Weiß die Bundeswehr überhaupt schon von dem Verfahren? Wenn die Bundeswehr nichts davon weiß, kann es auch kein Verfahren geben.
Die 10,- Euro Tagessatzhöhe sprechen dafür, dass zumindest die Staatsanwaltschaft keine Ahnung hat, dass der Fragesteller Soldat ist. Denn wenn sie es wüsste, wäre die Tagessatzhöhe deutlich höher gewesen. Daher wird es vermutlich seitens der Staatsanwaltschaft auch keine MiStra (Mitteilung in Strafsachen) an die Bundeswehr geben. Der Soldat könnte daher einfach mal die Füße still halten.
Wenn die Bundeswehr aber davon erfährt, dann wird es ein gerichtliches Disziplinarverfahren geben. Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht, damit liegt ein Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht vor (§ 17 Abs. 2 Satz 2 Soldatengesetz) und somit kommt es zum Disziplinarverfahren.
Ich glaube nicht, dass es für eine Dienstgradherabsetzung reicht. Ich würde hier eher mal auf ein kurzes bis mittleres Beförderungsverbot tippen.