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Autor Thema: DVag - Urlaub, Sonderurlaub, Dienstbefreiung? (Hessischer Landesbeamter)  (Gelesen 3963 mal)

Hesse+

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Guten Abend,

mein erster Eintrag ist gleich eine Frage. Ich plane den ungedienten Einstieg (ohne Nutzung meiner zivilen Qualifikation) in der Reserve. Nach meiner Interessensbekundung habe ich erfreulicherweise die Einladung zu einer DVag einer RSU Kompanie erhalten. Diese erfolgt Montag bis Freitag, wobei ich auch nur an einzelnen Tagen teilnehmen könnte. Je nach Wunsch erfolgt die formelle Zuziehung.

Wie wird die Abwesenheit mit meinem Dienstherrn (Land Hessen, ich bin Landesbeamter) geklärt? Nach ausgiebiger Recherche bin ich immer noch nicht schlüssig, vielleicht hat jemand Erfahrungswerte.

1. Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2, Ziffer 6064, http://www.reservisten-hessen.de/resources/A2-1300-0-0-2-H-20151009.pdf
--> Dienstbefreiung bei eintägiger DVag, sonst Sonderurlaub

2. Nach § 16 HUrlVO Nr. 2 a) wird Dienstbefreiung gewährt u.a. "zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen.
--> ich tippe eine DVag könnte sowohl unter persönliche Bildung, Fortbildung als auch Lehrgang/Veranstaltung zählen, die staatsbürgerlichen und politischen Interessen dient. Eine Begrenzung auf einen Tag sehe ich nicht.

3. Kann ich ganz normalen Erholungsurlaub nehmen, obwohl in der Zeit der DVag ein Wehrdienstverhältnis besteht?

4. Müsste ich bei einer mehr als eintägigen Teilnahme unbezahlten Sonderurlaub aus wichtigem Grund nach § 15 HUrlVO nehmen (Grund wäre z.B. Fortbildung, warum dann aber nicht § 16 Nr. 2a?) (Besoldung nur möglich, wenn in dienstlichem Interesse, das ist eine DVag sicher nicht, 5 Tage also ziemlich teuer für mich).

5. Wäre eine DVag eine "staatsbürgerliche Pflicht", müsste ich meine Abwesenheit (in Hessen) nur Anzeigen. Aber da es freiwillig ist, kann es keine Pflicht sein.

Vielen Dank!
Ein Hesse :)
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SDW

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Mal ganz blöd gefragt: was sagt denn Dein aktueller Dienstherr, sprich Vorgesetzter, dazu?
Der sollte ja wissen, wie sowas zu handhaben ist.

Ist in meinen Augen am ehesten mit ner Fortbildung für die Freiwillige Feuerwehr oder THW vergleichbar, wie wird das denn da gehandhabt, gibt's da Fälle bei den Kollegen?
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Hesse+

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Erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Meine Interessensbekundung hatte ich der "Vizevorgesetzten", die gleichzeitig auch meine Vertreterin ist, schon explizit mitgeteilt. Damit weiß auch der Vorgesetzte Bescheid, der es denke ich auch im Rahmen des Hessentages mitbekommen hat, da wir gemeinsam am Tisch saßen und uns unterhielten. Von der Vizevorgesetzten wurde es interessiert zur Kenntnis genommen. Wenn es sich im Rahmen hält und es dienstlich vertretbar ist (wäre es zu den fraglichen Tagen), würden mir denke ich keine Steine in den Weg gelegt.

Aktuell vertrete ich sie, kann sie daher auch erst am Dienstag ansprechen. Einladung kam am Donnerstag, Rückmeldung (also auch mit den Tagen) an den StFw und OrgFw RSU muss zur Veranlassung aller organisatorischen Maßnahmen bis 4. August erfolgen.

Die Abklärung mit dem Dienstherren möchte ich möglichst informiert angehen. Unbezahlter Sonderurlaub wäre eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung. Da würde ich dann lieber (zusätzlich zu vllt. einem Tag Dienstbefreiung laut "Reservistenhandbuch") "normalen" Urlaub nehmen. Laut Handbuch ruht das Arbeitsverhältnis während der Reservistendienste. Also nicht während einer DVag, also könnte ich vielleicht für eine DVag meinen Urlaubsanspruch verwenden.

Vielen Dank!
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Exberliner

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der andere Weg - Heranziehung  :-)  Freistellung mit oder ohne Bezahlung und mit oder ohne Untersicherung/Erstattung zum AG
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Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

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es sollte Unterhaltssicherung heissen   sorry
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Tasty

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Kannst Du nicht einfach Urlaub oder Überstundenausgleich nehmen? Das ist doch am unkompliziertesten, würde ich auch so machen.
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BulleMölders

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Ich würde mich da ja mal mit der Personalstelle kurz schließen. Was Vorgesetzte meinen ist ja schön und gut aber die Personalstelle hat da doch sicher auch noch ein Wörtchen mit zu reden. Zumindest wenn es um Sonderurlaub und der gleichen geht.
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Tasty

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4. Müsste ich bei einer mehr als eintägigen Teilnahme unbezahlten Sonderurlaub aus wichtigem Grund nach § 15 HUrlVO nehmen (Grund wäre z.B. Fortbildung, warum dann aber nicht § 16 Nr. 2a?) (Besoldung nur möglich, wenn in dienstlichem Interesse, das ist eine DVag sicher nicht, 5 Tage also ziemlich teuer für mich).

In der Zentralrichtlinie wird für Bundesbeamte auf §5 Satz 1 SUrlVO verwiesen. Leider hat das Land Hessen offensichtlich keine eigenständige SUrlVO sondern nur die allgemeine HUrlVO, die, was Sonderurlaub angeht, recht dürftig gestrickt ist :(
Beim Vergleich von §5 SUrlVO (Bund) und HUrlVO käme ich da vom Sinn der Vorschrift ausgehend am ehesten auf §16 Nr 2a, auch wenn es im Wortlaut nicht ganz genau übereinstimmt.
Einen Versuch wäre es doch wert, mehr als abgelehnt werden kann es ja nicht.
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