Autor: crashwindow
« am: 26. Juni 2019, 23:47:35 »Was furchigen Bescheid meinen Sie? In Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt sollte stehen, dass Ihnen als Verheiratetem/als Ledigem mit anerkanntem Hausstand die Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird. Das ist die Grundlage dafür, dass Ihnen Ihr dann zuständiges Bundeswehdienstleistungszentrum TG auf Ihren Antrag hin zahlt. TG wird immer rückwirkend für den Vormonat beantragt.
Aha, es gibt keinen zusätzlichen Bescheid, sondern dies ist in der Aufforderung zum Dienstantritt enthalten.
Verstanden. Vielen Dank!
Grüße Kamerad,
Natürlich ist deine Frage absolut angebracht, ob du nun proaktiv auf die zuständige Abrechnungsstelle zugehen sollst oder nicht.
Ich selbst habe aufgrund der Ehe "automatisch" die anerkannte Wohnung. Als Lediger musste ich mich darum kümmern und habe dann auch ein Schreiben erhalten, dass die Wohnung offiziel anerkannt ist.
Kümmert Euch weiterhin um Eure Angelegenheiten. Wer hier meint "Don't call us we call you! ... ist falsch.
Gute Zeit!