Quelle: BMVg
Terrorfall-Übung von Polizei und Bundeswehr im Februar
Berlin, 31.08.2016.
Bund und Länder haben sich auf eine gemeinsame Stabsrahmenübung von Polizei und Bundeswehr geeinigt. Dabei soll das Zusammenwirken von Polizei und Bundeswehr im Falle eines Terroranschlags geprobt werden. Die Übung soll voraussichtlich im Februar stattfinden.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen beriet darüber am 31. August in Berlin mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière sowie dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, dem saarländischen Innenminister Klaus Bouillon, sowie den Länderinnenministern Lorenz Caffier aus Mecklenburg- Vorpommern und Ralf Jäger aus Nordrhein-Westfalen.
Kommunikations- und Entscheidungsabläufe
Ergebnis des Treffens im Bundesinnenministerium: Es soll unverzüglich eine Projektgruppe eingerichtet werden, in der Vertreter aus Bund und Ländern die weiteren Vorbereitungen auf die Stabsrahmenübung planen. Für die Durchführung sollen schließlich vier Länder ausgewählt werden. Die übrigen Länder erhalten dabei Beobachterstatus. Bei der Stabsrahmenübung sollen vorrangig Kommunikations- und Entscheidungsabläufe zwischen Polizei und Bundeswehr im Bund-Länder-Rahmen eingeübt werden.
Von der Leyen sagte, das Gespräch mit ihrem Kabinettskollegen und den Innenministern der Länder sei von Einigkeit und Vertrauen geprägt gewesen. Die Polizei entscheide, ob die Hilfe der Bundeswehr im Fall von Großschadenslagen, etwa nach Terroranschlägen, gebraucht werde. Die Polizei entscheide weiter, welche Fähigkeiten benötigt würden. Wichtig, so die Ministerin: „Mir ist daran gelegen, dass wir das üben“. Sie betonte weiter: „Dafür war die Sitzung heute ausgesprochen hilfreich.“
Feldjäger, Sanitäter, Transport und Aufklärung
De Maizière sagte, die Gespräche seien konstruktiv und zielführend gewesen. Er betonte: Die Polizei in Bund und Ländern sei gut aufgestellt. Gleichwohl sind nach seiner Einschätzung schwere Terrorlagen über mehrere Tage hinweg vorstellbar. In Fällen wie diesen sei in der Verfassung klar geregelt: „Die Polizei ist zuständig.“ Doch die Bundeswehr könne in diesen Situationen „eine große Hilfe“ sein. So etwa mit ihren Feldjägern und ihren Sanitäts-, Transport- und Aufklärungsfähigkeiten.
„Ich bin froh, dass wir uns einig sind“, sagte Klaus Bouillon. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz erklärte, nun würden rasch die Länder ausgewählt, in denen die Stabsrahmenübung aller Voraussicht nach im Februar stattfinden könnte. Sein Amtskollege aus Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, betonte die Handlungsfähigkeit des Staates. Ausdrücklich begrüßte der Innenminister, „dass wir uns sehr schnell auf ein Verfahren einigen konnten“. Das sei ein positives Signal für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.
Ralf Jäger unterstrich die konstruktive Atmosphäre des Gesprächs. Der NRW-Innenminister hob den unaufgeregten und unideologischen Charakter der Unterredung hervor.
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Quelle : BMVg
Überblick: Die Bundeswehr im Konzept Zivile Verteidigung
Berlin, 25.08.2016.
Das neue Konzept Zivile Verteidigung (KZV) der Bundesregierung ist am 24. August vom Bundeskabinett beschlossen worden. Auch die Bundeswehr spielt darin eine Rolle.
Nach Regierungsangaben ist das Papier eine Fortentwicklung des Zivilschutzkonzeptes von 1995, das von der sicherheitspolitischen Entspannung nach dem Ende des Kalten Krieges geprägt ist. Das neue Konzept folgt der Bedrohungseinschätzung des im Juli beschlossenen sicherheitspolitischen Weißbuchs der Bundesregierung.
Die derzeitige Praxis der zivil-militärischen Kooperation, die im Fall der zivilen Verteidigung zum Tragen käme, bezeichnete der Stellvertretende Sprecher des Verteidigungsministeriums, Boris Nannt, in der Regierungspressekonferenz in Berlin als ein etabliertes Verfahren. So waren etwa in der Folge des Amoklaufs von München rund 100 Soldaten der Bundeswehr in Reserve gehalten worden. „Das Verfahren, wie wir die Bundeswehr mit den Reservistenstellen jetzt aufgebaut haben, läuft sehr gut“, so Nannt.
Die Bundeswehr verfüge durch ihre Landeskommandos über einen direkten Draht zu den Landesregierungen. Darüber hinaus gebe es die Kreisverbindungskommandos, Bezirkskommandos und Kräfte wie die regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte.
„Mit den Strukturen, die auf den Landesebenen und darunter aufgebaut haben, klappt das sehr gut. Das ist ein etabliertes Verfahren, das gut läuft. Wir haben dort auch eine enge Abstimmung.“
Die Wehrpflicht bleibt ausgesetzt
In dem neuen Konzept wird ein konventioneller Angriff auf das deutsche Staatsgebiet weiter als unwahrscheinlich eingeschätzt. Allerdings bestehe grundsätzlich die Gefahr von Terroranschlägen oder von Angriffen aus dem Cyberraum, etwa auf die kritische Infrastruktur wie Wasser- und Stromversorgung.
In der öffentlichen Debatte um das Konzept Zivile Verteidigung ist die Wiedereinführung der Wehrpflicht Thema gewesen. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass sie derzeit keinen Grund sehe, die Wehrpflicht wieder einzusetzen.
Die Wehrpflicht war am 1. Juli 2011 nach 55 Jahren ausgesetzt worden, weil die Bundesregierung sie sicherheitspolitisch und militärisch nicht mehr für notwendig hielt. An dieser Einschätzung habe sich nichts geändert, wie in dieser Woche noch einmal der Stellvertretende Sprecher des Verteidigungsministeriums, Boris Nannt, deutlich machte. Ein Pflichtdienst ist jedoch weiter im Grundgesetz verankert und könnte bei Bedarf per Gesetz wieder eingeführt werden.
Zivile Unterstützung der Streitkräfte
In dem Konzept Zivile Verteidigung geht es unter anderem um die zivile „Unterstützung der Streitkräfte“ im Verteidigungsfall. In diesem Kontext wird die Notwendigkeit zusätzlicher Unterkünfte im Falle der Wiedereinführung der Wehrpflicht betont. Dann entstehe ziviler „Unterstützungsbedarf der Bundeswehr bei Heranziehungsorganisation und Unterbringungsinfrastruktur“. Demnach müssten zivile Firmen an Bau und Instandsetzung von Kasernen beteiligt werden.
Es sei Aufgabe des zivilen Bereiches, so das Konzept, die Bundeswehr und ihre Verbündeten bei der Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsbereitschaft zu unterstützen. Bedarf an ziviler Unterstützung sieht das Konzept in mehreren Bereichen:
a)
Im Falle von Cyberattacken auf Telekommunikationsunternehmen seien „geeignete Maßnahmen“ verfügbar zu halten, „welche die elektronische Kommunikation ersetzen können“.
b)
Weiter wird die zivile Hilfe für Verlegung der Soldaten thematisiert. Demnach sei im gesetzlichen Rahmen die zivile Unterstützung für die Bundeswehr vorzubereiten, damit die Soldaten der Bundeswehr ihre Einsatzgebiete erreichen könnten. So die zivile Hilfe bei der Lenkung des zivilen und militärischen Straßenverkehrs. Weiter das Bereitstellen von Treibstoff. Zudem sei es denkbar, zivile Verkehrsmittel, -leistungen und -einrichtungen zur Verlegung der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen.
c)
Die Zivilschutzplaner fassen auch die zivile Hilfe bei der Verpflegung der Soldaten ins Auge. Nach ihren Worten gebe es in den Streitkräften „lediglich eine begrenzte Vorhaltung von Verpflegung für die Durchführung von Einsätzen, die eine durchhaltefähige Versorgung der Kräfte der Bundeswehr insgesamt nicht sicherstellt“. Zusätzlicher Bedarf sei „über die privatwirtschaftlich organisierte Lebensmittelwirtschaft über den freien Markt zu organisieren“.
d)
Für den Fall, dass eine Versorgung über den freien Markt nicht mehr gewährleistet werden könne, sieht das Konzept Rationierung vor: Es sei von Seiten der Bundesregierung eine Ernährungsnotfallvorsorge im Krisenfall per Rechtsverordnung sicherzustellen. Dabei gehe es beispielsweise um „Verfügungsbeschränkungen und Abgabepflichten hinsichtlich des Anbaus, der Verarbeitung, Verteilung und des Verkaufs von Lebensmitteln“.