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Autor Thema: BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement  (Gelesen 8560 mal)

StOPfr

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BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« am: 07. Oktober 2016, 14:12:30 »

spiegel.de meldet aus Karlsruhe (Stand: 06.10.2016, 15.58 Uhr):

Bundesgerichtshof
Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement

Quelle
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schlammtreiber

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2016, 10:03:22 »

Ein gutes Urteil, auch weil es sich nicht darauf beschränkt, die grundsätzliche Unzulässigkeit der Klage festzustellen, sondern auch inhaltlich eine wichtige Aussage tätogt:

Zitat
Anders als zuvor das Oberlandesgericht Köln hält nun der BGH das Amtshaftungsrecht in einem solchen Fall aber für nicht anwendbar. Und selbst wenn es anwendbar wäre, so der BGH, hätte der damalige Bundeswehroberst Georg Klein "nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten" nicht erkennen können, dass sich im Zielbereich des Luftangriffs Zivilisten befanden. Die getroffene militärische Entscheidung sei daher "völkerrechtlich zulässig" gewesen.
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Gerd

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2016, 10:03:01 »

Ein gutes Urteil, auch weil es sich nicht darauf beschränkt, die grundsätzliche Unzulässigkeit der Klage festzustellen, sondern auch inhaltlich eine wichtige Aussage tätogt:

Zitat
Anders als zuvor das Oberlandesgericht Köln hält nun der BGH das Amtshaftungsrecht in einem solchen Fall aber für nicht anwendbar. Und selbst wenn es anwendbar wäre, so der BGH, hätte der damalige Bundeswehroberst Georg Klein "nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten" nicht erkennen können, dass sich im Zielbereich des Luftangriffs Zivilisten befanden. Die getroffene militärische Entscheidung sei daher "völkerrechtlich zulässig" gewesen.
Danke für die Zusammenfassung und Auswahl dieses Kernsatzes!

Ich hoffe, dass die Menschen nächstes Jahr bei der Bundestagswahl daran denken, wer zum Land und zur Demokratie steht. Und wer nicht!

Oder wer auch die unabhängige Justiz beschimpft.

Ein MdB der Linken, Jan van Aken, schrieb ausweislich des Internet-Angebots der Partei am 11. Dezember 2013:

Zitat
Dass dem Oberst keine schuldhafte Verletzung der Amtspflichten nachgewiesen werden kann, wie es im Amtsdeutsch heißt, ist kaum vorstellbar, denn mittlerweile wissen wir, dass sich seine damalige Entscheidung zum Angriff allein auf einen unzuverlässigen Informanten gestützte. Der Bombenangriff von Kundus war ein Verbrechen, das leider ungesühnt bleibt.

https://www.die-linke.de/nc/die-linke/nachrichten/detail/artikel/unfassbar-abweisung-der-klage-von-kundus-opfern/

Bin ja gespannt, ob sich "Die Linke" irgendwann im Wahlkampf entschuldigt oder weiterhin solche Falschdarstellungen wie im März 2016 verbreitet.
 
Dort steht dann: "Ein Krieg, der das Völkerrecht verletzt, um Recht und Gesetz wieder herzustellen. Das ist schon in Afghanistan, im Irak, in Mali gescheitert."

Offensichtlich gibt es dort nicht nur eine Wahrnehmungsstörung im Umgang mit Justiz oder Bundeswehr, sondern Nachholbedarf in der politischen Bildung im Hinblick auf Internationale Organisationen/Völkerrecht und/oder Nation Building.  >:(

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schlammtreiber

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #3 am: 11. Oktober 2016, 12:05:58 »

Dort steht dann: "Ein Krieg, der das Völkerrecht verletzt, um Recht und Gesetz wieder herzustellen. Das ist schon in Afghanistan, im Irak, in Mali gescheitert."

Die Genossen von der SED meinen natürlich den völkerrechtswidrigen Angriff auf Afghanistan 1979 durch die Sowjetarmee.

Obwohl, halt... nein, den Angriff hat diese Partei ja damals bejubelt und unterstützt  ;D
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Gerd

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #4 am: 11. Oktober 2016, 13:52:56 »

Dort steht dann: "Ein Krieg, der das Völkerrecht verletzt, um Recht und Gesetz wieder herzustellen. Das ist schon in Afghanistan, im Irak, in Mali gescheitert."

Die Genossen von der SED meinen natürlich den völkerrechtswidrigen Angriff auf Afghanistan 1979 durch die Sowjetarmee.

Obwohl, halt... nein, den Angriff hat diese Partei ja damals bejubelt und unterstützt  ;D

Ich hab hier gerade kein "Daumen hoch"-Symbol! Deshalb bekunde ich einfach so meine Sympathie für den Beitrag.

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StOPfr

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #5 am: 11. Oktober 2016, 14:03:46 »

Es ist immer wieder erstaunlich, wie einfach man manchen Mitmenschen eine Freude machen kann .
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Springbaum

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #6 am: 17. Oktober 2016, 19:57:30 »

Ein gutes Urteil, auch weil es sich nicht darauf beschränkt, die grundsätzliche Unzulässigkeit der Klage festzustellen, sondern auch inhaltlich eine wichtige Aussage tätogt:

Zitat
Anders als zuvor das Oberlandesgericht Köln hält nun der BGH das Amtshaftungsrecht in einem solchen Fall aber für nicht anwendbar. Und selbst wenn es anwendbar wäre, so der BGH, hätte der damalige Bundeswehroberst Georg Klein "nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten" nicht erkennen können, dass sich im Zielbereich des Luftangriffs Zivilisten befanden. Die getroffene militärische Entscheidung sei daher "völkerrechtlich zulässig" gewesen.

Eine Aufklärung von Soldaten vor Ort, hätte demnach nicht die Erkentniss liefern können, dass sich im Zielbereich Zivilisten aufhalten ? Eine ziemlich gewagte These.
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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #7 am: 17. Oktober 2016, 20:22:16 »

Lieber Gast,

Es gab ein Zeitfenster - dies hat die Optionen begrenzt.

(.. und es waren alles Zivilisten, die dort vor Ort waren ...).
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Andi

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #8 am: 17. Oktober 2016, 21:42:57 »

Und - das begreift der Durchschnittsdeutsche gerne nicht - Kolatteralschaden ist Humanitären Völkerrecht nicht verboten und es gibt auch keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Der Angriff galt militärischen Zielen - den Tanklastern - und diese Ziele wurden unzweifelhaft vernichtet. Damit ist der Angriff im Sinne der Humanitären Völkerrechts absolut rechtmäßig gewesen. Alles andere interessiert in einem bewaffneten Konflikt rechtlich nicht wirklich.

Das Krieg scheiße ist, ist eine Binse, die insbesondere Soldaten offenkundig bewusster ist, als so manch "friedensbewegten".
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SCPO

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #9 am: 17. Oktober 2016, 23:00:35 »

Oh, hat Karim Popal den Prozess verloren. Sowas aber auch. Gut das wir in einem Rechtsstaat leben, in dem alles seinen richtigen Gang geht und diese Entscheidung wohl somit mit dem Humanitären Völkerrecht in Einklang war.
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Tommie

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #10 am: 18. Oktober 2016, 07:51:11 »

Eine Aufklärung von Soldaten vor Ort, hätte demnach nicht die Erkentniss liefern können, dass sich im Zielbereich Zivilisten aufhalten ? Eine ziemlich gewagte These.

Welche Uniform tragen nochmal die Taliban? Es bricht mich so was von an, wenn irgendwelche Schlaumeier aus ihren Sesseln zu Hause irgendwelche sinnbefreiten Statements abgeben und damit die absolute Wahrheit für sich beanspruchen! Wo waren Sie denn, "Springbaum", als wir dort unten von den Taliban beschossen wurden? Sofa, Bett oder stille Treppe? Oder haben Sie schon einen Talib adoptiert?
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schlammtreiber

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #11 am: 18. Oktober 2016, 09:39:43 »

Eine Aufklärung von Soldaten vor Ort, hätte demnach nicht die Erkentniss liefern können, dass sich im Zielbereich Zivilisten aufhalten ? Eine ziemlich gewagte These.

Nicht, wenn man ein bisschen Ahnung von der Materie hat.
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Springbaum

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« Antwort #12 am: 23. Oktober 2016, 20:37:14 »

Eine Aufklärung von Soldaten vor Ort, hätte demnach nicht die Erkentniss liefern können, dass sich im Zielbereich Zivilisten aufhalten ? Eine ziemlich gewagte These.

Nicht, wenn man ein bisschen Ahnung von der Materie hat.

Interessant. Nehmen wir doch nur mal an, dass man das Risiko eingegangen wäre und hätte versucht am Boden aufzuklären oder gar den Kampf zu suchen, dann hätte das Verhalten mancher "Kämpfer" doch zumindest Anlass zu der Vermutung gegeben, dass es sich um Zivilisten hätte handeln können. Nein ?

Mehr habe ich doch gar nicht gesagt. Ich habe überhaupt nicht das tatsächliche Verfahren kritisiert noch behauptet, dass andere Varianten sinnvoller gewesen wären. Überhaupt nicht. Ich wollte mich nur der Aussage bezüglich der Aufklärung nicht ohne nachzufragen anschließen.

Bezüglich dem Zeitfenster ging ich davon aus, dass ca. vier Stunden ausreichen um ca. 20km zu durchqueren. Meines Wissens wurde die Option ja nicht wegen der Zeit allein verworfen, sondern wegen dem Risiko und der Unterbesetzung (sofoern ich mich nach meheren Jahren noch richtig erinner).

Zitat
Welche Uniform tragen nochmal die Taliban? Es bricht mich so was von an, wenn irgendwelche Schlaumeier aus ihren Sesseln zu Hause irgendwelche sinnbefreiten Statements abgeben und damit die absolute Wahrheit für sich beanspruchen! Wo waren Sie denn, "Springbaum", als wir dort unten von den Taliban beschossen wurden? Sofa, Bett oder stille Treppe? Oder haben Sie schon einen Talib adoptiert?

Deiner Aggressivität entsprechend, scheinst du die Wahrheit zu kennen.

So ganz nebenbei: du bist Soldat. Soll ich dich nun feiern, weil du in Afghanistan deine Arbeit erledigt hast ?  Versteh mich jetzt bitte nicht falsch: du hast deinen Weg gewählt. Ich den meinen. Ein Maurer erwartet schileßlich auch nicht, dass man ihn aufgrund seiner hohen Unfallrate besonders huldigt. In diesem Sinne: beruihg dich.
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Andi

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Antw:BGH: Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
« Antwort #13 am: 23. Oktober 2016, 23:10:29 »

Interessant. Nehmen wir doch nur mal an, dass man das Risiko eingegangen wäre und hätte versucht am Boden aufzuklären oder gar den Kampf zu suchen, dann hätte das Verhalten mancher "Kämpfer" doch zumindest Anlass zu der Vermutung gegeben, dass es sich um Zivilisten hätte handeln können. Nein ?

Irrelevant, denn auch wenn man gewusst hätte, dass um diese beiden festgefahrenen Tanklaster 10 oder auch 100 Zivilisten stehen wäre der Angriff immernoch völlig rechtmäßig gewesen.

Deiner Aggressivität entsprechend, scheinst du die Wahrheit zu kennen.

Oh, wenn du das aggressiv nennst hast du ja eine sehr geringe Leidensschwelle. Mein Beileid. Aber aus dem Haus traust du dich schon, oder? ;)

So ganz nebenbei: du bist Soldat.

Nö, isser nicht. Muss er aber wohl aus deiner Sicht sein, weil er eine andere Meinung hat als du und damit automatisch der Weltverschwörung des militärisch-industriellen Komplexes angehören muss, oder? ;) Man hast du ein krudes Weltbild.

Gruß Andi
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« Antwort #14 am: 24. Oktober 2016, 10:26:14 »

Selig sind die geistig Armen
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