Nun ja so weit zu gehen zu sagen alles verboten,das stellt ja
das ganze Dekowaffensammeln in Frage.
Solche Splittermäntel der DM 51 werden von Zeit zu Zeit im Netz
als "Briefbeschwerer" angeboten auch alle sonstigen komplett leeren
Hüllen von Handgranaten werden frei auf dem Markt angeboten und
mein Sammlerwissen (seit 1993 sammle ich Dekohandgranaten) ist,
daß man solche leeren Hüllen frei erwerben und besitzen kann und
niemand hat etwas dagegen,wenn man sich diese leeren Hüllen in die
Vitrine stellt,von daher muß ich dem Admin leider wiedersprechen,daß
solche entschärften Dekos irgenwas mit den KWKG zu tun haben.
Ich bin ja wirklich ein Sammler der eine Vernünftige Sammlung,mit
einem interessanten Geschichtlichen Hintergrund aufbauen möchte.
Das älteste Sammlerstück,was ich zu Beispiel habe ist die leere Hülle
einer deutschen 1913 Kugelhandgranate aA .
Meine Sammlung startete 1993 mit einem F1 Übungswurfkörper der
ehemligen DDR GsT.
Jetzt fehlen mir nur noch folgende Bundeswehrmodelle:
M-DN 11 ,DM12, DM 19, DM 21, DM22, DM 24, DM 28, DM 38,
DM41,
DM 48, DM 51, DM 58, DM 61, DM 78, DM 119, DT 11 B1, M-DN 21,
M-DN61, M-DN 71, XM-305 A1, DT 21 ,also quasi alle Bundswehrhandgranaten Modelle hätte ich gern in Deko in meiner
Sammlervirtine.
Wenn vielleicht ein Soldat hier sieht wie solche leeren/entschärften
oder nie Scharf gewesenen Ausbildungsstücke etc.weggeworfen,
entsorgt / Vernichtet werden etc. dann einfach mal fragen ob er
Sie sich als Deko mitnehmen könnte und !!!ob das erlaubt ist!!!
Das wäre wirklich klasse,ich würde wirklich die aktuellen Sammler
Marktpreise Zahlen und die sind sehr hoch,weil diese Deko kaum
auf dem Markt sind.
Vielen Dank !
MfG