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Autor Thema: Jugendstrafe ersichtlich???  (Gelesen 13974 mal)

Thriller89

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #15 am: 28. November 2006, 16:28:12 »


...seitdem bin ich sauber habe mein leben komplett geändert...

nein, hast du nicht..., [...]

So pauschal würde ich das nicht sagen - ja, er hat (nochmal) Mist gebaut. Aber deswegen muss die Aussage mit dem komplett geänderten Leben noch lange nicht falsch sein ;)


Zitat
Lange Rede kurzer sinn: man kann  daran jetzt nicht pauschal beurteilen, dass er sein Leben nicht verändert hätte.

Da gebe ich dir Recht.

Zwei identische Aussagen in einem Beitrag (*klugscheiß  ;D und nicht bösgemeint*  ;) )


Zitat
Ihr solltet auch mal die "guten Seiten" erkennen.

Die da wären?

Naja, die wären in den ursprünglich löblichen Gründen zur Bundeswehr zu wollen zu finden, und das so sehr, dass er eine Lüge in kauf nahm. Denn die meisten lügen doch heute, um _nicht_ zur Bundeswehr zu gehen. Wenn man sich mit so einem Risiko belastet, um zur BW _zu dürfen_, dann ist dies irgendwo schon lobenswert.
Das dies dennoch der falsche Weg ist, bestätigte ich ja bereits.

/Edit
(kleine Formänderung direkt nach Posting)
« Letzte Änderung: 28. November 2006, 16:30:58 von Thriller89 »
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StOPfr

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #16 am: 28. November 2006, 16:47:09 »

Ich komme auf meinen Eintrag vom 27. 11. zurück, in dem ich ein gewisses Maß an Verständnis für die Chancen nach Klarstellung der Lüge aufgebracht habe.
Zur Präzisierung: Das funktioniert, wenn überhaupt (und ich bin da sehr, sehr skeptisch; - siehe wolverines Anmerkung zur "Teufelsklausel") natürlich nur, wenn der Threadersteller sofort und ohne Verzug seinen Fehler eingesteht und die Dinge klarstellt.
Weiteres Abwarten lässt eindeutig darauf schließen, dass er es auf den Versuch ankommen lässt, dass niemand von seiner Jugendstrafe erfährt. Es wird rauskommen, - und das wäre dann der absolut fehlgeschlagene Start in ein neues Leben gewesen...

Ich rekapituliere: Für einen künftigen Vorgesetzten ist dies eigentlich jetzt schon ein denkbar unmöglicher Start; - auch eine vermeintlich "lobenswerte Lüge" bleibt ein Einstellungsbetrug.
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Thriller89

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #17 am: 28. November 2006, 17:26:30 »

auch eine vermeintlich "lobenswerte Lüge" bleibt ein Einstellungsbetrug.


Ja, wessen Meinung ich ja auch bin.
Das dies dennoch der falsche Weg ist, bestätigte ich ja bereits.
Ich wollte nur die guten Seiten des "Angeklagten" hervorheben.  :)

Damit dürfte das Thema dann wohl endgültig geklärt sein?

Gruß
Andreas

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heffernan187

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #18 am: 28. November 2006, 17:48:02 »

hallo, danke für eure zahlreichen antworten,ich werde jetzt wie folgt vorgehen,ich werde wenn ich zum psychologen gerufen werde gleich auf meinen fehler im antrag ansprechen,dadurch kann ich zumindest beweisen das ich meinen fehler eingesehen habe und dies kann ja auch eine stärke sein  ;)

mfg
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HangLoose

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #19 am: 28. November 2006, 21:41:16 »

Mach dir nur nicht allzuviele Hoffnungen das es gut ankommt.

Ich kann die Leute, die hier versuchen sein Verhalten als "löblich" darzustellen, absolut nicht verstehen.
So jemand hat in meinen Augen nichts bei der Bundeswehr zu suchen.

Erst Straftaten begehen, dafür auch noch eine Jugendhaftstrafe absitzen. Und dann bewußt zu lügen um Soldat zu werden ist für mich in keiner Weise ein löbliches Verhalten.

Wenn man Mist gebaut hat soll man auch gefälligst dazu stehen und dieses Verhalten zeigt in keiner Weise das er wirklich etwa dazu gelernt hat. Geschweige denn geeignet ist Soldat auf Zeit zu werden.

Ich hatte auch mit der Polizei zu tun wegen Körperverletzung. Dies war mit Sicherheit eine Jugendsünde, damals mit 14 Jahren. Ich habe daraus gelernt und es damals bei meiner ersten Bewerbung angegeben.

Du solltest deine Einstellung vielleicht nochmal überdenken.

Es wurde mir absolut nicht zum Nachteil, ich war sogar Feldjäger.

mfg
HangLoose

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Thriller89

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #20 am: 28. November 2006, 23:51:45 »

Ich kann die Leute, die hier versuchen sein Verhalten als "löblich" darzustellen, absolut nicht verstehen.


Dann solltest du vielleicht nochmal meine Beiträge lesen, wonach du dann hoffentlich verstehen wirst, dass ich das Verhalten an sich in keiner Weise toleriert habe.

Zitat
Was das Verschweigen bzw. die Lüge angeht, war es natürlich dennoch der falsche Weg

Zitat
Das dies dennoch der falsche Weg ist, bestätigte ich ja bereits.

Zitat
Zitat
auch eine vermeintlich "lobenswerte Lüge" bleibt ein Einstellungsbetrug.

Ja, wessen Meinung ich ja auch bin.

Ich habe jediglich versucht, seinem Verhalten die Gute seite abzgewinnen, wohinter ein eigentlich lobenswerter Grundgedanke steht (zur BW zu wollen), der jedoch mit dem falschen Mittel (Lüge) erreicht werden sollte.

Und dann bewußt zu lügen um Soldat zu werden ist für mich in keiner Weise ein löbliches Verhalten.

Das ich das so nie gesagt habe, sollte spästens nach dieser Zusammenfassung aus meinen Beiträgen, klar geworden sein.

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madu

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #21 am: 29. November 2006, 09:24:07 »

... ich werde wenn ich zum psychologen gerufen werde gleich auf meinen fehler im antrag ansprechen...

warum willst du schon wieder warten, bis du aufgefordert wirst...?

sorry, aber ich bleibe bei meiner meinung, dass ich da nicht viel positives sehen kann...
wenn ich bockmist gebaut habe, muss ich auch dafür gerade stehen, auch wenn dadurch meine zukunft mehr oder weniger verbaut wird.

also steh auch dazu, sprich es FREIWILLIG an, und versuch nicht weiterhin, dich irgendwie durchzuschummeln...
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Timid

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #22 am: 29. November 2006, 09:32:06 »

also steh auch dazu, sprich es FREIWILLIG an, und versuch nicht weiterhin, dich irgendwie durchzuschummeln...

Nebenbei soll es durchaus vorkommen, dass man bei der OPZ/dem ZNwG ein wenig im Stress ist und dann sowas tatsächlich einfach vergisst ... ;)

Also: Wenn schon, dann möglichst jetzt noch dort melden und auf das Kreuzchen an der falschen Stelle hinweisen. Beim Psychologen wird es schon zu spät sein - der dürfte wenig Schwierigkeiten damit haben, dich für sowas zu einem solch späten Zeitpunkt im übertragenen Sinne in der Luft zu zerreissen ...
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StOPfr

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #23 am: 29. November 2006, 09:45:30 »

@ Timid:

Wir sind einer Meinung über den Vorgang.

Also: Wenn schon, dann möglichst jetzt noch dort melden und auf das Kreuzchen an der falschen Stelle hinweisen.

Das funktioniert, wenn überhaupt (und ich bin da sehr, sehr skeptisch; - siehe wolverines Anmerkung zur "Teufelsklausel") natürlich nur, wenn der Threadersteller sofort und ohne Verzug seinen Fehler eingesteht und die Dinge klarstellt.

...es geht nicht nur um freiwillig sondern auch um unverzüglich, wenn überhaupt Aussicht auf Erfolg bestehen soll. Beim Psychologen wäre dann Gelegenheit, positive Veränderungen in der Lebensführung belastbar zu begründen..

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Klaus84

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #24 am: 10. Januar 2007, 14:25:58 »

Tut mir leid wenn ich das alte Thema hier noch mal aufnehme jedoch stellt sich mir noch die Frage wie alt der Thread-Ersteller ist.
Laut meinem Wissen und der Bestätigung meiner Freundin (Rechtsanwaltsfachangestelte) werden Jugendstraftaten,
 die nicht gerade Mord & Todschlag sind oder sich all zu oft wiederholt haben mit dem erreichen des 21. Lebensjahres gelöscht und werden auch nicht weiter in Führungszeugnissen auftauchen.
Ob die Bundeswehr als Staatlicher Arbeitgeber dennoch Einsicht auf gelöschte bzw. geschlossene Akten hat weiß ich nicht.
Falls es jemand besser weiß bitte ich um Berichtigung.  :)

Trotz dem muss ich den anderen Recht geben, denn egal ob Privat, Beziehung, Familie oder Arbeit eine Lüge als Grundlage um etwas aufzubauen ist auf jeden Fall der falsche Weg.
Sieh zu das du einen Brief aufsetzt und diesen  ;)(unabsichtlichen)  ;) Fehler berichtigst, sonst wirds wohl nix mit der Bundeswehr und wenns wirklich blöd läuft trägst du auch noch rechtliche Konsequenzen weil du mit deiner Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen für die Richtigkeit deiner Angaben bürgst.

Sonst alles Gute und viel Glück.
Klaus84
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wolverine

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #25 am: 10. Januar 2007, 17:26:10 »

Im BZRG stehen für die verschiedenen Strafen auch die Löschungsfristen. Natürlich heißt gelöscht auch gelöscht. Aber es besteht ein Unterschied, ob ein Datensatz "jedermann" zugänglich gemacht wird oder eben nur Behörden. Begründet wird dies mit dem besonderen Interesse der Behörde an der Information (z. B. zur strafverfolgung oder Staatsschutz und Sicherheitsinteressen bei Einstellungen in sensiblen Bereichen). Und darum erhält ein Registerauszig Typ 0 eben andere Daten als das übliche Führungszeignis. Während das Führungszeignis auch dem Antragsteller selbst zur Weitergabe ausgehändigt wird, geht Typ 0 direkt und ausschließlich an die Behörde.

Und zur praktischen Kontrolle: Wenn das so stimmen würde, dürfte es den Einstellungsbetrug nach §§ 46, 55 SG fast gar nicht geben, da in den meisten Fällen nach JGG verhandelt wurde und eben kein Tötungsdelikt angeklagt war. Es gibt den Entlassungstatbestand jedoch zur Gemüge!
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Klaus84

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #26 am: 11. Januar 2007, 10:41:06 »

Ja da weiß ja doch noch einer mehr als er bisher gesagt hat  ;)
Ich sehe das so:
Das Jugendstrafregister wird gelöscht sobald du das 21. Lebensjahr erreicht hast. !(Ausnahmen bestätigen die Regel)!
Dies hat natürlich den Hintergrund das alle die erwachsen werden die selben Chancen im Leben haben sollen.
Manch einer macht in seiner Jungendzeit mehr Blödsinn der andere weniger, manch einer wird erwischt der andere nicht, und manch einer wird verurteilt und der andere wieder nicht.. Ich finde das bis zu einem bestimmten Grad nicht sonderlich verwerflich denn es heißt ja nicht umsonst "Jugendsünden"
Ob es hierbei aber einen Unterschied zwischen "gelöscht" und nur "nicht mehr zugänglich" gibt weiß ich leider nicht.
Da muss ich einfach mal passen und dir "wolverine" vertrauen.  ;)
Ich werd noch mal nachfragen und hier posten falls sich doch ein Fehler meinerseits eingeschlichen hat. ::)

LG aus Muc
Klaus84
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wolverine

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #27 am: 11. Januar 2007, 11:47:00 »

Ich widerspreche ja gar nicht grundsätzlich. Genau die Differenzierung trifft das BZRG anhand des Strafmaßes bzw. der Maßregel. Zusätzlich gibt es Differenzierung hinsichtlich des Nutzers der Information (Privatmann/ Behörde) und letztlich führt nicht jedes Vergehen zu einem Ausschluß für den Dienst. Nur insgesamt ist eben auch klarzustellen, dass "Eintragungen" immer einen schlechten Eindruck machen. Zumindest einen Schlechteren als keine Eintragungen! Und bei einer Mehrzal von Bewerbern gegenüber zu vergebenden Stellen kann dieser Eindruck den Ausschlag geben. Und dieser ist eben auch nicht rechtswidrig, sondern Ausdruck einer persönlichen Einschätzungsprärogative und damit des Ermessens.
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peppie

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #28 am: 11. Januar 2007, 23:05:46 »

Zählen Sozialstunden eigentlich auch dazu? (Rein interessehalber ;) )

Auf dem Bewerbungsbogen stehen nämlich jede Menge Paragraphen, ob ich danach verurteilt wurde. Ich stand nie vor Gericht sondern hab einfach 20 Sozialstunden gemacht und gut war. Mein TEFhr, weiss davon und meinte 'Das wär kein Hinderniss'.

Ja auch ich bin kein unschuldsengel -zugeb-. Ich hab das damals auch beim KWEA gesagt als ich gefragt wurde und wurde trotzdem als FWDL zugelassen. Also denke ich nicht das es bei der Bewerbung als SaZ hinderlichsein wird oder? Ich hab auch nie ein Geheimnis draus gemacht, ich war Jung und aus einem vermeindlichen Spass ist leider ernst geworden.

Edit: Das Merkblatt, welches dabei sein sollte wo die Paragraphen erklärt werden sollen, hab ich nicht empfangen.
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wolverine

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #29 am: 12. Januar 2007, 07:50:02 »

Vor der Pragraphenkette im Bewerbungsbogen steht "insbesondere"! Jedes Straf- und Ermittlungsverfahren, welches gegen den Bewerber läuft ist danach anzugeben. Und die Angabe von Verurteilungen richtet sich nach dem BZRG - wenn es danach gelöscht werden muss, muss man es nicht mehr angeben.
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