Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 26. April 2024, 18:35:40
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Eigenmächtige Abwesenheit  (Gelesen 10785 mal)

Teapot

  • Gast
Eigenmächtige Abwesenheit
« am: 09. März 2017, 11:52:18 »

Guten Tag

Zu mir, ich bin fwdler, noch in der Probezeit und vor einem Monat in die Stammeinheit versetzt worden.

Ich hab folgendes Problem mit folgender Situation:

Die Mutter meiner freundin hat das letzte wochenende ein suizit versuch unternommen, da es vor ein paar wochen zu einem Tragischen Ereignis in der familie kam und sie anscheinend gar nicht mehr damit zurecht kommt. Folglich sind meine Freundin und ich mit den nerven am ende, weil alles mögliche an ihr und mir hängen bleibt.
Ich habe mich die tage rund um die Uhr um meine Freundin, ihre viel jüngeren geschwister und meiner "Stiefmutter" gekümmert. Sowohl ich als auch meine freundin hatten die letzten 6 Tage kaum schlaf und... und es zerrt so sehr an den Kräften.

Mir ist viel zu spät aufgefallen das ich schon über 3 tage abwesend bin, ohne das bescheid gegeben wurde. Mir ist bewusst was das für ein vergehen ist. Ich weis auch das ich mich schnellstmöglich jetzt melden sollte aber so dumm es klingt, ich weis nicht wie.

Ich würde sofort den befehl bekommen zur Einheit zu fahren.

Wie soll ich am Telefon meine Situation erklären ?

Womit habe ich zu rechnen ?

Ich bin sehr stark am überlegen die Bundeswehr zu verlassen, da ich erstmal nicht weg kann und auch nicht weis wie es weiter geht.

Kann ich eine sofortige "Kündigung" nach dem vergehen so einfach einreichen ? Wenn ja wie würde das gehandhabt werden ?



Danke schonmal.

P.s.: Ich wünsche mir schnelle und Konstrukive Hilfe, bitte. (Die Situation ist wie sie ist, da bringt kein "Hätte" etwas.)

Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #1 am: 09. März 2017, 11:59:04 »

Du begehst derzeit ein Dienstvergehen und sofern du den vergangenen Montag zum Dienst hättest erscheinen müssen ab morgen 00:00 Uhr eine Straftat.
Wende dich unverzüglich an deinen Disziplinarvorgesetzten und schildere ihm die Situation - sofern möglich/er das zulässt.
Die Straftat/Das Dienstvergehen begehst du erst dann nicht mehr, wenn du dich in deiner Einheit zurückmeldest - also körperlich anwesend bist - oder dein Disziplinarvorgesetzter dir anderweitige Möglichkeiten aufzeigt, denen du folgst.

"Ich weiß nicht wie" ist übrigens wirklich das dümmste, was du sagen kannst. Telefon und anrufen oder einfach hinfahren.

Ich bin sehr stark am überlegen die Bundeswehr zu verlassen, da ich erstmal nicht weg kann und auch nicht weis wie es weiter geht.

Das riecht ja schon fast nach Fahnenflucht. ;)
Wende dich an deinen Chef und folge seinen Befehlen!

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

slider

  • Gast
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #2 am: 09. März 2017, 15:22:12 »

Die Situation ist sicher nicht schön. Aber dir muss mal bewusst werden, dass du eben nicht nur Verpflichtungen gegenüber Familie und Freunden hast sondern auch gegenüber deinem Arbeitgeber. Du kannst nicht einfach so sagen "ist gerade schlecht, ich kann nicht kommen" ... auch nicht bei zivilen Arbeitgebern.
Hättest du frühzeitig Bescheid gesagt und deine Situation erklärt hätte ein vernünftiger KpChef sicher kurzfristig Urlaub gewährt. So ist die Situation jetzt echt beschissen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es dir weiterhilft, wenn seitens der Bundeswehr auch noch Maßnahmen gegen dich ergriffen werden (Feldjäger). Dann fahr doch lieber zu deiner Einheit, kläre die Situation, beantrage die Entlassung (bzw- Dienstzeitverkürzung), regle das ordentlich und kümmere dich dann in Ruhe um deine Probleme zu Hause.
Gespeichert

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #3 am: 09. März 2017, 20:46:55 »

Zitat
Mir ist viel zu spät aufgefallen das ich schon über 3 tage abwesend bin, ohne das bescheid gegeben wurde.

Selten so ein dummes Geschwätz gelesen. Wie kann einem nicht auffallen, dass man nicht im Dienst ist??? Das ist wirklich völliger Blödsinn.

Zitat
und sofern du den vergangenen Montag zum Dienst hättest erscheinen müssen ab morgen 00:00 Uhr eine Straftat.

Sehr richtig! Eigenmächtige Abwesenheit von mehr als 3 Kalendertagen ist eine echte Straftat! Das heißt, du wirst Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Der Ärger bei der Bundeswehr ist dann fast schon das kleinere Problem.

Zitat
Hättest du frühzeitig Bescheid gesagt und deine Situation erklärt hätte ein vernünftiger KpChef sicher kurzfristig Urlaub gewährt.

Ebenfalls sehr richtig. Wenn man eine solche Situation erlebt und das seinem Chef erklärt, würde jeder auch nur halbwegs vernünftige Chef Urlaub gewähren. Im größten Notfall - sollte der Chef wirklich völlig herzlos sein - würde ich mich krank melden und auf einen verständnisvollen Arzt hoffen. Jedenfalls würde ich nicht einfach so wegbleiben. Und dass man nicht einfach so wegbleiben darf, muss jedem Soldat klar sein.

Gespeichert

Jens79

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.603
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #4 am: 10. März 2017, 17:54:34 »

Schade das der TE sich nicht mehr meldet.

Ich befürchte das er die Ratschläge nicht angenommen hat und alles weitere jetzt seinen Weg nimmt.
Und alles nur, weil er sich nicht ein paar Minuten Zeit nimmt und seinen DV in Kenntnis setzt.

Bei allem Verständnis für die privaten Probleme, wird ihm dieses Verhalten und das was daraus resultiert wohl noch länger beschäftigen

Sollte er hier noch mitlesen mein dringender Rat: Ruf deinen DV an.
Gespeichert
 

Getulio

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.044
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #5 am: 10. März 2017, 18:38:32 »

Nun ja, ich denke, dass er sich mittlerweile jedenfalls die Kündigung sparen kann, das wird nach aller Voraussicht nun die Bundeswehr erledigen. Mit dem Unterschied, dass sich eine evtl. spätere Wiedereinstellung nach fristloser Entlassung schwieriger gestalten sollte als nach eigener Kündigung in der Probezeit.
Gespeichert

KillBurn93

  • ****
  • Online Online
  • Beiträge: 687
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #6 am: 10. März 2017, 18:41:44 »

Oder es gab Besuch von den Feldjägern und er sitzt schon im Café Viereck ???
Gespeichert
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.525
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #7 am: 10. März 2017, 18:46:42 »

Oder es gab Besuch von den Feldjägern und er sitzt schon im Café Viereck ???

Das BV ist doch wahrscheinlich heute erst rausgegangen. So schnell sind die Feldjäger ja  nun doch nicht.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KillBurn93

  • ****
  • Online Online
  • Beiträge: 687
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #8 am: 10. März 2017, 18:51:47 »

In der GA ist uns jemand "abhanden" gekommen der wurde am Mittag des 4 Tages vorbei gebracht ???
Wobei die Geschwindigkeit sicher auch am DV hängt und wie viel effektiv zu tun ist beim zuständigen Feldjägerkommando ;D

Aber da kennt sich sicher jemand anderes besser aus als ich^^
Gespeichert
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Jens79

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.603
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #9 am: 10. März 2017, 19:17:38 »

Oder es gab Besuch von den Feldjägern und er sitzt schon im Café Viereck ???

Das BV ist doch wahrscheinlich heute erst rausgegangen. So schnell sind die Feldjäger ja  nun doch nicht.

Täusch dich mal nicht. Wenn die Sterne gut stehen kann das echt schnell gehen.

 ;D
Gespeichert
 

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #10 am: 10. März 2017, 19:38:02 »

Seit dem Wegfall der Wehrpflicht kommt es doch sowieso nur noch recht selten vor, dass Soldaten eingefangen werden müssen. Für die Feldjäger daher sicher eine willkommene Abwechslung und eine Gelegenheit, in "alten Zeiten" zu schwelgen. :) :) :)

Gespeichert

Jens79

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.603
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #11 am: 10. März 2017, 20:42:54 »

Da hast du aber keine Zahlen, oder die falschen.  ;)

Gespeichert
 

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #12 am: 10. März 2017, 23:38:56 »

Kommt das immer noch regelmäßig vor?
Gespeichert

Jens79

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.603
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #13 am: 11. März 2017, 07:18:18 »

Ja. Kommt es. Jetzt sind es halt mit Masse SaZ. Vom Gefreiten bis zum Hptm. Einen Unterschied vor/nach Wehrpflicht gibt es nicht.

Ich schreib dir Dienstag mal ne PN mit Zahlen.
Gespeichert
 

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #14 am: 11. März 2017, 08:16:59 »

Die sicherlich nicht nfD sind  ;)
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de