Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 26. April 2024, 09:26:07
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wer darf bei einem Dienstvergehen ermitteln welche Rechte hab ich als Soldat?!?  (Gelesen 7870 mal)

Unverbesserlich

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37

Hallo alle zusammen,

Folgender Sachverhalt...

Ich bin OBtsm und wurde zu einer "Vernehmung als Soldat" zum Chef befohlen. Mir wurde gesagt was mir vorgeworfen wurde und ich habe meine Aussage gemacht. Soweit alles gut...Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen nur habe ich jetzt erfahren, dass Zeugen nicht vom Chef befragt wurden sondern zu erst von einem Obermaat aus dem Geschäftszimmer über mich und mein Dienstvergehen (ohne Protokolle oder ähnliches) mit der Bitte mir aber davon nichts zu erzählen.

Frage: kann es denn sein das sowas rechtens ist bzw das über ein laufendes Verfahren im Geschäftszimmer, Mannschaftsdienstgrade von einem Obermaat ausgefragt werden?!?

Frage: sind Screenshots von WhatsApp Verläufen als Beweismittel zulässig?!?

Frage: darf ich wissen wer als Zeuge ausgesagt hatte und mir die Protokolle angucken?!?

Zusatz: Es handelt sich um keine Straftat..."nur" um ein Dienstvergehen...

Ich auch jetzt nach Möglichkeiten alles von mir abzuwenden da Beurteilungen anstehen und ich gern BS werden möchte...ich hoffe mir kann jemand helfen.


Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.524

Zitat
Frage: kann es denn sein das sowas rechtens ist bzw das über ein laufendes Verfahren im Geschäftszimmer, Mannschaftsdienstgrade von einem Obermaat ausgefragt werden?!?

Mit Sicherheit nicht. Nur der Chef oder ein von ihm beauftragter Offizier dürfen den "beschuldigten" Soldaten vernehmen, wobei der Disziplinarvorgesetzte mindestens das Schlußgehör selbst vornehmen soll.
Offiziere oder in einfach gelagerten Fällen der Spieß dürfen vom Chef beauftragt werden, Zeugen zu vernehmen, wobei der Spieß Zeugen bis zum Diienstgrad StUffz vernehmen darf.

Zitat
Frage: darf ich wissen wer als Zeuge ausgesagt hatte und mir die Protokolle angucken?!?

Soweit mir das noch in Erinnerung ist, muss dem Beschuldigten beim Schlußgehör der gesamte Vorgang zur Kenntnis gegeben werden. Berichtigt mich, wenn ich mich irre.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tasty

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 578

Klaus genauso habe ich das auch noch in Erinnerung.
Gespeichert

tank1911

  • Gast

1. Vernehmen, damit ist die protokollierte Aussageaufnahme gem. WDO gemeint, darf der DV und jeder von ihm damit beauftrage Offz. Der KpFw darf zusätzlich Mannschaften vernehmen. Wenn ein Uffz andere "befragt" dann darf das zumindest nicht Bestandteil der Ermittlungen sein. Fällt unter die Rubrik "ich hab das mal gehört".

2. Sie haben als Beschuldigter das Recht der Einsichtnahme in die Akte. Die VP anhören zu lassen ist zusätzlich sinnvoll.

3. WhatsApp Protokolle. Ich kann aus einer Rücksprache mit der Wehrdisziplinaranwaltschaft bestätigen, dass dies verwendet werden darf, wenn der Besitzer des Smartphones zustimmt, dass der Vernehmende Einsicht haben darf.
Gespeichert

tank1911

  • Gast

Edit: Nochmal WDO geprüft. KpFw bis inkl. UoP ;)
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.524

Ich wollte schon fragen, ob es 'ne Änderung gab.  :D
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tank1911

  • Gast

Wird auch kaum gemacht. Der Spieß hat andere Sachen zu tun  :)
Gespeichert

Unverbesserlich

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37

Danke schön für die schnellen Infos...

Die Einsicht in die Akte...darf ich das auch mitten im Verfahren oder erst wenn alles abgeschlossen ist?!?

Was ist wenn es keine WhatsApp Protokolle sind sondern "nur" Screenshots...also quasi aus einer Unterhaltung einfach aus dem Gespräch einzelne Dinge "abfotografiert"?!?

Können Verfahrensfehler zur Aufhebung des Verfahrens führen?!? Wenn ja ist das mit dem Obermaat ein solcher Fehler?!?

Kann ich es melden bzw mich beschweren wenn sich über dieses noch offene Verfahren dieser Obermaat mit Mannschaftern darüber unterhält um Informationen einzuholen?!?
Sollte ich dies im Gespräch bei der Vernehmung ansprechen?!?

Die anschuldigungen sind sehr Waage und bis auf eine konkrete Zeugenaussage ist alles andere nur "Hören, Sagen".

Wie schon erwähnt...ich suche nach etwas was zur Aufhebung des Verfahren reicht. Unser Chef ist zurück zeiz im Urlaub und der Zugoffizier macht das (Leutnant) er schrieb das Protokoll...derjenige der mich befragte war ein (Oberleutnant der Reserve) der gerade erst eine Übung bei uns begonnen hat...ist das so und ordnung?!?
Gespeichert

Unverbesserlich

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37

Manche Sätze sind Kauderwelsch...sorry...Autokorrektur auf dem Handy...
Gespeichert

Andi8111

  • Gast

Ich glaube, Sie sollten den Fehler erstmal bei sich suchen. Das Verfahren wurde sicher nicht aus Langeweile eingeleitet. Stehen Sie zu dem Mist, den Sie verbockt haben und warten das Ergebnis der Vernehmungen und Ermittlungen ab.

Davon unberührt dürfen Sie sich über alles beschweren, weswegen sie sich beschwert fühlen. Ob das Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.

Und über alle weiteren Details können wir hier höchstens spekulieren, was weder Ihnen etwas bringt, noch uns.
Gespeichert

Andi8111

  • Gast

Ach, und welche Rechte Sie haben, steht in der WDO. Und in der WBO.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.524

Zitat
der Zugoffizier macht das (Leutnant) er schrieb das Protokoll...derjenige der mich befragte war ein (Oberleutnant der Reserve) der gerade erst eine Übung bei uns begonnen hat...ist das so und ordnung?!?

Wer ist denn der offizielle Vertreter im Amt? Das muss ja irgendwie befgohlen worden sein.

Hat der Olt als Vernehmender alle Formalien eingehalten?
- hat er Ihnen eröffnet, welches Dienstvergehen Ihnen zur Last gelegt wird?
- hat er Sie belehrt, dass Sie zur Sache keine Aussage machen müssen?
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.603

Lieber TE

Ich schließe mich Andi an.

SIE haben Mist gebaut und versuchen jetzt mit allen Mitteln, Ihren Arsch aus der Schlinge zu bekommen. Das ist erbärmlich.
Eine Rechtliche Beratung werden Sie hier nicht bekommen. Die Quellen in die Sie sich einlesen können wurden genannt.

Der Weg einer Beschwerde steht Ihnen dann auch offen.
Gespeichert
 

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781

Wir wissen ja nicht, was du verbrochen hast.

Zu den Whattsapp-Nachrichten: Naja- wenn der Meldende mit seinem Handy zum Chef ist, ihm die Nachricht oder den Screenshot gezeigt hat, dann kann er das natürlich. (Weiss ja nicht, was da drin steht: Wenn du ihm geschrieben hast "Du dummes Ar***loch"- dann kann der chef das natürlich verwenden)

Wer ist denn der Vertreter vom Chef? Der OLt? Und wer steht im Protokoll als Vernehmender und wer als Protokollführer? Aber selbst wenn es da einen Formfehler war und OLt drin steht, obwohl Lt der Vertreter war, wird das wahrscheinlich keine Auswirkungen haben.

Was den OMt angeht: Da kommt es drauf an, wie er Kenntnis von dem Vorgang hatte und in welcher Funktion er gegenüber dem Zeugen aufgetreten ist. Geht da um Wahrung von Dienstgeheimnissen. Als GeziSoldat hat er ja durchaus Einblick in Vorgänge der KpFü. Was anderes ist es, wenn er z.B. über Gerüchte davon gehört hat und er aus Neugier mit dem Zeugen gesprochen hat.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

tank1911

  • Gast

Ich halte mit den Hinweisen der Kameraden hier.

Screenshots reichen. Akteneinsicht können Sie jederzeit beantragen. Noch ein Hinweis von mir. Sie werden für ein Fehlverhalten bestraft werden, wenn das Ermittlungsverfahren korrekt geführt wurde und der Disziplinarvorgesetzte alleine von Ihrer Schuld überzeugt ist.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de