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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bluff oder ernst gemeinte Drohung ?  (Gelesen 5615 mal)

dunstig

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Antw:Bluff oder ernst gemeinte Drohung ?
« Antwort #15 am: 15. Februar 2017, 19:46:11 »

Ich mache auch mein IGF, aber trotzdem gammelt dann das gesamte grüne Zeug 350 Tage am Stück in irgendnem Spind in irgendner Lagerhalle rum. Wüsste daher nicht wie man da in solchen Verwendungen 25 Teile verlieren sollte. ;)
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

justice005

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Antw:Bluff oder ernst gemeinte Drohung ?
« Antwort #16 am: 16. Februar 2017, 06:25:58 »

Grundsätzlich ist es das Recht des Chefs, zu ermitteln, warum die Ausrüstungsgegenstände verschwunden sind. Es besteht der Verdacht, dass der Fragesteller mit Vermögenswerten des Dienstherrn nicht sorgsam umgegangen ist und er dadurch dem Bund einen Vermögensschaden zugefügt hat. Das wäre ein klassisches Dienstvergehen, für welches man auch disziplinar geahndet werden könnte.

Ob aber tatsächlich ein Dienstvergehen vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wann war der letzte Vollständigkeitsappell? Wie lange war der Fragesteller im Besitz der Ausrüstung? Gab es eine besondere Nutzung der Ausrüstung (Übungen, Einsatz etc.)? Wo und bei welcher Gelegenheit könnten sie verloren sein?

Ob man wirklich ein Dienstvergehen feststellen kann, wird sich zeigen. Es besteht aber kein Automatismus, so nach dem Motto: Sachen sind weg --> Dienstvergehen !!!
Zitat

Zitat
bei welcher unpassenden Gelegenheit Sie diese Ausrüstungsgegenstände verloren haben, auch gleich die vier berühmten Buchstaben "b.b.z.z" (bin bereit zu zahlen) schreiben können!

NEIN !!!

Man sollte in diesen Fällen nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie, und auf keinen Fall freiwillig (!!!) zahlen! Wenn es nach mir geht, dann sollte bereits diese Möglichkeit auf dem Formular verboten werden!

Eine freiwillige Zahlung ist ein Schuldeingeständnis, welches es für den Disziplinarvorgesetzten überflüssig macht, eine ordentliche Beweiswürdigung vorzunehmen und gerichtsfest nachzuweisen, dass der Soldat wirklich groß fahrlässig gehandelt hat. Das ist zwar für den Disziplinarvorgesetzten das bequemste, aber für den Soldaten das schlechteste. Denn wenn der Soldat Pech hat, zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht, wenn der Soldat freiwillig gezahlt hat.

Der Soldat sollte IMMER warten, bis eine formelle Zahlungsaufforderung kommt und die grobe Fahrlässigkeit dargelegt wird. Dann kann der Soldat - ggf. nach Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung - den Schaden bezahlen. Wenn er der Ansicht ist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dann kann er gegen den Zahlungsbescheid Widerspruch einlegen und den Rechtsweg beschreiten.

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Gerd

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Antw:Bluff oder ernst gemeinte Drohung ?
« Antwort #17 am: 16. Februar 2017, 10:59:50 »

[...]
Zitat
bei welcher unpassenden Gelegenheit Sie diese Ausrüstungsgegenstände verloren haben, auch gleich die vier berühmten Buchstaben "b.b.z.z" (bin bereit zu zahlen) schreiben können!

NEIN !!!

Man sollte in diesen Fällen nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie, und auf keinen Fall freiwillig (!!!) zahlen! Wenn es nach mir geht, dann sollte bereits diese Möglichkeit auf dem Formular verboten werden!

Eine freiwillige Zahlung ist ein Schuldeingeständnis, welches es für den Disziplinarvorgesetzten überflüssig macht, eine ordentliche Beweiswürdigung vorzunehmen und gerichtsfest nachzuweisen, dass der Soldat wirklich groß fahrlässig gehandelt hat.
[...]
Der Soldat sollte IMMER warten, bis eine formelle Zahlungsaufforderung kommt und die grobe Fahrlässigkeit dargelegt wird. Dann kann der Soldat - ggf. nach Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung - den Schaden bezahlen. Wenn er der Ansicht ist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dann kann er gegen den Zahlungsbescheid Widerspruch einlegen und den Rechtsweg beschreiten.

Das sehe ich nicht so und möchte das mit einem Vergleich aus einem zivilen Beruf untermauern.

Stelle Dir vor, Du hast in einem Unternehmen N Kassenmitarbeiterinnen/-mitarbeiter, die viele Kleinbeträge kassieren und sich in der Hektik der langen Öffnungszeit auch mal mit ein paar Münzen vertun. Natürlich ist es branchenüblich, dass der Kassierer auf einem "normal entstehenden" Fehlbetrag nicht sitzen bleibt. Da gibt es verschiedene Regelungen wie Mankogeld oder bestimmte Haftungsfreistellungen etc.

Wenn aber ein Kassenmensch immer wieder Probleme mit dem Herausgeben von Wechselgeld hat und statt kleine Cent-Rollen aufzumachen immer 5 Cent herausgibt, dann wird das irgendwann sein Problem.

So ähnlich würde ich es bei 25 Teilen sehen. Deshalb wäre der einfachste Weg der Zusammenarbeit irgendeinen angemessenen Teil für seine Schusseligkeit zu bezahlen. Und das lange Diskutieren wann, wo, was verloren wurde ist nervig.

"Nie, Nie.... freiwillig zahlen" halte ich für einen schlechten Rat und es zeigt auch meiner Meinung nach eine irgendwie fehlende Bindung zu Eigentum des Staates.

Anders würde ich es lediglich zu Zeiten des geringen Wehrsoldes sehen, wo die Wehrdienstleistenden eh fast umsonst gedient haben. Dort wäre eine Kostenerstattung eine erhebliche finanzielle Belastung gewesen, so dass der Vorgesetzte auch andere Maßstäbe anlegen sollte, als bei jemanden, der eine volle Besoldung erhält.

Ansonsten plädiere ich aber immer für ein auch moralisch einwandfreies Miteinander. Wenn die 25 Teile also nicht auf einmal auf dem Weg zu irgendeinem neuen Standort/Verwendung verloren gegangen sind, dann mein Rat: Zahlen.
« Letzte Änderung: 16. Februar 2017, 11:22:59 von schlammtreiber »
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KlausP

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Antw:Bluff oder ernst gemeinte Drohung ?
« Antwort #18 am: 16. Februar 2017, 12:59:40 »

Wer eine Haftungserklaerung unterschreibt (auch nur mit "b.b.z.z.") braucht das Ganze anschließend auch nicht seiner Diensthaftpflichversicherung zu übergeben. Die ist dann nämlich fein raus und zahlt keinen Pfennig Cent dazu.
Unterschreibt man das nicht, wird ein Schadensbericht erstellt,  die Versicherungsnummer und die Adresse der Diensthaftpflichtversicherung angegeben und das Ganze der zuständigen Stelle der Wehrverwaltung (früher war das die WBV) zugeleitet. Die setzt sich dann mit der Versicherung auseinander und diese zählt, wenn eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde. Das ist der ganze Hintergrund für den Ratschlag, keine Anerkenntnis zu unterschreiben.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

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Antw:Bluff oder ernst gemeinte Drohung ?
« Antwort #19 am: 16. Februar 2017, 17:27:41 »

Zitat
Deshalb wäre der einfachste Weg der Zusammenarbeit irgendeinen angemessenen Teil für seine Schusseligkeit zu bezahlen. Und das lange Diskutieren wann, wo, was verloren wurde ist nervig.

Diese Aussage offenbart ein erschreckendes Verständnis von rechtsstaatlichen Spielregeln. Es geht hier nicht um Geldforderungen unter Kumpels, wo man mal in aller Freundschaft fünfe grade lassen sein kann. Es geht hier um einen Anspruch des Staates, über den Chef als Hoheitsträger entscheidet. Und in dieser Eigenschaft erwarte ich von diesem Amtsträger, dass er sich nicht aufführt wie ein Inkassobüro, dass im Auftrag einer Abofallen-Firma Schuldanerkenntnisse unterjubeln will, sondern ich erwarte eine saubere rechtliche Prüfung, ob und in welcher Höhe ein finanzieller Anspruch des Staates geltend gemacht werden kann oder nicht.

Dazu gehören erstens gründliche Ermittlungen zum Sachverhalt und zweitens eine ebenso sorgsame Begründung der groben Fahrlässigkeit.

Alles andere ist im Rechtsstaat völlig inakzeptabel.

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