Autor: MiraC
« am: 29. Mai 2017, 10:21:56 »"Die LW" in Heide hat das so geregelt:
Antreten um 07:10, Vollzähligkeit, etc, Dienstschluss um 16:30 Uhr.
Vorher Stuben und Revierreinigen [Hauptsächlich Stuben, aber auch Teeküche und Treppen].
Ein einheitliches Wecken, oder einen Zapfenstreich gab es nicht.
Das ist meiner Meinung nach ziemlich SaZV konform. Probleme kann es hier geben, weil wir einen U18 Kameraden hatten der ja laut JArbSchG "nur" 40 Std arbeiten darf und nicht länger als 8 Std täglich (§8 Absatz 1), bzw 8,5 Stunden, wenn dafür an einem anderen Tag kürzer gearbeitet wird.
-> Das kollidiert meiner Meinung nach schon mit den meisten gängigen Dienstzeitregelungen (07:00 - 16:30, abzüglich einer halben Stunde Pause).
Antreten um 07:10, Vollzähligkeit, etc, Dienstschluss um 16:30 Uhr.
Vorher Stuben und Revierreinigen [Hauptsächlich Stuben, aber auch Teeküche und Treppen].
Ein einheitliches Wecken, oder einen Zapfenstreich gab es nicht.
Das ist meiner Meinung nach ziemlich SaZV konform. Probleme kann es hier geben, weil wir einen U18 Kameraden hatten der ja laut JArbSchG "nur" 40 Std arbeiten darf und nicht länger als 8 Std täglich (§8 Absatz 1), bzw 8,5 Stunden, wenn dafür an einem anderen Tag kürzer gearbeitet wird.
-> Das kollidiert meiner Meinung nach schon mit den meisten gängigen Dienstzeitregelungen (07:00 - 16:30, abzüglich einer halben Stunde Pause).