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Autor Thema: Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende  (Gelesen 4737 mal)

Arabascan

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Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« am: 18. März 2017, 10:03:50 »

Guten Tag!
Ich hätte eine Frage, die sich auf einen Grundausbildungszug bezieht, in dem Eignungsübende und 'reguläre' Rekruten (SaZ) gemeinsam ausgebildet werden. Ist es in so einem Zug rechtens, dass ein Eignungsübender mit dem Dienstgrad Feldwebel oder höher einem Rekruten (Soldat/Jäger/ähnliches) Befehle erteilt? Und egal ob ja oder nein: Durch welches Gesetz genau ist dieses festgelegt?

Ich vermute, dass noch kein Befehlsgewalt vorliegt, da beide die gleiche Zeit in der Bundeswehr sind und aus diesem Grund noch kein Vorgesetztenverhältnis besteht, habe dazu aber noch nicht den passenden Gesetzestext gefunden.
Vielen Dank im Voraus!
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CIRK

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #1 am: 18. März 2017, 10:09:24 »

Na ja, grundsätzlich kann ein Eignungsübender gem. Paragraph 4 der VVO sehr wohl Vorgesetzter sein.
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F_K

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #2 am: 18. März 2017, 10:22:24 »

VorgV ist die richtige Abkürzung der Vorgesetztenverordnung.

Die Paragraphen 4, 5 und 6 können zur Anwendung kommen.
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Andi

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #3 am: 18. März 2017, 10:44:09 »

Na ja, grundsätzlich kann ein Eignungsübender gem. Paragraph 4 der VVO sehr wohl Vorgesetzter sein.

Wieso kann? Er ist es?
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KlausP

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #4 am: 18. März 2017, 11:13:00 »

Sind Sie Soldat? Dann sollten Sie aber schon über die Vorgesetztenverordnung unterrichtet worden sein, das ist eines der ersten Themen in der Grundausbildung.

Zitat
Ich vermute, dass noch kein Befehlsgewalt vorliegt, da beide die gleiche Zeit in der Bundeswehr sind und aus diesem Grund noch kein Vorgesetztenverhältnis besteht, habe dazu aber noch nicht den passenden Gesetzestext gefunden.

Da werden Sie auch nichts finden, weil die geleistete Dienstzeit nirgends in der VorgV erwähnt ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/svorgesv/gesamt.pdf
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KillBurn93

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #5 am: 18. März 2017, 11:28:23 »

Normalerweise sind Lehrgangsteilnehmer untereinander gleichberechtigt. Ausbilder sehen es ungern wenn sich Teilnehmer über andere Stellen, mit Hilfe ihres Dienstgrad.
Und ich kenne es auch nur das dann steuernd eingegriffen wird durch das Ausbildungspersonal.
Aber grundsätzlich sind sie Vorgesetzte mit allen Rechten und Pflichten.
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wolverine

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #6 am: 18. März 2017, 11:31:36 »

Aber grundsätzlich sind sie Vorgesetzte mit allen Rechten und Pflichten.
Sie sind Vorgesetzte! Nicht weiter. Alles andere mag eine Frage des persönlichen Führungsstils sein. Spätestens wenn etwas passiert ist und der anwesende höhere Dienstgrad nichts gemacht hat, werden auch die ganz kleinlaut werden, die sonst irgendetwas "nicht so gerne sehen".
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KlausP

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #7 am: 18. März 2017, 11:33:34 »

Zitat
Normalerweise sind Lehrgangsteilnehmer untereinander gleichberechtigt. Ausbilder sehen es ungern wenn sich Teilnehmer über andere Stellen, mit Hilfe ihres Dienstgrad.

Dazu findet sich in der Vorgesetztenverordnung aber auch nichts!
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LwPersFw

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #8 am: 18. März 2017, 11:37:01 »

Die Stellung des EÜ ergibt sich aus § 87 Abs 1 Satz 5 SG.

Daraus ergibt sich, dass er den SaZ gleichgestellt ist.

Die Befehlsbefugnis ergibt sich dann aus § 1 Abs 3 SG i.V.m. der VorgV.

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F_K

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #9 am: 18. März 2017, 12:16:40 »

... es stellt sich auch niemand "über andere" - es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht.
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mailman02

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #10 am: 18. März 2017, 13:37:37 »

Das ganze kann es ja auch auf Lehrgängen geben ohne Eignungsübende. Hab schon Bilder von Lehrgängen gesehen, da waren auch Lt, Fw usw. gemischt. Ist doch nichts anderes.

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ulli76

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #11 am: 18. März 2017, 13:43:34 »

In der GA besteht halt die Besonderheit, dass die mit höherem Dienstgrad noch gar nicht wissen, was für Rechte und Pflichten sie mit diesem Dienstgrad haben.

Ob diese Besonderheit von den Betroffenen dann angemessen eingeordnet wird, werden dann schon die Vorgesetzten, im Zweifel der DV, klären.
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mailman02

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #12 am: 18. März 2017, 13:45:31 »

War bei uns "Damals" auch ähnlich. Das war lange vor der Zeit der UA/FA Btl. da machten die Zeitsoldaten ihre AGA noch mit den normalen GWDL. Da gab es auch EÜ die meinten sich nicht am Stuben und Revierreinigen beteiligen zu müssen.

Im 1.Zug wurde das durch die Vorgesetzten gelöst, der 3. Zug löste es "eigendynamisch".
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Deepflight

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #13 am: 19. März 2017, 08:33:50 »

Ich sehe das so wie meine Vorredner, wer den DG trägt hat auch erstmal die Pflichten und ich denke mal auch die Rechte der VorgV zu beachten.
Die zutreffenden Stichworte wurden von meinen Vorrednern ja zu genüge genannt...

Da man die VorgV in der AGA wohl kaum schon kennen dürfte und es auch unkameradschaftlich wäre, da auf irgendwelchen Paragraphen runzureiten ist man gut beraten, kleine Brötchen zu backen.
Noch dazu ist man sonst fix unten durch...

Mal ganz unabhängigndavon das einen das Ausbildungspersonal im Zweifelsfall da sicherlich deutlich einbremst.
In den Videos "Die Rektuten" sieht man recht gut, dass die Ausbilder die EÜ genauso behandeln wie jeden anderen Lehrgangsteilnehmer.


Im Endeffekt eine interessante Frage, die aber -schon durch gesunden Menschenverstand - nur mit "kleine Brötchen backen" zu beantworten ist.
Denke man kann aber durchaus erwarten das ein EÜ versucht einzugreifen, wenn grade Mist im Anflug ist...im Zweifelsfall durch Information des Ausbildungspersonals (Stichwort geistige Reife)
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F_K

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Antw:Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende
« Antwort #14 am: 19. März 2017, 09:00:48 »

@ Deepflight:

Wohl eher Blindflug, oder?

Die VorgV wird, eben wegen der Bedeutung, in der GA bzw auf dem Lehrgang, gleich am Anfang unterrichtet.

Richtig ist, das die Befehlsbefugnis ein Element ist, es aber z. B. ja noch einen dienstlichen Zweck geben muss, und der kommt auf einem Lehrgang für Teilnehmer eher selten vor.
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