Autor: KlausP
« am: 11. Januar 2017, 14:41:42 »Für alle SaZ besteht die Möglichkeit, sich für bis zu 25 Jahren Gesamtdienstzeit zu verpflichten. Ob der Dienstherr diese Verpflichtung annimmt steht auf einem anderen Blatt und hängt vom dienstlichen Bedarf ab, einen Anspruch auf Dienstzeitverlängerung haben Sie also nicht. Dass hätte ihnen aber auch Ihr Spieß sagen können - oder Ihr PersFw.