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bei welcher unpassenden Gelegenheit Sie diese Ausrüstungsgegenstände verloren haben, auch gleich die vier berühmten Buchstaben "b.b.z.z" (bin bereit zu zahlen) schreiben können!
NEIN !!!
Man sollte in diesen Fällen nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie, und auf keinen Fall freiwillig (!!!) zahlen! Wenn es nach mir geht, dann sollte bereits diese Möglichkeit auf dem Formular verboten werden!
Eine freiwillige Zahlung ist ein Schuldeingeständnis, welches es für den Disziplinarvorgesetzten überflüssig macht, eine ordentliche Beweiswürdigung vorzunehmen und gerichtsfest nachzuweisen, dass der Soldat wirklich groß fahrlässig gehandelt hat.
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Der Soldat sollte IMMER warten, bis eine formelle Zahlungsaufforderung kommt und die grobe Fahrlässigkeit dargelegt wird. Dann kann der Soldat - ggf. nach Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung - den Schaden bezahlen. Wenn er der Ansicht ist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dann kann er gegen den Zahlungsbescheid Widerspruch einlegen und den Rechtsweg beschreiten.
Das sehe ich nicht so und möchte das mit einem Vergleich aus einem zivilen Beruf untermauern.
Stelle Dir vor, Du hast in einem Unternehmen N Kassenmitarbeiterinnen/-mitarbeiter, die viele Kleinbeträge kassieren und sich in der Hektik der langen Öffnungszeit auch mal mit
ein paar Münzen vertun. Natürlich ist es branchenüblich, dass der Kassierer auf einem "normal entstehenden" Fehlbetrag nicht sitzen bleibt. Da gibt es verschiedene Regelungen wie Mankogeld oder bestimmte Haftungsfreistellungen etc.
Wenn aber ein Kassenmensch immer wieder Probleme mit dem Herausgeben von Wechselgeld hat und statt kleine Cent-Rollen aufzumachen immer 5 Cent herausgibt, dann wird das irgendwann sein Problem.
So ähnlich würde ich es bei
25 Teilen sehen. Deshalb wäre der einfachste Weg der Zusammenarbeit irgendeinen angemessenen Teil für seine Schusseligkeit zu bezahlen. Und das lange Diskutieren wann, wo, was verloren wurde ist nervig.
"Nie, Nie.... freiwillig zahlen" halte ich für einen schlechten Rat und es zeigt auch meiner Meinung nach eine irgendwie fehlende Bindung zu Eigentum des Staates.
Anders würde ich es lediglich zu Zeiten des geringen Wehrsoldes sehen, wo die Wehrdienstleistenden eh fast umsonst gedient haben. Dort wäre eine Kostenerstattung eine erhebliche finanzielle Belastung gewesen, so dass der Vorgesetzte auch andere Maßstäbe anlegen sollte, als bei jemanden, der eine volle Besoldung erhält.
Ansonsten plädiere ich aber immer für ein auch moralisch einwandfreies Miteinander. Wenn die 25 Teile also nicht auf einmal auf dem Weg zu irgendeinem neuen Standort/Verwendung verloren gegangen sind, dann mein Rat: Zahlen.