Vor fünf oder sechs Jahren war es, als den damalige Bundesinnenminister de Maizière mit der Bundesinnenministerkonferenz beschlossen hat PVB die freiwillige Möglichkeit des Reservedienstes bei der Bundeswehr zu eröffnen. Basis dafür ist eine Uminterpretation des § 42 WehrPflG "Sondervorschriften für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes" dahingehend gewesen, dass nunmehr Satz (1)
"Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören oder für diesen durch schriftlichen Bescheid angenommen sind, werden für die Dauer ihrer Zugehörigkeit nicht zum Wehrdienst herangezogen."nicht mehr als pauschaler Ausschluss des Wehrdienstes gesehen wird und damit ein
freiwilliger Dienst als Reservist in den Streitkräften möglich wird.
Vielleicht weiß hier jemand eine „Musterlösung“ und kann mir weiterhelfen?
Wie F_K bereits angedeutet hat ist die für dich relevante Laufbahn die des "Reserveoffizieranwärters außerhalb des Wehrdienstes". Dabei absolvierst du über mehrere Jahre in Wehrübungen über ein bis zwei Monate deine Laufbahnlehrgänge und Praktika und wirst am Ende Offizier. Ab diesem Moment kannst du dann in einem aktiven oder nichtaktiven Truppenteil beordert werden und wirkliche Reservistendienstleitungen machen.
Diese Laufbahn gibt es allerdings nur in einigen wenigen Truppengattungen/Verwendungen. Wenn du Panzeroffizier werden willst geht das, Feldjägeroffizier aber geht nur auf Umwegen (dann musst du die Laufbahnausbildung einmal komplett durchlaufen und dann einen Umsetzerlehrgang zum Erwerb der jeweiligen Truppengattungszugführer-ATN und etwaiger weiterer Nachweise absolvieren - wenn es den gibt).
Ich selbst hatte in meiner Kompanie einen Personenschützer des LKA unseres Bundeslandes, der über die Laufbahn ROA a.d.W. Panzergrenadieroffizier geworden ist und nachdem er alle relevanten Laufbahnlehrgänge hatte, hat er bei uns geübt und sollte auf einen Feldjägerlehrgang gehen. Hätte er sich dann nicht komplett beruflich umorientiert wäre er wohl heute nach wie vor dabei.
Dieses Beispiel soll übrigens zeigen, dass auch in Dienststellen mit hoher Personalknappheit eine Zustimmung des Dienstherrn möglich ist.
Bin ich hier überhaupt richtig oder sollte ich mich erstmal bei meiner vorgesetzten Dienststelle erkundigen?
Da es ohne das Einverständnis deines Dienstherren nicht klappen wird solltest du das tun, aber vorher solltest du dich schon mal schlau gemacht haben, um entsprechend ein "fertiges" Konzept vorlegen zu können. Nein sagen kann dein Dienstherr natürlich immer.
Ansprechpartner ist dein örtlich zuständiger Karriereberater der Bundeswehr.
Bevor ich mein Studium bei der Polizei begann, habe ich sieben Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet. Wenn ich das richtig verstanden habe wäre ich dann ein gedienter Bewerber. Hat das irgendwelche Auswirkungen ?
Nur, dass du schon einen Dienstgrad hast und evtl. keine Grundausbildung mehr machen musst.
Gruß Andi