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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Geplante Änderung für Nebentätigkeiten von Bundeswehrärzten  (Gelesen 16563 mal)

TheScientist

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Antw:Geplante Änderung für Nebentätigkeiten von Bundeswehrärzten
« Antwort #60 am: 18. März 2017, 19:40:28 »

Wie viele von denen wollen als BS übernommen werden?

.. aber klar, das Konzept der Strafbarkeit scheint Dir fremd zu sein.

Was wollen Sie mir unterstellen lieber Kamerad?

Bin raus hier, auf diese persönliche Ebene muss ich nicht runter...wird doch wieder so 'ne persönliche Anfeindung wie beim Dr.-Grad.



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F_K

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Antw:Geplante Änderung für Nebentätigkeiten von Bundeswehrärzten
« Antwort #61 am: 18. März 2017, 19:45:10 »

Trotz Dr. bist Du kein Arzt - warum verteidigst Du dann diese Personen so vehement?

Es geht hier auch nicht generell "gegen Ärzte", sondern gegen die Auswüchse einzelner, die im strafbaren Bereich liegen - und zwar rechtskräftig festgestellt und vom BRH kritisiert.
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Tasty

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Antw:Geplante Änderung für Nebentätigkeiten von Bundeswehrärzten
« Antwort #62 am: 18. März 2017, 20:03:51 »

Eigentlich ist eine Veränderung/Verschärfung der Regeln gar nicht notwendig, wenn man die bestehenden einfach konsequent anwenden würde - so wie bei den Soldaten 2. Klasse (also Nicht-SanOffz) auch.

Denn §20 SG sagt sehr klar:
(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere vor, wenn die Nebentätigkeit
1.     nach Art und Umfang den Soldaten in einem Maße in Anspruch nimmt, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Pflichten behindert werden kann,
2.     den Soldaten in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringen, dem Ansehen der Bundeswehr abträglich sein kann (...),

Ein solcher Versagungsgrund liegt in der Regel auch vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienst- oder Arbeitsleistung oder sonst nach Art, Umfang, Dauer oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt. Die Voraussetzung des Satzes 2 Nr. 1 gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet. Soweit der Gesamtbetrag der Vergütung für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts des Dienstgrades des Soldaten übersteigt, liegt ein Versagungsgrund vor. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte kann Ausnahmen zulassen, wenn der Soldat durch Angabe bestimmter Tatsachen nachweist, dass die zeitliche Beanspruchung in der Woche acht Stunden nicht übersteigt oder die Versagung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht angemessen wäre oder wenn dienstliche Interessen die Genehmigung einer Nebentätigkeit rechtfertigen. Bei Anwendung der Sätze 4 bis 6 sind genehmigungs- und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten zusammen zu berücksichtigen. Die Genehmigung ist auf längstens fünf Jahre zu befristen; sie kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Ergibt sich eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen nach Erteilung der Genehmigung, ist diese zu widerrufen.
(3) Der Soldat darf Nebentätigkeiten nur außerhalb des Dienstes ausüben, es sei denn, sie werden auf Verlangen seines Disziplinarvorgesetzten ausgeübt oder es besteht ein dienstliches Interesse an der Ausübung der Nebentätigkeit. Das dienstliche Interesse ist aktenkundig zu machen. Ausnahmen dürfen nur in besonders begründeten Fällen, insbesondere im öffentlichen Interesse, auf schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen und die versäumte Dienstzeit nachgeleistet wird.


Bei rechtskonformem Verhalten kann es also gar nicht vorkommen, dass dienstliche Interessen beeinträchtigt werden, insbesondere, dass Untersuchungs-/OP-Termine für Soldaten abgesagt werden um Privatpatienten zu behandeln. Streng genommen müßten sogar andersherum Termine für die privaten Patienten des SanOffz abgesagt werden, wenn in dieser Zeit Soldaten einer Untersuchung oder Behandlung  bedürfen.
Eigentlich ja eine Selbstverständlichkeit.
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LwPersFw

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Antw:Geplante Änderung für Nebentätigkeiten von Bundeswehrärzten
« Antwort #63 am: 18. März 2017, 20:51:37 »

, dass durch seine ungenehmigte Ne-
bentätigkeit und insbesondere die von ihm gemeldeten „Fehlanzeigen“ das Vermögen des
Dienstherrn geschädigt wurde."...

Ich würde mich sehr wundern, wenn die Behandlung von Privatpatienten ohne dem Einverständnis des Dienstherren an den BWKs erfolgen würde.

Es ist so gewollt, da sonst der ZSan ohne Ärzte zukünftig auskommen muss, um es überspitz zu formulieren.

Kennt ihr arbeitslose Ärzte?

Dieser Arzt hatte eine Nebentätigkeit genehmigt bekommen, hat dann aber weit über das Genehmigte hinaus privat behandelt... und dann auch noch bei den Abrechnungen mit der Bw unwahre Angaben gemacht.


Somit bin ich wieder bei meinem Punkt...

Der Arzt, dem der genehmigte Hinzuverdienst nicht reicht und dann gegen Gesetze/Vorschriften verstößt, um über den erlaubten Hinzuverdienst noch mehr Geld zu
erwirtschaften, ist ein Betrüger und gehört bestraft. Wie jeder andere Soldat der betrügt.


Darüber reden wir hier, TheScientist, nicht über den Arzt, der sich an die Hinzuverdienstgrenzen und die Inanspruchnahmerichtlinien hält.

Dieser handelt korrekt und nichts ist zu beanstanden.

Das ist gewollt ... und nicht der Betrug.
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LwPersFw

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Antw:Geplante Änderung für Nebentätigkeiten von Bundeswehrärzten
« Antwort #64 am: 18. März 2017, 21:12:30 »

Und es gibt auch arbeitslose Ärzte... siehe Anhang...

Auch wenn diese Quote als "Vollbeschäftigung" gilt...

Alles nur eine Frage des Betrachtungswinkels... und der persönlichen Betroffenheit...
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miguhamburg1

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Antw:Geplante Änderung für Nebentätigkeiten von Bundeswehrärzten
« Antwort #65 am: 19. März 2017, 12:19:50 »

Lieber Wolverine, ich schätze ganz allgemein Ihre besonnenen Beiträge - und, wenn Sie überspitzen wollen, entsprechende Hinweise.

Ich sehe schon einen qualifizierten Unterschied zwischen einer menschenunwürdigen Behandlung untergebener und dem, was liquidationsberechtigte Ärzte in einem BWK an möglichen Dienstvergehen begehen. Insofern rate ich von derartigen Vergleichen grundsätzlich sb.

Wenn es dazu kam, dass Ärzte in BWK Behandlungen von Privatpatienten zuungunsten von Soldaten verschoben oder diese Behandlungen ggü dem Dienstherrn falsch abrechnete, so ist das aufzuklären und ggf. disziplinar und/oder strafrechtlich zu würdigen. Auch ich bin gespannt, inwiefern das geschehen wird.

Wir sollten hier auch nicht die verschiedenen Themen dieses Komplexes vermischen. Hier geht es darum, dass wieviel liquidationsberechtigte Bundeswehrärzte auch immer gegen ihre Dienstpflichten verstießen/verstoßen und dafür zu belangen sind.

Dass daneben andere Probleme in diesem Umfeld bestehen, ist ja unstrittig, darf aber nicht damit vermengt werden. Denn das wäre eine völlig unzulässige Verbindung sachfremder Aspekte.


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wolverine

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Antw:Geplante Änderung für Nebentätigkeiten von Bundeswehrärzten
« Antwort #66 am: 19. März 2017, 12:49:22 »

Es ging mir ausschließlich um die Frage der Dienstaufsicht. Wenn ich lese, dass irgendwo gut sichtbar eine Tanzstange steht und offenbar keiner sich fragt, wofür, ist das doch verwunderlich.
Und im Bericht des BRH, der hier zitiert wurde, sind ebensolche Auffälligkeiten in Bezug auf Nebentätigkeitszeiten, Abrechnungen etc.

Dem Leiter des Zentr SpezOps hat selbst niemand eine menschenunwürdige Behandlung vorgeworfen, soweit ich weiß. Man hat ihm vorgeworfen, dass es ihm trotz objektiver Anhaltspunkte nicht aufgefallen ist! Oder, dass er diese Anhaltspunkte nicht zum Anlass von Ermittlungen genommen hat! Und da erkenne ich durchaus Parallelen.

Aber wie bereits beschrieben: das Thema ist sicher medial zu unspektakulär und damit "weniger wert".

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Helft mit, dass es so bleiben kann

miguhamburg1

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Antw:Geplante Änderung für Nebentätigkeiten von Bundeswehrärzten
« Antwort #67 am: 19. März 2017, 23:13:53 »

Danke für die Klarstellung! Diesbezüglich gehe ich vollkommen mit.
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