre alt mit entsprechenden Gebrauchsspuren.
Autor: Kokiba
« am: 27. April 2017, 17:02:18 »

Zitat
... Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.

Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ...

Gibt es das vielleicht auch als verständliche Version? So mit vollständigen Sätzen und so ... ?  ::)

Ausnahmsweise ja, da mich mein Baby gerade nicht als Zahnungshilfe verwendet.

Innerhalb der Elternzeit ist es möglich Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit (max. 30 Std./Woche) zu arbeiten, wenn der eigene Arbeitgeber einem nicht die Möglichkeit einräumen kann im eigenen "Betrieb" die Arbeitsstunden zu reduzieren.

Das ursprüngliche Arbeitsverhältnis ruht dabei durch die Elternzeit. Dazu muss der Arbeitgeber vorab um Genehmigung gebeten werden. Lehnt der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen nicht ab kann die Stelle auch ohne Erlaubnis des Arbeitgebers angetreten werden.
Autor: KlausP
« am: 27. April 2017, 16:26:05 »

Zitat
... Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.

Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ...

Gibt es das vielleicht auch als verständliche Version? So mit vollständigen Sätzen und so ... ?  ::)
Autor: Kokiba
« am: 27. April 2017, 15:16:19 »

Guten tag mein Name ist Obermaat S......, ich bin zur zeit an Bord der Fregatte Hessen als Schiffsbetriebstechniker tätig.
Jch habe im Monat Februar einen Antrag auf Teilzeit anstatt Elternzeit ab Monat Mai gestellt, da mein einjähriger Sohn zur zeit einen Halbtagskindergarten besucht.
Es wurde mir daraufhin geraten einen Gesuch auf eine Teilzeitfähige stelle zu stellen, da ich an Bord einen Schiffes keine Teilzeit wahrnehmen kann. Das tat ich dann auch. Gesuch und Antrag gingen einen Monat später erst in Köln beim Personalmanagment ein.
Der Gesuch wurde bereits Abgelehnt, da es an Land keine stelle für mich als Schiffsbetriebstechniker gibt, meine Teilzeit wird noch in Köln bearbeitet, nächste Woche wollte ich schon in Teilzeit sein.
Nun ist meine Frage was für Möglichkeiten mir jetzt bleiben mein Schiff fährt den gesamten Mai raus meine Frau arbeitet Vollzeit und Mein Sohn hat einen Halbtagskindergartenplatz.


Edit: Zum Schutz des TE Namen gekürzt!

@LwPersFw

Da das Kind bereits älter als zwölf Monate ist wäre ich davon ausgegangen das, das Elterngeld bereits aufgebraucht. Oder habe ich irgendwo was überlesen?

Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.

Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten?
Autor: LwPersFw
« am: 27. April 2017, 08:42:49 »

Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit

Ob der Bereich Schiffsbetriebstechnik für Telearbeit geeignet ist wage ich doch mal stark zu bezweifeln.


Wird sie nicht sein ... das BAPersBw hat aber die Möglichkeit den Soldaten - für die Dauer der Teilzeit -
ATN-fremd auf einen anderen Dienstposten an Land zu versetzen, wenn man die Notwendigkeit der
Teilzeit aus familienbedingten Gründen als höherwertig bewertet und dies tut, um eben den Besonderheiten
der TSK Marine Rechnung zu tragen.

Ob man diesen Weg gehen will ... ist eine andere Frage und eben im Einzelfall zu prüfen. Rechtlich möglich ist es.

Dessen ungeachtet ... ja er hat die Möglichkeit der Elternzeit, die ihm gewährt werden müsste.

Um aber diesen Weg ggf. gehen zu können, braucht er ja den abschließenden Bescheid vom BAPersBw, dass Teilzeit nicht geht.

Und dabei wird auf eine "unverzügliche" Entscheidung gedrängt, da ja auch für die ggf. notwendige Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einzuhalten sind.
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