Guten Abend,
mein erster Eintrag ist gleich eine Frage. Ich plane den ungedienten Einstieg (ohne Nutzung meiner zivilen Qualifikation) in der Reserve. Nach meiner Interessensbekundung habe ich erfreulicherweise die Einladung zu einer DVag einer RSU Kompanie erhalten. Diese erfolgt Montag bis Freitag, wobei ich auch nur an einzelnen Tagen teilnehmen könnte. Je nach Wunsch erfolgt die formelle Zuziehung.
Wie wird die Abwesenheit mit meinem Dienstherrn (Land Hessen, ich bin Landesbeamter) geklärt? Nach ausgiebiger Recherche bin ich immer noch nicht schlüssig, vielleicht hat jemand Erfahrungswerte.
1. Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2, Ziffer 6064,
http://www.reservisten-hessen.de/resources/A2-1300-0-0-2-H-20151009.pdf--> Dienstbefreiung bei eintägiger DVag, sonst Sonderurlaub
2. Nach § 16 HUrlVO Nr. 2 a) wird Dienstbefreiung gewährt u.a. "zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen.
--> ich tippe eine DVag könnte sowohl unter persönliche Bildung, Fortbildung als auch Lehrgang/Veranstaltung zählen, die staatsbürgerlichen und politischen Interessen dient. Eine Begrenzung auf einen Tag sehe ich nicht.
3. Kann ich ganz normalen Erholungsurlaub nehmen, obwohl in der Zeit der DVag ein Wehrdienstverhältnis besteht?
4. Müsste ich bei einer mehr als eintägigen Teilnahme unbezahlten Sonderurlaub aus wichtigem Grund nach § 15 HUrlVO nehmen (Grund wäre z.B. Fortbildung, warum dann aber nicht § 16 Nr. 2a?) (Besoldung nur möglich, wenn in dienstlichem Interesse, das ist eine DVag sicher nicht, 5 Tage also ziemlich teuer für mich).
5. Wäre eine DVag eine "staatsbürgerliche Pflicht", müsste ich meine Abwesenheit (in Hessen) nur Anzeigen. Aber da es freiwillig ist, kann es keine Pflicht sein.
Vielen Dank!
Ein Hesse